Material Glas

  • Hallo zusammen,


    kann mir evtl. jemand sagen, ob Glas (kein VSG) als nicht brennbar gilt? In DIN 4102-4:2016-05 wird Glas nicht mehr als klassifizierter nichtbrennbarer Baustoff aufgeführt.

    Allerdings steht dort "Aus Gesteinen und Mineralien durch Brennen und/oder hydrothermale Prozesse und/oder Blähprozesse

    gewonnene Baustoffe".

    Für mich wäre das Glas! Kann das evtl. jemand bestätigen?


    vielen Dank!

  • Ich arbeite schon lange ich im Glasbau aber diese Frage hat sich mir noch nie gestellt .

    Wenn Feuer im Spiel ist dann gehts um die üblichen Brandschutzklassen und Anforderungen


    Also Ja....der Hintergrund der Farge wäre interessant um was dazu sagen zu können

    • Offizieller Beitrag

    Glas ist A1 - damit ist aber bezüglich verwendbarkeit als bauprodukt die messe noch nicht gelesen: wenn (was tatsächlich in den lbo so für einzelfälle geregelt ist) bspw. wahlfreiheit zwischen ausführungen in feuerhemmend oder nichtbrennbar besteht (das ist eigentlich unpräzise verkürzt - mag jeder selbst nachlesen), heisst das nicht, dass man glas einbauen darf und dann ist das regelkonform. was regelkonform ist, ergibt sich aus der jeweiligen lbo, der jeweiligen vv-tb und den "antworten" darauf (ZiE, abZ usw.).

  • Ok, der Hintergrund ist folgender. Seit Anfang 2018 ist in den meisten Bundesländern (außer den Grün regierten) der Bau von PV Anlagen neu geregelt worden. Dies wissen meist weder die Betreiber, noch die ausführenden Firmen! Gerade für Reihenhäuser oder DHH bedeutet diese Regelung einen gravierenden Einschnitt, da sich PV-Anlagen aufgrund der kleinen Größe nicht mehr lohnen werden. Unsere Umwelt und die angedachte Klimaneutralität mal außen vor Hier der zitierte Text der BO:


    5) Dachüberstände, Dachgesimse, Zwerchhäuser und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von der Außenfläche von Brandwänden und von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände müssen


    1. mindestens 1,25 m entfernt sein


    a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind und


    b) Photovoltaikanlagen, Zwerchhäuser, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und


    2. mindestens 0,50 m entfernt sein


    a) Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und

    b) Solarthermieanlagen.


    Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind.


    Nun gibt es zwei Arten von Modulen.

    Normale Glas-Folien Module und Doppelglas Module. Es gibt keine Module die nach der o.g. Norm Als nicht brennbar zertifiziert sind! Weder GF noch GG.

    Dies wird sich vermutlich auch in den nächsten 10 Jahren nicht ändern. Somit würden nur 1,25m und nicht 0,5m bleiben.


    Nun ist es auf meine Frage und schriftlicher Antwort auch gar nicht so, dass die PV-Anlage insgesamt als Bauteil als nicht brennbar klassifiziert sein muss sondern es reicht, wenn die Baustoffe der Außenseiten und Unterkonstruktionen als nicht brennbar klassifiziert sind.

    Als „nichtbrennbar“ klassifiziert sind Bauteile bzw. Baustoffe, wenn sie entweder nach DIN 4102-1:1998-05 mindestens als Baustoffklasse „A 2“ klassifiziert sind oder wenn sie nach DIN EN 13501-1:2010-01 mindestens als europäische Klasse „A2 – s1,d0“ klassifiziert sind!

    Die Anforderung „nichtbrennbar“ gilt nur für die Außenseiten und Unterkonstruktion der PV-Anlagen, jedoch nicht für elektrische Leitungen bzw. Kabel von PV-Anlage!


    Die komplette Unterkonstruktion besteht aus Aluminium und Stahl.

    GG-Module aus einer unteren und einer oberen Glasplatte, die in einen Aluminiumrahmen eingefasst worden sind. Also vier Seiten Alu und zwei Seiten Glas.


    Metalle sind nach o. g. Norm klassifiziert! Glas steht als Wort nicht mehr drin, sondern:

    Aus Gesteinen und Mineralien durch Brennen und/oder hydrothermale Prozesse und/oder Blähprozesse

    gewonnene Baustoffe! Was halt ganz klar normalen Glas entspricht. Somit wären ALU und auch Glas für mich nach o.g. Norm in A1 klassifiziert.


