Einfriedung Bebauungsplan OrtsĂŒblichkeit

  • Hallo BauCommunity,


    ich habe mir ein Problem gebaut 😅. Ich habe mir an der Seite unseres GrundstĂŒcks erlaubt einen 1,8m hohen Doppelstabmattenzaun zu bauen, damit man von der Straße aus nicht in den kompletten Garten schauen kann. Verbaut habe ich jetzt 20m Zaun mit fast 2 Tonnen Beton=o. Jetzt stand das Amt vergangene Woche vor der TĂŒr und hat Fotos gemacht und mir mitgeteilt dass ich eine Aufforderung zum RĂŒckbau erhalte. Grund dafĂŒr war der Bebauungsplan, auf dem unser GrundstĂŒck so skizziert war, das die FlĂ€che von der Straße bis zur vorderen Hauskante als Vorgarten deklariert ist (das war uns klar) aber darĂŒber hinaus auch die gesamte Hausseite. Der Bebauungsplan ist aus den 60er Jahren und erlaubt im Vorgarten eine Zaunhöhe von 1m ausschließlich Holz oder bestimmte Heckenpflanzen. Der Auslöser weswegen das Amt uns besuchen kam war eine Beschwerde eines ĂŒber 90 jĂ€hrigen Nachbars der sich an der Grauen Farbe gestört hat. Ich habe mir den Bebauungsplan nun auch besorgt und stelle fest, dass mindestens jedes zweite Haus ihren Vorgarten nicht nach dem Bebauungsplan gestaltet hat. Teilweise stehen dort die selben ZĂ€une in der gleichen Höhe. Mir geht es nicht darum dass ich die anderen anschwĂ€rzen möchte aber ich find es irgendwie unfair dass ich der einzige sein soll der es zurĂŒckbaut nur weil einer Person die Farbe nicht gefĂ€llt 😅 nach RĂŒcksprache mit einem anderen Nachbar, der vor kurzem erst gebaut hat hatte er ebenfalls Probleme wegen diesem alten Greis weil er sich auch ĂŒber deren Zaun gestört hat. Mir ist klar dass man sich an den B-Plan halten sollte aber ich sehe kaum eine Möglichkeit weil unser Haus halt 90grad gedreht zu den anderen HĂ€usern steht wie man da einen Sichtschutz errichten kann. Habt ihr vielleicht Erfahrungen ob es eine Möglichkeit fĂŒr uns gibt? Evtl Sondergenehmigung? Anbei kommen ein paar Fotos vom B-Plan und vom Zaun. :rb: vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dadurch dass das Haus vor 25 Jahren von einem Einfamilienhaus zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung umgebaut wurde und die Mieter den Gartenbereich mitnutzen wollen.

  • einen 1,8m hohen Doppelstabmattenzaun zu bauen, damit man von der Straße aus nicht in den kompletten Garten schauen kann

    Das Problem ist nicht (so sehr) der Stabmattenzaun, sondern diese sch....Àderigen PlastebÀnder, die da eingeflochten wurden!


    dass man sich an den B-Plan halten sollte

    halten MUSS!!!

    Teilweise stehen dort die selben ZÀune in der gleichen Höhe.

    Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!

    Meine BeitrÀge sind MeinungsÀusserungen

  • Ja wenn es nur die Sichtschutzstreifen wĂ€ren dann hĂ€tte ich absolut kein Problem damit. Ich möchte von Innen ja gern wieder begrĂŒnen sobald es eine entsprechende Höhe hat wĂŒrden die Streifen ja rausfliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Evtl Sondergenehmigung?

    Es besteht grundsĂ€tzlich immer die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Planes zu stellen. Dieses sollte aber natĂŒrlich nach Möglichkeit vor der Umsetzung geschehen. Im Nachgang dĂŒrften die Chancen schlechter sein.


    Erfolgsaussichten: Das Alter des B-Planes ist dabei ohne Belang. Interessant dĂŒrfte hingegen sein, was in der Nachbarschaft bis heute genehmigt wurde. Ist den Nachbarn ein solcher (oder sehr Ă€hnlicher) Zaun genehmigt worden, so wird man es Dir kaum verwehren können.

    stelle fest, dass mindestens jedes zweite Haus ihren Vorgarten nicht nach dem Bebauungsplan gestaltet hat.

