Guten Abend, wir sind gerade dabei unseren Grundriss zu planen, da sind mir einige Fragen gekommen.
In unserem Bebauungsplan stehen folgende Höchstgrenzen an Maßen der Baukörper:
Höchstens 14 x 16 m, bei Doppelhäusern die Länge von max. 20 m.
Wir bauen einen Bungalow (EG 125 qm) mit Garage und einem "halben Stock" Ausbau-Reserve im DG. Da man dort nur 1.5 stöckig bauen darf. Eine Einliegerwohnung (60-70qm) hätten wir auch gerne, aber quasi als Anbau nebendran, da 2 Vollwertige Stockwerke ja nicht erlaubt sind.
Nun stellen sich mir folgende Frage :
1. Zählt die an das Haus angebaute Garage auch mit zu den Abmessungen des "Baukörper"? Wäre das anders wenn man zwischen Garage und Haus ein Stück Platz lassen würde?
2. Da die einliegerwohnung ja quasi ein Anbau werden soll, zählt dies dann als Doppelhaus? So das die Länge 20 Meter betragen darf?
Oder müsste man evtl Platz zwischen Haus und Anbau lassen und dann ein großes und ein kleines "Haus nebeneinander bauen?
Die bebaubare Fläche darf 400 qm betragen.
Ich verstehe einfach noch nicht so ganz wie der Baukörper definiert wird.
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?