Guten Abend!
Wir hätten da nochmal eine kleine Frage.
Wir haben ein Grundstück erworben auf dem ein kleines Wäldchen stand. Im notariellen Kaufvertrag stand drin das die Rodung und der Abtransport des Wäldchens im Kaufpreis mit inbegriffen ist.
Die Rodung ist laut Definition : Die Abholzung der Bäume und Sträucher, sowie die langfristige Entfernung der Baumstümpfe und Wurzeln.
Nun ist es so, das der Verkäufer das Grundstück nach seinen Vorstellungen gerodet hat. Überall sind noch Stümpfe und Wurzeln von Bäumen und Sträuchern. Auf den angehängten Fotos sieht man durch den Schnee leider nur ein Bruchteil.
Der Kaufpreis ist jetzt bald fällig, der Verkäufer meint jedoch das man Rodung ja unterschiedlich definieren könnte.
Jedoch ist auch laut Internet und diverser Anwalt-Foren, eine Rodung eben das oben beschriebene. Andere Formen der Rodung wären Brandrodung, Kahlschlag oder Teilrodung. Aber davon war ja im Vertrag nie die Rede.
Ich habe bereits Rücksprache mit dem Notar gehalten, dieser sagte mir das alle formellen Dinge zur Kaufpreis Erfüllung vorhanden sind und man deswegen bloß einen kleinen Teil zurückhalten könnte. Ich solle aber erstmal mit dem Makler sprechen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden und erstmal einen Anwalt außen vor lassen da das die Fronten ja nur verhärten würde. Aber ohne einen Anwalt kann ich doch nicht einfach Geld zurück halten oder? Dann geraten wir ja in Verzug. Das nächste Problem ist das ja nur bis Ende Februar gerodet werden darf, daher müsste das ganze ja relativ schnell gehen wenn man nicht bis Oktober warten will.
Denn immerhin steht das im Notarvertrag, der beiden Parteien vorlag, beiden Parteien vorgelesen und von beiden Parteien unterschrieben wurde. Dann kann er sich doch nicht einfach damit raus reden das Rodung für ihn eine andere Definition darstellt, oder doch?
Die Hütte hinten gehört übrigens nicht mehr zu unserem Grundstück.
Vielen Dank schon einmal