Moin.
habt ihr ggf. Erfahrungen und weiterführende Infos.
Kann die Behörde die ERweiterung der Öffnungszeiten einer Versammlungstätte ablehnen?
In NRW gilt allgemein:
"Gaststätten unterliegen den Vorschriften des Gaststättengesetzes sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert wird"
Also hat man prinzipiell ein Recht auf die ERweiterung der Öffnungszeiten und Beachtung der o.g. Gesetzte?
Danke