Wartung Split-Klima

  • Moin,


    wir haben uns im Rahmen des DG-Ausbaus Klima-Anlage bestehend aus Aussenteil, Innenteil, Kondensatleitung (ohne Pumpe) usw.... einbauen lassen.

    Als mal das Thema Legionellen im Umlauf war - glaube es war vor einigen Jahren im Sauerland in einer Stadt - bekam man ja als Laie auch schon mit, dass die Dinger eine regelmäßige Wartung benötigen. Also wollte ich mit dem Installateur einen Wartungsvertrag abschliessen. Dieser kam nun am Freitag an. Ich kann nur schwer bewerten ob der so OK ist, oder nicht.... Mich würde Eure Meinung dazu interessieren? Einige Punkte aus dem Vertrag.... (teilweise von mir in Formulierung gekürzt)


    1. Vertragsgegenstand

    dem AN übertragene Serviceleistungen

    - Wartung in Anlehnung der VDMA 24186 Teil 3 - Anmerkung ist "in Anlehnung" normal?

    - Instandsetzung

    - Störungsdienst, nach Anforderung des AG

    Die Arbeiten werden durchgeführt an:

    1 x Jährliche Wartung Splitgerät Klimaa. Fabrik .... Innen und Außengerät - Anmerkung ist 1 x jährlich OK? Ich laß, bei einem kurzzeitigen Betrieb im Sommer wäre auch 2 Jahre OK?


    Maßgebend in Reihenfolge:

    1. die Bedingungen

    2. VOB Teil B

    3. BGB


    3. Leisungsumfang

    Wartung

    - Prüfung auf Abweichung Ist vs. Soll-Zustand. Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit werden getroffen. Darüber (Abweichung + Maßnahme) gibts ein Protokoll.

    - Austausch von Teilen sofern für Erhalt der Funkt.fäh. und Betribssich. notwendig. Abrechnung gesondert nach Material- und Lohnaufwand

    - Pflege Service-Karte, Vorlage Wartungsprotokolle AG

    - Notwendinge Verbrauchsmaterialien werden sep. berechnet

    - Reinigungsarbeiten an Luft- oder Mediengeführten Anlagenteilen, die bedarfsabhängig chemische oder hydrodynamische Prozesse erfordern sowie Öl- und Filterwechsel sind nicht in der Wartungspauschale berücksichtigt


    Instandsetzung

    - Entrosten, Streichen von Anlagenteilen, Beseitigung von Schäden, Austausch von Verschließteilen die vomAG so seinen Lasten beigestellt werden. Seperate Verrechnung. Wärend der Arbeit erkannte Mängel können ohne gesonderte Beauftragung bis zu 500 EUR netto beseitigt werden


    Störungsdienst

    - Sofern die Funktionsstörung kurzfristig vorläufig beseitigt werden kann wird das getan. Instandsetung- und Wartungsarbeiten gehören nicht dazu



    4. Vergütung

    Wartung

    - 220 EUR Netto

    - Anpassung nach 12 Monaten möglich wenn sich die Tariflöhne ändern <Berechnungsformel>


    Instandsetzung

    Berechnung nach Angebot oder wenn nicht vorliegt Stundenlohnbasis


    Störungsdienst

    Berechnung nach Stundenlohnbasis




    Ist das so in etwa üblich?

    Für mich liest sich das so, das ich die 220EUR bezahle für 1 mal vorbei kommen und "drübergucken". Sobald irgendwas ausgetauscht, gereinigt (Leitungen) oder nachgefüllt wird, muss ich extra zahlen. Also der Kühlmittelaustausch kommt da z.B. nochmal on top - oder eigentlich auch sonst alles.... das wird dann ja jährlich ein teures Spielchen?


    Viele Grüße,

    Olli

  • Wenn es sich um eine "haushaltuebliche" Splitklima handelt, gibt es doch sicherlich vom Hersteller Angaben zur Wartung?


    Ansonsten wuerde ich (mangels Zugriff auf die VDMA-Richtlinie) mal hier schauen:


    Wartung_2018_v1_Broschuere.pdf


    (Aus eigener Erfahrung: kleine Splitklima in der Datscha am Mittelmeer, keine Wartung und kaum Pflege seit 8 Jahren. Funktioniert trotzdem Sommers wie Winters. Ist allerdings auch ein japanisches Modell.)

    • Offizieller Beitrag

    Nur soviel: Wegen Legionellengefahr muss Du Deine Splitklimaanlage nicht und warten lassen. Die gibts da nicht. Es sei denn, Du betreibst ein offenes Rückkühlwerk, z.B. einen Kühlturm mit Wasserverdunstung. Darum ging es in Bittburg vor Jahren.

