Hallo zusammen,
gerne möchte ich eine Frage in Bezug auf die Vermietung unserer DG Wohnung stellen. Hierzu:
Key Facts:
Eingetragenes Zweifamilienhaus
Wohnung EG (bewohnt durch uns)
Wohnung 1. Stock (WG | 2 Personen)
Wohnung 2. Stock
Alle o.g. Wohnungen sind über ein „gemeinsames“ Treppenhaus erreichbar.
Alle o.g. Wohnungen sind mit einer (abschließbaren) Türe versehen.
Alle o.g. Wohnungen verfügen über ein eigenes Bad, eine eigene Küche.
Die Wohnung im 1. Stock und im 2. Stock sind an denselben Stromzähler/Wasserzähler gekoppelt.
Eigentümer -> vermieten das komplette Haus an uns -> wir vermieten an eine WG.
Aus baurechtlichen Gründen und als eingetragenes Zweifamilienhaus darf die Wohnung im 2. Stock nicht als separate Wohneinheit vermietet werden, da ansonsten ja drei Wohneinheiten in einem Zweifamilienhaus existieren würden.
Die Wohnung im 1. Stock ist bewohnt durch eine WG, die sich gerne um eine weitere Person vergrößern möchte. Diese Person würde gerne die Räumlichkeiten der Wohnung aus dem 2. Stock nutzen. Die Aufteilung der Räumlichkeiten ist Sache der Wohngemeinschaft.
Ist es nun also möglich, dass die Wohnung im 2. Stock nicht als separate Wohneinheit vermietet wird sondern als Teil der Wohngemeinschaft aus dem 1. Stock? Würde bedeuten 1. + 2. Stock = eine WG, dementsprechend auch ganz legal zwei Wohneinheiten/Haus?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Vorfeld.