Hallo Forumsmitglieder,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Steuern bei Bauland und Erschließung, bei denen ich mich nicht auskenne und möchte um Rat fragen.
Es geht um folgendes:
Ich habe im Jahr 2012 von einem guten bekannten ein ca. 900qm großes Grundstück gekauft. Es ist von einem Bebauungsplan überplant, jedoch nicht erschlossen.
Die Erschließung soll in den nächsten Jahren erfolgen.
Bezahlt habe ich 15€ pro qm, der Bodenrichtwert für erschlossenes Bauland liegt hier bei 105€ pro qm, jedoch wechseln Grundstücke in der Regel eher für 180-200 € den Besitzer.
Jetzt ist die Gemeinde auf mich zugekommen und möchte eine Teilfläche von ca. 110 qm erwerben, der für den Bau einer Straße benötigt wird.
Alternativ ist auch ein Flächentausch möglich, d.h. es werden rechts 110 qm weggenommen und oben dazugelegt.
Dabei muss das Grundstück auf jeden fall neu aufgeteilt / Vermessen werden.
Mir ist klar, dass wenn ich den Teil verkaufe bei einer Haltedauer von unter 10 Jahren der Gewinn, den ich mache versteuert werden muss.
Ich denke, dass dies bei einem Flächentausch auch so ist ?
Wenn ich das Grundstück so lassen würde, wie es ist, sollte nach einer Erschließung keine Steuerpflicht bestehen, solange es nicht vor Ablauf der 10 Jahre, also 2022 verkauft wird.
Was passiert nun, wenn ich den Flächentausch mache, könnte dies vom Finanzamt zu meinem Nachteil ausgelegt werden, so dass dann das ganze Grundstück steuerpflichtig wird nach Erschließung ?
Viele Grüße Sven