Moin,
wir haben uns im Rahmen des DG-Ausbaus Klima-Anlage bestehend aus Aussenteil, Innenteil, Kondensatleitung (ohne Pumpe) usw.... einbauen lassen.
Als mal das Thema Legionellen im Umlauf war - glaube es war vor einigen Jahren im Sauerland in einer Stadt - bekam man ja als Laie auch schon mit, dass die Dinger eine regelmäßige Wartung benötigen. Also wollte ich mit dem Installateur einen Wartungsvertrag abschliessen. Dieser kam nun am Freitag an. Ich kann nur schwer bewerten ob der so OK ist, oder nicht.... Mich würde Eure Meinung dazu interessieren? Einige Punkte aus dem Vertrag.... (teilweise von mir in Formulierung gekürzt)
1. Vertragsgegenstand
dem AN übertragene Serviceleistungen
- Wartung in Anlehnung der VDMA 24186 Teil 3 - Anmerkung ist "in Anlehnung" normal?
- Instandsetzung
- Störungsdienst, nach Anforderung des AG
Die Arbeiten werden durchgeführt an:
1 x Jährliche Wartung Splitgerät Klimaa. Fabrik .... Innen und Außengerät - Anmerkung ist 1 x jährlich OK? Ich laß, bei einem kurzzeitigen Betrieb im Sommer wäre auch 2 Jahre OK?
Maßgebend in Reihenfolge:
1. die Bedingungen
2. VOB Teil B
3. BGB
3. Leisungsumfang
Wartung
- Prüfung auf Abweichung Ist vs. Soll-Zustand. Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit werden getroffen. Darüber (Abweichung + Maßnahme) gibts ein Protokoll.
- Austausch von Teilen sofern für Erhalt der Funkt.fäh. und Betribssich. notwendig. Abrechnung gesondert nach Material- und Lohnaufwand
- Pflege Service-Karte, Vorlage Wartungsprotokolle AG
- Notwendinge Verbrauchsmaterialien werden sep. berechnet
- Reinigungsarbeiten an Luft- oder Mediengeführten Anlagenteilen, die bedarfsabhängig chemische oder hydrodynamische Prozesse erfordern sowie Öl- und Filterwechsel sind nicht in der Wartungspauschale berücksichtigt
Instandsetzung
- Entrosten, Streichen von Anlagenteilen, Beseitigung von Schäden, Austausch von Verschließteilen die vomAG so seinen Lasten beigestellt werden. Seperate Verrechnung. Wärend der Arbeit erkannte Mängel können ohne gesonderte Beauftragung bis zu 500 EUR netto beseitigt werden
Störungsdienst
- Sofern die Funktionsstörung kurzfristig vorläufig beseitigt werden kann wird das getan. Instandsetung- und Wartungsarbeiten gehören nicht dazu
4. Vergütung
Wartung
- 220 EUR Netto
- Anpassung nach 12 Monaten möglich wenn sich die Tariflöhne ändern <Berechnungsformel>
Instandsetzung
Berechnung nach Angebot oder wenn nicht vorliegt Stundenlohnbasis
Störungsdienst
Berechnung nach Stundenlohnbasis
Ist das so in etwa üblich?
Für mich liest sich das so, das ich die 220EUR bezahle für 1 mal vorbei kommen und "drübergucken". Sobald irgendwas ausgetauscht, gereinigt (Leitungen) oder nachgefüllt wird, muss ich extra zahlen. Also der Kühlmittelaustausch kommt da z.B. nochmal on top - oder eigentlich auch sonst alles.... das wird dann ja jährlich ein teures Spielchen?
Viele Grüße,
Olli