Leitungsrecht einräumen oder nicht?

  • Hallo, wir sind neu hier im forum und haben ein paar Fragen. Und zwar geht es um folgendes: Wir sind gerade dabei unser Baugrundstück zu kaufen, 1100 qm, ein Bungalow soll später mal darauf gebaut werden. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben und notariell beglaubigt, auch der Vorvermerk im Grundbuch ist bereits fertig. Das Grundstück wurde nun gerodet wie es im Kaufvertrag besprochen war. Das Geld von der Bank haben wir auch sicher um den Kaufpreis zu zahlen.

    Neben unserem Grundstück, liegt noch ein weiteres Grundstück, welches ebenfalls dem gleichen Verkäufer gehört, auch dieses wurde jetzt vor kurzem verkauft.

    Nun habe ich heute einen Anruf von unserem Makler im Auftrag des Verkäufers bekommen. Und zwar sagte er, das der Verkäufer ja total vergessen hätte das Leitungsrecht im Grundbuch eintragen zu lassen und das würde er jetzt nachträglich gerne machen lassen, damit das Nachbargrundstück über unseres erschlossen werden kann. Von der anderen Seite würde es auch gehen, wäre aber teurer und aufwendiger. Davon war vorher in den vielen Gesprächen aber nie die Rede, auf Nachfrage von uns wusste er damals nichtmal wo sich die Anschlüsse befinden. Das haben wir selbst rausgefunden. Sie liegen direkt an einem kleinen Weg der neben unserem Grundstück verläuft. Also müssten ALLE seine Leitungen direkt über unser ganzes Grundstück laufen.

    Jetzt sollen wir entscheiden ob wir das möchten oder nicht. Ich habe mich jetzt im Internet etwas erkundigt und habe vorallem Nachteile gefunden, Wertminderung, wenn Reparaturen an deren Leitungen durchgeführt werden müssen, muss natürlich eventuell auch unser Grundstück aufgerissen werden usw. Desweiteren wissen wir auch noch gar nicht wie genau wir bauen wollen bzw wo die Garage stehen soll etc. Und dann müsste man sich ja ggf dann an deren Leitungen anpassen.

    Vorteile sehe ich darin momentan noch keine. Gibt es eventuell die Möglichkeit selber zu bestimmen wo genau die Leitungen dann auf unserem Grundstück her laufen dürfen FALLS wir uns dafür entscheiden. Wir möchten den Nachbarn ja auch nicht im Weg stehen, aber wir möchten auch nichts eingehen was für jeden Vorteile hat und für uns nur Nachteile.


    Was würdet ihr tun? Wie steht ihr zu dem. Thema? Was gibt es zu beachten falls wir den zustimmen?


    Das Grundstück mit der Nummer 753 ist unseres das mit der Nummer 259 das Nachbargrundstück um das es geht.

  • ich kann Eure Sichtweise absolut verstehen.

    Schließlich habt Ihr, so wie ich lese, ein Grundstück ohne eine solche Nutzungseinschränkung erworben.


    Aber wenn ein Leitungsrecht eingetragen werden soll, muss doch klar sein, an welcher Stelle die Leitung zum liegen kommen soll. Erst mit diesem Wissen wisst Ihr, welche Einschränkung in der Nutzung und Bebaubarkeit dies auslöst.

    Und erst dann könnt Ihr entscheiden:

    - ob Ihr das zulasst

    - ob ggf. hierfür eine Entschädigung, die die Einschränkung in der Nutzbarkeit (Art und Ort der Bebaubarkeit, Grundstücksausnutzung, ggf. zu erwartenden Einschränkungen bei zukünftigem Unterhalt etc. etc.) von Euch verlangt werden soll.


    Letztlich gebt Ihr ja ein Stück der Nutzung und Nutzbarkeit Eures Grundstückes ab. Kann wertrelevant sein. Oder auch nicht.

    Die Entschädigung kann bis zum finanziellen Vorteil des Leitungsberechtigten (ersparter Aufwand) gehen. Oder in manchen Fällen sogar darüber hinaus...