    So etwas kann man sehr gut als Argument pro Befreiung anfĂŒhren. es kann aber auch sein, dass das Bauamt dann ĂŒberall vorbeischaut, nur um festzustellen, dass diese Abweichungen auch niemals genehmigt worden sind und daher auch bei jedem 2. Haus RĂŒckbaumaßnahmen zu erfolgen haben....damit macht man sich in der Nachbarschaft natĂŒrlich nicht so beliebt.


    Unter uns: Das Plastikflechtwerk des Zaunes ist wirklich kein Hingucker. Dass man sich daran stört ist fĂŒr mich schon nachzuvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    alle nicht mal ansatzweise mit deinem Plastiksichtschutz zu vergleichen

    Naja...es gilt ja nicht deren optische QualitÀt mit der Plastikorgie abzugleichen, sondern die ZÀune /Pflanzungen mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


    Und diese verstoßen, soweit ich es erkennen kann, allesamt gegen diese Festsetzungen.

  • Naja...es gilt ja nicht deren optische QualitĂ€t mit der Plastikorgie abzugleichen, sondern die ZĂ€une /Pflanzungen mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


    Und diese verstoßen, soweit ich es erkennen kann, allesamt gegen diese Festsetzungen.

    das sehe ich auch so. Das viele gegen diese Streifen sind das verstehe ich absolut. Die lassen selbstverstĂ€ndlich jegliche NatĂŒrlichkeit vermissen. Im Bebauungsplan steht aber nichts von Sichtschutzstreifen deswegen finde ich es schade dass hier auch nur mit dem persönlichen Geschmack argumentiert wird anstatt mit Sachdienlichen Argumenten. Und nochmals: es geht mir nicht um die Streifen. Ich bin selbst daran interessiert den Zaun begrĂŒnen zu lassen zumindest teilweise. Das dauert aber noch eine Weile und um ein wenig Sichtschutz zu haben sind auch erstmal die Streifen drin. Ich habe den gesamten hinteren Bereich auch noch mit der Hecke gelassen wobei ich das auch ziemlich gefĂ€hrlich finde, da unser GrundstĂŒck nicht an einen BĂŒrgersteig angeschlossen ist bzw. dieser nur 15cm breit ist. Also fĂŒr GrĂŒnschnitt mĂŒsste ich schon auf die Straße gehen oder diese Absperren.

    • Offizieller Beitrag

    Im Bebauungsplan steht aber nichts von Sichtschutzstreifen deswegen finde ich es schade dass hier auch nur mit dem persönlichen Geschmack argumentiert wird anstatt mit Sachdienlichen Argumenten.

    Ist das so?


    Hat man seitens des Bauamtes argumentiert, dass das weg mĂŒsse, weil es nicht gefĂ€llt? Oder hat man mit den Festsetzungen des B-Planes argumentiert?

  • anstatt mit Sachdienlichen Argumenten.

    Das sachdienliche Argument IST der B-Plan! Auch wenn er "alt" ist, gilt er noch.

    Über eine Ausnahme hĂ€ttest Du VORHER verhandeln sollen. Das Du den Plan nicht kanntest, ist egal. Unwissenheit schĂŒtzt vor Strafe/Ärger nicht.

    Viel Spass dabei, eine GENEHMIGTE Ausnahme zu finden! Wirds nÀmlich vermutlich nicht geben.

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  • Ist das so?


    Hat man seitens des Bauamtes argumentiert, dass das weg mĂŒsse, weil es nicht gefĂ€llt? Oder hat man mit den Festsetzungen des B-Planes argumentiert?

    mit den Sichtschutzstreifen haben die nicht argumentiert. NatĂŒrlich nur mit dem B-Plan. Die Beschwerde des Nachbarn bezog sich aber eher auf das Erscheinungsbild der Streifen 😅.


    Ralf DĂŒhlmeyer: du hast immer noch nicht verstanden dass ich mir diesen Fehler eingestehe. Darum der Anfang des Beitrags: ICH hab mir einen Fehler Gebaut. Ich habe in diesem Beitrag auch gar nicht danach gesucht dass mir einer nochmals bestĂ€tigt, dass es ausnahmslos meine Fehler war. Wie erwĂ€hnt das weiß ich. Meine Frage galt eher Menschen die Ă€hnliche Erfahrungen gemacht haben und vllt einen Lösungsweg hatten.

    Wenn man es jetzt mal genau nimmt dann dĂŒrfte ich den Zaun ja um die 4 m nach hinten setzen auf die Hausflucht. Dann hĂ€tte sich fĂŒr den Opa ja von seiner Sicht nichts geĂ€ndert =D er wĂŒrde sich immer noch zu Tode Ă€rgern. Aber es wĂ€re laut B-Plan ja legitim.

