Neubau eines 6-Familienhauses
Es gibt keinen gültigen Bebauungsplan (§34)
Ort: Maintal (nähe Frankfurt am Main)
Liebe Experten,
ich hatte vor einigen Monaten bereits ein Anliegen bzgl. der Tiefgarage, jedoch habe ich mittlerweile einen Architekten gefunden, der alles neu geplant hat. Daher öffne ich auch ein neues Topic, da diese Pläne mit den alten Plänen nichts mehr zutun haben.
Ich habe allerdings leider ein sehr großes Problem:
Mein Architekt hatte die Stadt über die erhöhte Sockelhöhe informiert, dass wir es unten mit drückendem Wasser zutun haben und natürlich auch die Rampenlänge ein Problem darstellt. Die Stadt hatte (mündlich) gesagt, dass sie kein Problem mit der hohen Garage hätten, da es in diesem Falle ja begründet ist. Hier die aktuelle E-Mail von der Bauaufsicht von heute:
E-Mail der Baufaufsicht an meinen Architekten:
Sehr geehrter Herr_______
nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Maintal kann ich Ihnen zum aktuellen Planungsstand folgendes mitteilen:
- Das KG ist – so wie es momentan geplant ist – ein oberirdisches Geschoss gem. §2 HBO und auch als Vollgeschoss zu betrachten – dies müsste geändert werden, so dass hier kein Vollgeschoss entsteht
- Die Balkone sind bei der GRZ-Berechnung zu berücksichtigen
Nach Einarbeitung dieser Punkte kann eine generelle Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden.
Natürlich ist es jetzt schwer nachzuweisen, dass die Stadt erst telefonisch bestätigt hat, dass es aus städtesicht kein Problem darstellt... Aber sich darauf zu konzentrieren bringt ja leider nicht viel, da wir nichts schriftlich haben, aber selbst wenn, ist dies ja keine Rechtsgrundlage. Das Problem ist aktuell, dass wir bzw. mein Architekt mir auch gesagt hat, dass wir einfach schlichtweg nicht tiefer gehen können wg. der Rampe und dem Wasser... Mein Architekt hat heute auf Paragraph 21a verwiesen:
§ 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen. (1) Garagengeschosse oder ihre Baumasse sind in sonst anders genutzten Gebäuden auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse oder auf die zulässige Baumasse nicht anzurechnen, wenn der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht.
--- Es gibt keinen gültigen Bebauungsplan...
Ich hoffe ihr könnt mir als Experten noch ein Tipp zukommen lassen, wie wir in so einer Situation vorgehen könnten. Zählt die Garage tatsächlich als Vollgeschoss?
Es gab auch einen sehr langen E-Mail Verlauf mit der Baufaufsicht bezüglich eines dritten Vollgeschosses und sehr viele Paragraphen etc. bis die Bauaufsicht irgendwann gesagt hat, dass wir doch jetzt eine Bauvoranfrage einreichen sollen. Aber da wir leider sehr viel Zeitdruck haben, haben wir auf das dritte Vollgeschoss verzichtet.
In der unmittelbaren Umgebung gibt es fast ausschließlich Mehrfamilienhäuser mit mindestens 4 Vollgeschossen (falls es sich jemand auf google maps anschauen möchte: Thomas-Mann-Str.38, 63477 Maintal)... Die Bauaufsicht argumentiert mit den Häusern auf der anderen Seite aber im Prinzip sollte dies ja kein Problem darstellen, da wir ohnehin mit 2 Vollgeschossen + Dach einverstanden sind.
Mein Architekt führt am Montag ein Telefongespräch mit der Bauaufsicht aber ich würde natürlich jeden Tipp von euch dankend annehmen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe/Tipps