Wie ist das GEG zu verstehen, wenn in ein Nichtwohngebäude eine Heizung eingebaut werden soll, die dazu dient einen Raum nicht durchgängig zu beheizen.
Im Gesetzestext des GEG steht:
"9.sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche, industrielle oder für öffentliche Zwecke genutzte Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmunga)auf eine Raum-Solltemperatur von weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden oder
b)jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden."
Auf der Seite des Bundesamtes steht zum Geltungsbereich des GEG:
"Nichtwohngebäude sind im Geltungsbereich des GEG zu sehen, sofern die Innentemperatur mindestens 12 °C beträgt oder sie mindestens vier Monate beheizt oder zwei Monate gekühlt werden."
Weiter wird ein Wohn- bzw. Nichtwohngebäude wie folgt definiert:
"Welche Gebäude zu den Wohngebäuden zählen, ist in § 3 GEG definiert. Demnach sind Wohngebäude alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich:
- Wohnheime,
- Altenheime und
- Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.
Alle anderen Gebäude zählen zu den Nichtwohngebäuden. Insbesondere auch:
- Hotels, Jugendherbergen
- Justizvollzugsanstalten
- Kasernen
- Krankenhäuser."
Weitere Frage: was bedeutet "jährlich weniger als 4 Monate beheizt"?
Wenn ich über die Wintermonate an 2 Tagen in der Woche einheize, komme ich insgesamt auf weniger als 4 Monate.
Gruß