  • du hast immer noch nicht verstanden

    Doch, das habe ich verstanden! Nur Du verstehst nicht, dass es fĂŒr Argumente zu spĂ€t ist. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, die Behörde musste tĂ€tig werden!

    Jetzt kannst Du nur noch auf "Gnade hoffen. Da hilft es nicht, sich ĂŒber einen Ă€lteren Nachbarn oder deutsches Recht zu echaufieren.

    Wenn die Behörde einmal "in Marsch" gesetzt ist, helfen keine logischen Argumente. Da mĂŒsste sich die Behörde ja zugĂ€nglich, kulant und bĂŒrgerfreundlich zeigen. Das könnte von anderen als PrĂ€zedenzfall genommen werden und das will "die Behörde" nicht

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  • Wenn man es jetzt mal genau nimmt dann dĂŒrfte ich den Zaun ja um die 4 m nach hinten setzen auf die Hausflucht.

    Nein, nur bis 1 m Höhe. [vgl. § 3 Abs. 2 letzter Halbsatz des B-Plans]


    P.S.: und materialtechnisch Holz bzw. Hecke

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Nein, nur bis 1 m Höhe. [vgl. § 3 Abs. 2 letzter Halbsatz des B-Plans]


    P.S.: und materialtechnisch Holz bzw. Hecke

    das ist auch ein interessanter Hinweis. Das wĂŒrde bedeuten das im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes HolzzĂ€une ĂŒber 1m oder Hecken ĂŒber ein Meter verboten sind und MetallzĂ€une sogar gĂ€nzlich 😂


    ich hab das bisher nur fĂŒr den grĂŒn markierten Vorgartenbereich ausgelegt

  • Nein, nur bis 1 m Höhe. [vgl. § 3 Abs. 2 letzter Halbsatz des B-Plans]


    P.S.: und materialtechnisch Holz bzw. Hecke

    Da geht es doch um Einfriedung. Ein Sichtschutz mit entsprechendem Abstand zur GrundstĂŒcksgrenze wird wohl schon zusĂ€ssig sein. Außer im Vorgarten.

    • Offizieller Beitrag

    Der Zaun widersprich in allen Aspekten (Material, Höhe) des Festlegungen des Bebauungsplanes. Dieser ist unabhÀngig von seinem Alter einzuhalten. Das ist Dein Problem, wie Du richtig schreibst.


    Ästhetisch wie sozial finde ich Deinen Zaun - so wie andere - bestenfalls schwer ertrĂ€glich, doch das nur am Rande. Deine Versuche der HerabwĂŒrdigung des Nachbarn aber:

    ... Beschwerde eines ĂŒber 90 jĂ€hrigen Nachbars ... Probleme wegen diesem alten Greis ...

    ... hĂ€tte sich fĂŒr den Opa ...

    möchte ich so nicht unkommentiert stehen lassen: Möge Dir die Last des Alters durch frĂŒhes Ableben erspart bleiben - und so auch die Missachtung der JĂŒngeren, wie Du sie hier komplett neben der Sache durchblicken lĂ€sst!

  • Als Moderator sowas zu schreiben ist aber in meinen Augen nochmal eine andere Liga.


    Ich hab höchsten Respekt vorm Alter. Ich schreibe natĂŒrlich aus der Emotion heraus. WĂ€re es jetzt ein 18 jĂ€hriger dann hĂ€tte ich geschrieben junger Bursche 😂. Bin ich deswegen respektlos dem jungen Volk gegenĂŒber?


    Meine Beschreibung der Person hat keinen Hass oder sonstiges als Hintergrund zu irgendeiner Personengruppe. Wenn man irgendeine Aussage so auslegen kann dann stelle ich das hiermit nochmal ausdrĂŒcklich klar dass es nicht so ist.


    Deine Meinung zum Zaun darfst du natĂŒrlich Ă€ußern war aber weder gefragt noch interessiert es wahrscheinlich niemanden.

    • Offizieller Beitrag
    Off-Topic:

    Ich hab höchsten Respekt vorm Alter.

    Davon las man oben nichts:

    ... ĂŒber 90 jĂ€hrigen Nachbars ... alten Greis ... fĂŒr den Opa ...