    Die gesetzliche Wartungspflicht für kältemittelbetriebene Klimaanlagen bezieht sich auf das Kältemittel und dessen Verlust unter Umweltschutzaspekten.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kann chieff zu Einzelheiten etwas beitragen? Ich bin seit ein paar Jahren aus dem Thema raus.

    Ich weiß nur, dass es eine Wartungspflicht für Anlagen ab einem bestimmten Füllgewicht des Kältemittels gibt. Dabei geht es ausschließlich um die Dichtigkeitsprüfung also um das Vermeiden von Kältemittelverlusten.

    Aber das hatte ich oben bereits geschrieben. Für alle sonstigen Wartungsarbeiten gibt es keine gesetzliche Pflicht und es ist dem Betreiber überlassen, was er beauftragt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nur, dass es eine Wartungspflicht für Anlagen ab einem bestimmten Füllgewicht des Kältemittels gibt. Dabei geht es ausschließlich um die Dichtigkeitsprüfung also um das Vermeiden von Kältemittelverlusten.

    richtig, das waren mal 3kg KM. Seit 2017 gelten CO2 Äquivalente, aber für die typ Geräte in EFH spielt das nur eine untergeordnete Rolle, deren Kältemittelinhalt ist meist zu gering. Eine regelmäßige Dichtheitsprüfung mag dennoch sinnvoll sein, damit der Kältemittelverlust nicht erst dann bemerkt wird, wenn die Kiste die Grätsche macht oder ständig auf Störung geht.


    Eine "Pflicht" zur Wartung könnte sich evtl. auch daraus ergeben, dass mit dem Hersteller eine Garantievereinbarung geschlossen wurde. Eine Wartung umfasst aber mehr als nur die Dichtheitsprüfung.


    Hier noch ein Infobatt vom bdh, wobei ich jetzt nicht geschaut habe, ob es da etwas Aktuellers gibt.


    Infoblatt_Nr_62_Inspektion_Wartung_Optimierung_Waermepumpe.pdf


    Einiges an Wartungsarbeiten könnte man auch selbst machen, die Hersteller geben aber meist vor, dass die Wartung nur durch "qualifiziertes" Personal ausgeführt werden darf.


    Grundsätzlich sind WP und Klimageräte nicht besonders wartungsintensiv, der Aufwand hält sich in Grenzen (Dauer vielleicht 1h plus An- und Abfahrt). Verdampfer etc. könnte man auch selbst reinigen, ein erfahrender KDler bringt aber nicht nur Fachwissen mit, sondern auch ein gutes Gehör. Ja, oftmals hört man schon im Vorfeld, dass da etwas nicht stimmt, und sei es nur der Lüfter der seine besten Tage hinter sich hat.

  • Anlagen ab einem bestimmten Füllgewicht des Kältemittels gibt. Dabei geht es ausschließlich um die Dichtigkeitsprüfung also um das Vermeiden von Kältemittelverlusten.

    So ist es.

    Das ganze ist auch imemr davpon abhängig wie man die Geräte nutzt.

    Solche kleinen Anlagen werden auch mal gerne genutzt um IT Räume zu kühlen. oder wwi. Da ist die Frage der Ausfallthematik eine ganz andere.


    Aber um beim EFH zu bleiben.

    Grundsätzlich ist es doch wichtig, dass

    A) Das Gerät lange Zeit funktioniert und freude bereitet,

    B) Evt an Effizient besser ist als so ein mobiles Truhengerät

    C) das Gerät im Ausenthaltsraum nicht zur Keinschleuder wird

    D) Kein Wasserschaden entsteht.


    Was einem davon wichtig ist und was nicht, mag jeder für sich selbst entscheiden.

    Das solche Geräte teils einen schlechten Ruf haben, kommt gewiss nicht von ungefähr, wenn man sich die Pflege anscheit.... Hauptsache der Q6 glänzt in der Einfahrt.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Ja, wir mussten uns entscheiden... Zweitwagen Bentley durch Q6 tauschen oder Klimaanlage und haben uns für letzteres entschieden....


    Kleiner Witz sein Rande.....


    Ich will gerne ne Wartung. Das ist unbestritten.


    Ich Frage mich nur..


    ... Bei ca 4 Wochen Nutzung im Sommer, sollte dennoch jedes Jahr ne Wartung sein oder ist alle zwei Jahre mehr als ausreichend?

    ... 220€ + MwSt + Kosten für Kühlmittel + Kosten für Filter usw. Usw.... Da kann ich mir gefühlt alle 5 Jahre auch einmal eine neue für kaufen. So kommt mir das vor. Ist das preislich "normal"?