  • Das Grundstück ist ja auch ziemlich eng, wie ich sehe. Der Weg ist sicherlich das kleine weiße Fitzelchen auf der linken Seite was man im Bild noch sieht? Dann kann ja nur entlang der Grenze die Leitungsführung gehen und dort könnte eure Garage stehen, was gar nicht gut wäre. Ich würde ablehnen. Ihr habt euer Grundstück und bezahlt und alles ist abgeschlossen. Der Nachbar hat doch eine Straße nebenan. Da kann er auf alle Fälle auch anschließen, auch wenns paar Euro mehr kostet. Ist halt so.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Auf keinen fall voreilig was zusagen.


    Bei dem 259er frag ich mich wie das denn überhaupt angefahren werden kann? kommt man das per PKW von unten ran? wieso nicht von dort aus erschliesen?

    Ist euer Kauf schon durch?.


    An eurer stelle würde ich jetzt erstmal primär euer eigener Ziel verfolgen. soweit das eure Baulichen Flächen eindeutig sind, die auf eurem Grundstück entstehen sollen. Wenn die Vorplanung fertig ist, kann man sich das nochmal überlegen. Denn dann zeigt sich gleich ob das überhaupt nich Sinn macht. durch euere Grundstück zu fahren. Ich glaube nicht, das ihr wegen fremden, bisher nicht vorhandenen Leitungen euer Haus drum herum bauen wollt. Oder?

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Ja da habt ihr alle aufjedenfall Recht! Ich sehe das eigentlich genau so, bin bloß so ein Mensch der nicht gerne in Konflikte gerät, aber dann ist das halt so. Wir können ja nicht dann alle Nachteile mit uns ziehen, und alle anderen bekommen dann die Vorteile daraus.


    chieff Ja der Kauf ist soweit durch, Kaufvertrag unterschrieben, Grundbuch Eintrag vorgemerkt und genehmigt , Bank ist auch im Grundbuch eingetragen, eigentlich wollten wir jetzt am Montag das Geld überweisen und heute kam dann der Anruf. Aber da hast du absolut recht. Erstmal müssen wir unsere Vorplanung fertig haben, denn wir wollen wie du schon sagst, sicher nicht wegen den fremden Leitungen drumherum bauen. Und ja das Grundstück ist direkt von der anderen Straßen Seite auch befahrbar quasi genau da wo in der grünen Fläche die 5 steht, ist eine Einfahrt, aktuell steht da nur eine marode Scheune.

    • Offizieller Beitrag

    ...


    Und ja das Grundstück ist direkt von der anderen Straßen Seite auch befahrbar quasi genau da wo in der grünen Fläche die 5 steht, ist eine Einfahrt, aktuell steht da nur eine marode Scheune.

    Warum können denn die Leitungen nicht von dort angeschlossen werden? Müssen sie eben außen herum?

    Wenn es eine andere Möglichkeit gibt, würde ich kein Leitungsrecht akzeptieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ja da habt ihr alle aufjedenfall Recht! Ich sehe das eigentlich genau so, bin bloß so ein Mensch der nicht gerne in Konflikte gerät, aber dann ist das halt so.


    Ja der Kauf ist soweit durch, Kaufvertrag unterschrieben, Grundbuch Eintrag vorgemerkt und genehmigt , Bank ist auch im Grundbuch eingetragen, eigentlich wollten wir jetzt am Montag das Geld überweisen und heute kam dann der Anruf.

    Da ist doch die Sache völlig klar: Ihr habt einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen und der geschlossene Vertrag wird Jetzt von euch erfüllt, wie vereinbart. Ihr zahlt also und damit ist die Transaktion abgeschlossen, wie vereinbart.


    Danach fangt ihr in aller Ruhe an, mit dem Verkäufer, eurem neuen Nachbarn, über das Leitungsrecht für sein Grundstück zu verhandeln. Und wenn ihr denn eines Tages mit dem Verkäufer mal darüber einig geworden seid, schließt ihr einen entsprechenden notariell beurkundeten Vertrag und erfüllt ihn dann auch.

