Hallo BauCommunity,
ich habe mir ein Problem gebaut đ
. Ich habe mir an der Seite unseres GrundstĂŒcks erlaubt einen 1,8m hohen Doppelstabmattenzaun zu bauen, damit man von der StraĂe aus nicht in den kompletten Garten schauen kann. Verbaut habe ich jetzt 20m Zaun mit fast 2 Tonnen Beton. Jetzt stand das Amt vergangene Woche vor der TĂŒr und hat Fotos gemacht und mir mitgeteilt dass ich eine Aufforderung zum RĂŒckbau erhalte. Grund dafĂŒr war der Bebauungsplan, auf dem unser GrundstĂŒck so skizziert war, das die FlĂ€che von der StraĂe bis zur vorderen Hauskante als Vorgarten deklariert ist (das war uns klar) aber darĂŒber hinaus auch die gesamte Hausseite. Der Bebauungsplan ist aus den 60er Jahren und erlaubt im Vorgarten eine Zaunhöhe von 1m ausschlieĂlich Holz oder bestimmte Heckenpflanzen. Der Auslöser weswegen das Amt uns besuchen kam war eine Beschwerde eines ĂŒber 90 jĂ€hrigen Nachbars der sich an der Grauen Farbe gestört hat. Ich habe mir den Bebauungsplan nun auch besorgt und stelle fest, dass mindestens jedes zweite Haus ihren Vorgarten nicht nach dem Bebauungsplan gestaltet hat. Teilweise stehen dort die selben ZĂ€une in der gleichen Höhe. Mir geht es nicht darum dass ich die anderen anschwĂ€rzen möchte aber ich find es irgendwie unfair dass ich der einzige sein soll der es zurĂŒckbaut nur weil einer Person die Farbe nicht gefĂ€llt đ
nach RĂŒcksprache mit einem anderen Nachbar, der vor kurzem erst gebaut hat hatte er ebenfalls Probleme wegen diesem alten Greis weil er sich auch ĂŒber deren Zaun gestört hat. Mir ist klar dass man sich an den B-Plan halten sollte aber ich sehe kaum eine Möglichkeit weil unser Haus halt 90grad gedreht zu den anderen HĂ€usern steht wie man da einen Sichtschutz errichten kann. Habt ihr vielleicht Erfahrungen ob es eine Möglichkeit fĂŒr uns gibt? Evtl Sondergenehmigung? Anbei kommen ein paar Fotos vom B-Plan und vom Zaun.
vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dadurch dass das Haus vor 25 Jahren von einem Einfamilienhaus zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung umgebaut wurde und die Mieter den Gartenbereich mitnutzen wollen.