Hallo,
ggf. haben sich bereits einige andere hier im Forum auch schon mit dem Baukindergeld beschäftigt. Ich meine alles geprüft zu haben, sodass wir Anspruch haben müssten. Wir ziehen demnächst in unser gebautes Einfamilienhaus (erste gemeinsame Immobilie zur Selbstnutzung) ein
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September 2021 entbinden (unser erstes/einziges Kind).
Ich habe nun gelesen, dass man Anspruch auf Baukindergeld hat beim Vorliegen folgender Voraussetzungen:
1. Kind vorhanden (bei uns ca. am 25.09.2021)
2. Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in das Haus (wir ziehen am 10.04.2021 ein, müssten demnach bis 10.04.2021 den Antrag stellen können)
3. Baugenehmigung zw. 01.01.2018 bis 31.03.2021 (bei uns erfolgte vom Bauamt die Bauanzeige im März 2020, gebaut wurde von Juli bis Dezember 2021)
4. Unser Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze von 90.000 EUR.
Wenn wir nun bei diesen Voraussetzungen ab (geplant) 26.09.2021 den Antrag stellen, müssten alle Voraussetzungen erfüllt sein - oder haben wir etwas übersehen?
Bin für alle Anmerkungen dankbar!