  • Wenn es eine andere Möglichkeit gibt, würde ich kein Leitungsrecht akzeptieren.

    Ich auch nicht, auf gar keinen Fall, da sowas selber erlebt. Man versucht es erst mal auf die bequeme Tour. Könnt ja sein, dass der Nachbar gutmütig ist und mitmacht.

    • Offizieller Beitrag

    Danach fangt ihr in aller Ruhe an, mit dem Verkäufer, eurem neuen Nachbarn, über das Leitungsrecht für sein Grundstück zu verhandeln. Und wenn ihr denn eines Tages mal mit dem Verkäufer darüber einig geworden seid, schließt ihr einen entsprechenden notariell beurkundeten Vertrag und erfüllt auch denn.

    ...oder auch nicht. Ich würde mir keine Belastung auf's Grundstück holen, wenn es nicht sein muss.

    • Offizieller Beitrag

    ...oder auch nicht. Ich würde mir keine Belastung auf's Grundstück holen, wenn es nicht sein muss.

    Das kann die Fragestellerin ja in aller Ruhe noch lange bedenken.


    Als Großstädter kennt man solche Situationen und den möglichen Umgang damit. Als rationaler Mensch kann man sich mit einem Leitungsrecht arrangieren - oder eben auch nicht. Die Leitungen werden ja einerseits nicht jährlich alle ausgegraben und neu verlegt und andererseits wird meistens für ein Leitungsrecht eine "Ablöse" / "Entschädigung" ... was weiß ich ... gezahlt, die ganz erheblich sein kann. Und Grundstücke sind eh nur begrenzt bebaubar, dieses ist - wenn ich den Plan richtig interpretiere - in Teilen eh unbebaubar und in einem anderen Teil mit einem Pflanzgebot belegt, so dass das Leitungsrecht bei vernünftiger Platzierung keine Einschränkung der Nutzung bedeutet, wohl aber einen wirtschaftlichem Mehrwert bei der Nutzung seines Grundstücks bedeuten kann, den der neue Nachbar teilweise weiterzugeben bereit ist - wenn man deutlich macht, dass es sonst nichts mir mit dem Leitungsrecht.


    Also: Erstmal verstehen, was das Leitungsrecht hier konkret bedeuten kann, dann entscheiden, ob man es einräumen kann oder will.. Für manche Menschen ist Wohneingentum anscheinend wertlos, wenn sie nicht 360° drum herum laufen können oder wenn ihnen nur die Bebauung gehört, nicht aber der Boden darunter, weil er nur für 99 Jahre gepachtet wurde, nicht für immer gekauft. Andere sagen sich: "Jedes menschliche Leben ist endlich".und meine Mutter betonte immer: "Das letzte Hemd hat keine Taschen". Will sagen, irgendwann wird sowieso irgendjemand anderes Eigentümer sein und wieder anders damit umgehen. ... nichts ist unendlich, sieh das doch ein!" (Karussell, 1987)

    • Offizieller Beitrag

    Rat von mir: Ihr habt keinen zeitlichen Zugzwang, also lasst Euch nicht unter Druck setzen.


    Ansonsten die Reihenfolge genau wie hier beschrieben einhalten. Erst seid ihr dran. Wenn der Verkäufer(+ Makler!) da etwas vermasselt hat, ist das deren Problem.

    Es ist ja nicht so, dass ein Grundstücksverkauf innerhalb von 1 Tage passiert. Da war ganz lange Zeit, um sich über die Leitungen Gedanken zu machen.


    Wenn ihr alles in Ruhe überlegt habt, könnt ihr dem Verkäufer entgegen kommen oder auch nicht. Das ist ja der Vorteil: Ihr habt kein Muss und ihr solltet Euch diesen Stiefel auch nicht anziehen lassen.