  • Warum denn gleich ein Wartungsvertrag? wenn du schon so skeptisch bist? Du hast das Ding jetzt ein Jahr, lass eine normale Wartung machen und lass dir zeigen wie das Gerät dannach aussieht. Ich kann nicht beurteilen, wie dein Gerät nach 12 Monaten aussieht. Sollte es kaum verschmutzungen geben, oder irgendwelche Verluste, dann kannst du dir das ja nochmal bis nächstes jahr überlegen. Dann gibts auch ein Bauchgefühl.

    Hat die Firma das Gerät installiert, die nun die Wartung durchführen soll?.

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  • Da kann ich mir gefühlt alle 5 Jahre auch einmal eine neue für kaufen.

    Eben deshalb, und weil ich den Mehrwert einer "professionellen" Wartung für seeehr überhaubar halte, würde ich das Dingens niemals warten lassen, sondern einfach warten, bis es in 10..20 Jahren den Geist aufgibt.

    Ich war auch mit meinen Autos in den letzten 34 Jahren niemals bei einer Inspektion. Ölwechsel und Zündkerzen nach km-Leistung, Bremsen wenn sie halt runter sind, fertig. Scheibenwischer, Luftfilter und sonstiges Kleinzeugs werden selber gewechselt. Liegengeblieben oder außerplanmäßige Reparaturen: Null. Von dem gesparten Geld gegenüber der planmäßigen Hersteller-Inspektion könnte ich mir jetzt vermutlich einen schönen Neuwagen leisten. Aber mit dem müsste ich ja dann doch zur Inspektion, weil sonst die Garantie flöten geht ;)

  • Warum denn gleich ein Wartungsvertrag?



    Hat die Firma das Gerät installiert, die nun die Wartung durchführen soll?.

    Ich hatte die Vorstellung das ein Wartungsvertrag irgendwelche finanziellen Vorteile bringe, nur fange ich bei dem Preis an, das in Frage zu stellen.


    Ja der Einbauer hat mir das auf meine Nachfrage hin angeboten. Ich war von seiner Arbeit überzeugt. Einer der wenigen die sorgfältig waren und mich z.B. auch auf einen losen Ziegel auf dem Dach hinwiesen. Beim montieren des Innengerätes ist er einmal mit dem Schraubendreher abgerutscht und hat einen kleinen Punkt im Malervlies hinterlassen. Das sage er von sich aus. Bei allen anderen heißt es immer nur "Wiiiier?? Das waren wir nicht". Klar - technisch kann ich seine Arbeit nicht beurteilen außer "sie funktioniert".

    • Offizieller Beitrag

    ... Bei ca 4 Wochen Nutzung im Sommer, sollte dennoch jedes Jahr ne Wartung sein oder ist alle zwei Jahre mehr als ausreichend?

    .

    Das ist der entscheidende Punkt. 4 Wochen Betrieb pro Jahr, da würde ich mir Sorgen machen, dass die Kiste Staub ansetzt. :D


    Natürlich kann immer mal etwas kaputt gehen, aber wie wahrscheinlich ist das bei der geringen Nutzung?


    Ich würde die Wartungsintervalle deutlich strecken, so 5 bis 10 Jahre. ;)

  • Das ist der entscheidende Punkt. 4 Wochen Betrieb pro Jahr, da würde ich mir Sorgen machen, dass die Kiste Staub ansetzt. :D


    Natürlich kann immer mal etwas kaputt gehen, aber wie wahrscheinlich ist das bei der geringen Nutzung?


    Ich würde die Wartungsintervalle deutlich strecken, so 5 bis 10 Jahre. ;)

    *hust* das halte ich für gefährlich, so als alleinige Aussage.


    Gerade durch das Staub ansetzten und immer wieder mal feucht, kommt es gerne zu Keimbefall im Gerät. Viel Staub,Blütenpollen und co im Gerät un dazu gewisse Wachtumsbedingungen. Da freuen sich die Pilzkulturen in linker und rechter Umdrehungskultur.:lach:


    Wenn, dann selbst das Gerät Lufttechnisch regelmäßig Pflegen, vor und nach der Einsatzzeit.

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  • Ich habe 2006 oder 2007 eine Splitanlage für 350€ im Praktiker Baumarkt gekauft, und die dann mit einem Kollegen montiert,

    Seit der Montage läuft je nach Außentemperatur im Sommer, bzw. in der Übergangszeit auch mal als Heizung.

    Ich reinige jedes Jahr den Luftfilter, bzw. spühe diesen auch mit einem Desinfektionsmittel ein.

    Seit der Installation habe ich 0€ für Ersatzteile Wartung oder Reparatur bezahlt, sie läuft einfach. Es kann sein, dass sie nicht mehr so schnell kühlt wie früher, aber sie kühlt ausreichend.


    Bei 220€ pro Jahr kannst Du Dir alle 5 Jahre eine neue Anlage kaufen. meiner Meinung nach zu teuer und in den ersten Jahren unnötig.