    Weshalb erwĂ€hnst Du mehrfach das hohe Alter des BeschwerdefĂŒhrers? Ist das wirklich Deine Form einer Respektsbekundung? FĂŒr mich liest sich das ĂŒberhaupt nicht so. Ganz im Gegenteil stellt sich bei mir der Eindruck ein, dass Du den BeschwerdefĂŒhrer als nicht ernstzunehmen ("satisfaktionsfĂ€hig") darstellen möchtest.

    Als Moderator sowas zu schreiben ist aber in meinen Augen nochmal eine andere Liga.

    Gerade als Moderator weise ich auf diese unterschwellig mitschwingende Wertung hin! Und bei Dir hat sich eben ganz deutlich meine Galle gemeldet.

    Meine Beschreibung der Person hat keinen Hass oder sonstiges als Hintergrund zu irgendeiner Personengruppe. Wenn man irgendeine Aussage so auslegen kann dann stelle ich das hiermit nochmal ausdrĂŒcklich klar dass es nicht so ist.

    Wie geschrieben las sich das fĂŒr mich genau komplementĂ€r dazu, aber das hast Du jetzt klargestellt.

    Deine Meinung zum Zaun ... war ... weder gefragt noch interessiert es wahrscheinlich niemanden.

    aha?

    • Offizieller Beitrag

    Tja was willst du machen? Ich sehe folgende Möglichkeiten:



    - RĂŒckbau der Matten, Pfosten abflexen, Holzlatten dranspaxen.


    - Aussitzen. Anordnung ignorieren. Kann teuer werden - aber ob sie es durchziehen incl. Zwangsmaßnahme durch einen Gerichtsvollzieher? Vor Gericht werden die Karten nochmal gemischt. Sowas muss auch verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig sein. Kommt auf den Richter an. Aber wie gesagt: KANN TEUER WERDEN!


    - Dem Bauamt mitteilen, dass eine ortĂŒbliche Gestaltung vorliegt, weil du dich an Parzelle 1,34,34,67 orientiert hast, und wie man auf den beiliegenden Fotos sieht sind VorgartenzĂ€une Ă€hnlich hoch.

    Dann haben sie viel Arbeit, weil dann nachweislich Kentniss davon, und dann mĂŒssen sie ja bei allen den RĂŒckbau fordern und wenn das passiert, kommt vielleicht mehr drive rein. Wer weiß, zufĂ€llig wohnt dann in einem der HĂ€user der Schwager vom Landrat oder sein Frisör.


    PS: ich finds auch hĂ€sslich was du gebaut hast, aber ich bin der Meinung jeder sollte so dĂŒrfen wie er will.

  • @sirsydrom: danke fĂŒr die sachliche RĂŒckmeldung. Ich tendiere den Weg der ortsĂŒblichkeit einzuschlagen. Das ist im Prinzip ja nichtmal gelogen. Ich hab es ja bei den anderen Parteien auch so gesehen. Klar deren BegrĂŒnung ist ĂŒber die Jahre natĂŒrlich mehr in den Vordergrund gerĂŒckt. Da wir gerade eingezogen sind fĂ€ngt das bei uns jetzt erstmal an mit der Gartengestaltung. Da wir inzwischen zweimal unerwĂŒnschten Besuch ĂŒber den Garten an der TerassentĂŒr hatten war uns die Sicherheit erstmal wichtigster wie die gestalterischen Maßnahmen.

    • Offizieller Beitrag

    Dem Bauamt mitteilen, dass eine ortĂŒbliche Gestaltung vorliegt, weil du dich an Parzelle 1,34,34,67 orientiert hast, und wie man auf den beiliegenden Fotos sieht sind VorgartenzĂ€une Ă€hnlich hoch.

    Da könnte dann wirklich ....


    drive rein

    ....kommen.


    Wie Sirsydom ganz richtig sagt, hĂ€tte die Behörde dann auch von den nachbarlichen Abweichungen Kenntnis (die sie natĂŒrlich jetzt auch schon hat, aber musste bisher nicht einschreiten...). Das könnte tatsĂ€chlich bedeuten, dass alle Nachbarn ihre GartenzĂ€une abbauen und die hohen Pflanzen zurĂŒckschneiden.


    Dann aber mĂŒsstest du natĂŒrlich damit rechnen, dass die gesamte Nachbarschaft auf Dich etwa so gut zu sprechen ist, wie Du auf den Ă€lteren Nachbarn.


    Von daher wÀre ich hier mit schriftlichen (offiziellen) Dingen etwas vorsichtig.