    Danke für die Kommentare und fürs lesen:-)











  • Ich habe auf den Hintergrund meiner Frage geantwortet und möchte wissen ob GLAS so wie ich es oben beschrieben habe in A1 oder zumindest A2 klassifiziert ist. Ich möchte weder für Parteien oder Produkte werben! Ich kann dir zumindest sagen was ich nicht möchte. Und zwar Im Brandfall meine Bude und die meiner beiden Nachbarn selber bezahlen und deswegen so viele Infos wie möglich sammeln.

  • Dann ist die Antwort so einfach wie sie klang.

    Glas gehört zur Baustoffklasse A1.


    Pkt. 4.2.1 (3) oder wahlweise (10) DIN 4102-4:2016-05

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • ob ein konkretes Modul also diese Anforderung erfüllt, wird nicht die Baurechtsbehörde beantworten, sondern das muss der Hersteller verantwortlich bestätigen (und im Zweifelsfall dafür auch geradestehen). Ich gehe davon aus, dass er dafür irgend ein verlässliches Zertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts braucht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auf den Hintergrund meiner Frage geantwortet und möchte wissen ob GLAS so wie ich es oben beschrieben habe in A1 oder zumindest A2 klassifiziert ist..

    Glas ist doch genau das:

    "Aus Gesteinen und Mineralien durch Brennen und/oder hydrothermale Prozesse und/oder Blähprozesse gewonnene Baustoffe".

    Ja, Glas ist eine aus Gestein durch Schmelzen erzeugter Baustoff. Damit bedarf es keiner weiteren Zertifizierung.


    Kennt jemand eine Glashersteller, der ein entsprechendes Zertifikat besitzt? Gibt es jemanden der in einem konkreten Einzelfall ein GG-Modul als nicht zulässig abgelehnt hat, oder ist dies eine abstrakte Frage aus wissenschaftlicher Neugier?

    • Offizieller Beitrag

    Siehe Anfang! Ich habe als Laie in der Norm nach Glas als Wort gesucht und nichts gefunden!

    Kein Wunder, haben doch keramische Bauteile "Glaskeramik!" die selben hier benötigten Eigenschaften ohne aber im eigentlichen Sinne Glas zu sein.

  • Eben, die Bedingungen sind doch in der LBO klar geregelt! Außenseiten in mindestens A2. Wozu dann noch ein Zertifikat?

    weil wir bisher nur das Glas kennen. Ich kann keine Aussage dazu treffen, ob es nicht noch andere Materialien gibt. Und daher ist das Modul in seiner Gesamtheit zu betrachten. Nur deshalb brachte ich das Thema Zertifikat ins Gespräch.


    Das Problem ist doch: der Glashersteller macht für sein Glas eine Aussage. Der Unterkonstruktionshersteller für seine Unterkonstruktion. Der Abdichtungshersteller für seine Abdichtung, der Gehäusehersteller für sein Gehäuse. Aber alles zusammen, das muss der Modulhersteller verantworten. Weil er es entwickelt hat und wohl auch vertreibt.

  • weil wir bisher nur das Glas kennen. Ich kann keine Aussage dazu treffen, ob es nicht noch andere Materialien gibt.

    Doch die gibt es. Vermutlich ist in diesen Modulen auch eine Menge Kunststoff etc. verbaut. Aber warum sollte mich das interessieren wenn von Außenseiten gesprochen wird?

    • Offizieller Beitrag

    wenn man ein pv-element im sinne (?) dieser regelung "zerlegen" wollte, wäre die erste frage nicht, ob das glas A1 oder A2 (oder selten A3) ist, sondern ob das glas wirklich glas ist ;)

    formal könnte das auf eine deklaration mittels zertifikat und stempel im glas rauslaufen > hersteller. hat was vom buchbinder wanninger ..

  • Da muss ich mich leider auf den Hersteller verlassen. Naja, auch wenn es unbedeutend ist, hat es schlussendlich wenigstens ein Zertifikat nach IEC 61730 und ANS/UL 1703. Somit hoffe ich, dass wenigstens etwas Glas verbaut worden ist :)

  • jedes PV Modul hat eine Anschlussdose und Anschlusskabel, beides besteht aus brennbarem Material und befindet sich an der Oberfläche des Moduls.

    Schon alleine deswegen ist die Überlegung ob das Glas "nicht brennbar"ist, oder nicht, nicht ausschlaggebend.

    Soweit ich weiß gibt es

    a) kein Modul das nach DIN 4102 als "nicht brennbar" eingestuft ist, und auch

    b) keines, dessen Oberfläche ausschließlich aus nicht brennbaren Materialien besteht.