Hallo liebe Kollegen,
nachdem sich der jüngste Spross zum Auszug bereit macht und die Terrasse voller in seinem Bekanntenkreis gesammelter Möbel steht machen konkretisieren wir unsere Gedanken zur Umnutzung unseres Hauses.
Gesetzt ist, dass wir im EG wohnen bleiben und das OG sowie das DG vermieten werden.
Baulich ist eine Aufteilung in zwei oder auch drei Wohneinheiten kein Problem. Erd-, Ober- und Dachgeschoss haben jeweils separate Badezimmer, separate Fluchtwege, separate Heizkreise und werden über ein außerhalb der Wohnungen liegendes Treppenhaus erschlossen. Erforderliche Umbauten halten sich sehr im Rahmen. Beim Zweifamilienhaus würden wir die Treppe zwischen OG und DG in die Wohnung einbeziehen. Ansonsten nur ein wenig Änderung an der Elektrotechnik, Klingel, Telefon, Ertüchtigung Balkongeländer und ein paar Schönheitsreparaturen.
Raumaufteilung im Keller spricht mehr für Zwei- als für Dreifamilienhaus aber auch das lässt sich regeln.
Noch nicht einschätzen können wir, ob und welche Unterschiede sich aus der Frage ergeben, ob wir ein oder zwei Mietwohnungen herstellen. Oft liest man ja z.B., dass Ein- und Zweifamilienhäuser von bestimmten Auflagen ausgenommen sind. Wie macht man sich da am besten schlau?