    Vielleicht sollte man mit der Behörde das GesprÀch suchen. Ihnen sagen, dass doch alle Nachbarn so etwas gemacht haben....vielleicht (?) kann man sich dann auf eine informelle Lösung einigen, die zB so aussieht, dass Du das grottige Plastikgeflecht wieder entfernst und den Zaun belassen kannst.


    Zitat

    den Weg der ortsĂŒblichkeit einzuschlagen.

    Was sollte das bringen?????? Was irgendwo ĂŒblich ist mag als Richtschnur dienen können , wenn nichts geregelt ist. Hier aber ist dank eines rechtskrĂ€ftigen Bebauungsplanes alles geregelt. Wie sollte die Behörde hier erkennen können, dass ihr zwar gĂ€nzlich anders baut als erlaubt, jedoch ist das bei Euch so ortsĂŒblich?

    • Offizieller Beitrag

    Dann aber mĂŒsstest du natĂŒrlich damit rechnen, dass die gesamte Nachbarschaft auf Dich etwa so gut zu sprechen ist, wie Du auf den Ă€lteren Nachbarn.


    Von daher wÀre ich hier mit schriftlichen (offiziellen) Dingen etwas vorsichtig.

    Vielleicht sollte man mit der Behörde das GesprÀch suchen. Ihnen sagen, dass doch alle Nachbarn so etwas gemacht haben....vielleicht (?) kann man sich dann auf eine informelle Lösung einigen, die zB so aussieht, dass Du das grottige Plastikgeflecht wieder entfernst und den Zaun belassen kannst.

    Naja, er hĂ€tte ja im Grunde sich nicht darĂŒber beschwert, sondern nur angefĂŒhrt dass er sich an der Nachbarbebauung orientiert hat.

    Das ist schon was anderes.

    Aber klar, es ist nicht auszuschließen, dass es auf ihn zurĂŒckfĂ€llt.


    Man kann evtl. das "GesprĂ€ch" vorab suchen. Mit den gleichen Argumenten. Aber auch da KÖNNTE es auf ihn zurĂŒckfallen, wobei ich nicht davon ausgehe, dass die Behörde da tĂ€tig wird. Wurde sie ja vorher auch nicht.



    Du könntest auch die Mattenzaun kĂŒrzen und mit einer schnellwachsenden, immergrĂŒnen Hecke hinterpflanzen. Ligustrum, Thuja, Kirschlorbeer was halt gefĂ€llt.

    Jetzt fĂŒr den Augenblick sind die Pflanzen klein und alles ist gut. Und ĂŒber die Jahre krĂ€ht dann kein Hahn mehr danach.

  • Mach einen JĂ€gerzaun hin und alle sind glĂŒcklich. JĂ€gerzĂ€une funktionieren in Bayern immer. :lach:


    Ist dein GrundstĂŒck das an der Straßenecke? Oft muss man da auch die Einsehbarkeit der Kreuzung beachten, d.h. an solchen Stellen darf eh nicht hoch eingezĂ€unt oder bepflanzt werden. Aber das hĂ€tte man schon entsprechend aussagen mĂŒssen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    Schreib' denen, dass Du dich an der ortsĂŒblichen Gestaltung orientiert hast, die ja anlĂ€sslich der Ortsbegehung durch das Amt auch in der Nachbarschaft einsehbar war. Dann liegt der Ball bei denen. Und die mĂŒssen sich dann ĂŒberlegen, ob sie sich mit einer ganzen Nachbarschaft anlegen wollen.


    Dann aber mĂŒsstest du natĂŒrlich damit rechnen, dass die gesamte Nachbarschaft auf Dich etwa so gut zu sprechen ist, wie Du auf den Ă€lteren Nachbarn.

    Wieso? Er hat sich doch nur an dem orientiert, was die anderen gemacht haben? Den Stein ins Rollen gebracht hat ja die Beschwerde des Nachbarn. Man hat in der Nachbarschaft wohl die Grenzen der HĂ€sslichkeit, welche die Nachbarn still ertragen, immer weiter ausgetestet, bis irgendwann so ein schrecklicher Zaun errichtet wurde, dass sich jemand offiziell darĂŒber beschwert.


    Man hat gleichsam Schrödingers Zaun errichtet, der gleichzeitig ortsĂŒblich und erlaubt und nach Bauplan nicht erlaubt ist. Erst durch die Beobachtung vom Amt stellt sich jetzt einer der beiden ZustĂ€nde ein. Welcher das sein mag, hĂ€ngt vom Quantenzustand des zustĂ€ndigen Sachbearbeiters ab.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen ĂŒbrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ RenĂ© Descartes