  • Das Grundstück mit der Nummer 753 ist unseres

    Das ist die Nummer des Vermessungspunktes. Du hast die Nummer 578, da die Parzellierung anscheinend schon durch ist, nur dass es drei Grundstücke geworden sind. Der Fall weist erstaunlich viele Parallelen zu einem an anderer Stelle geschilderten Sachverhalt auf. Ich argwöhne, der Makler und/oder der Verkäufer wollten die potentiellen Käufer über'n Tisch ziehen. Oder sie sind nur unglaublich dilettantisch. Und jetzt haben sie das Problem, das mittlere Grundstück nicht mehr los zu werden, weil die Erschließung nicht gesichert ist.

    Und ja das Grundstück ist direkt von der anderen Straßen Seite auch befahrbar quasi genau da wo in der grünen Fläche die 5 steht

    Das ist nach Bebauungsplan aber leider nicht erlaubt.

    Das kann die Fragestellerin ja in aller Ruhe noch lange bedenken.

    Nur dass Makler und Verkäufer wahrscheinlich mächtig Druck machen. Muss man erst mal aushalten. Aber klar, auf nichts einlassen und sich nicht für die Probleme anderer die Verantwortung zuschieben lassen, wäre auch mein Rat.

  • Escroda Das weiß ich nicht ob das erlaubt ist, ich weiß nur das es von der Seite schon eine Zufahrt gibt, da da aktuell eine alte Scheune drauf steht.


    Und deine Vermutung kann natürlich richtig sein... Vielleicht kriegen sie das so nicht los. Denn es war eine Menge Zeit vergangen bis zum abschließenden Kauf.

    Ich frage mich sowieso wieso der Makler uns anruft obwohl wir vorher auch mit dem Verkäufer schon Kontakt hatten... Irgendwie auch komisch...


    Wir werden jetzt aufjedenfall erstmal auf unsere Sachen gucken.. Auch wenn es mir leid tut aber er meinte ja es gäbe auch die teurere Möglichkeit von der anderen Seite zu erschließen... Also komplett ohne steht dann ja keiner dar.

  • Anda ich denke das wird auch so passieren... Auch wenn Makler und Verkäufer das nicht freuen wird, aber du hast recht es gab genug! Zeit um sich darüber Gedanken zu machen... Um genau zu sein fast 4 Monate der alleine der Kauf schon insgesamt gedauert hat.

  • Das weiß ich nicht ob das erlaubt ist

    Oh! Dann hast Du Dich noch nicht mit dem Bebauungsplan auseinandergesetzt. Das wäre aber wichtig, da auch Dein Grundstück nur über eine Privatstraße, die mit Leitungsrechten zu belasten ist, erschlossen werden kann. D.h. auch Du benötigst neben einer öffentlich-rechtlichen Baulast auch ein im Grundbuch der benachbarten Wegeparzelle dinglich gesichertes Leitungsrecht. Und auch die Zuwegung ist nach erstem Überfliegen Deiner Situation unklar.


    Angesichts der beiden Alternativen bezüglich des Charakters von Makler/Verkäufer (Halsabschneider oder Dilettanten) solltest Du Dich umgehend mit der Erschließung Deines Grundstücks beschäftigen.

  • Escroda Ich habe mich schon mit den Anbietern in Verbindung gesetzt unsere Leitungen gehen schon bis zu Flurnummer 558 und eine Verlängerung ist kein Problem. Die Versorger haben schon ein Leitungsrecht im ganzen kleinen Weg. Von deren Seite aus hieß es das sei alles kein Problem. Auf dem Bild im Anfangspost von mir, links der kleine weg da sind ja am Rand diese durchsichtigen Rechtecke. Das bedeutet Leitungsrecht für die Versorger.

  • Das bedeutet Leitungsrecht für die Versorger.

    Ja, das weiß ich. Das ist aber nur die Planungsabsicht des Bebauungsplanes. Diese Absicht muss dann auch in öffentliches und privates Recht überführt werden. Wenn dies bereits geschehen ist - gut für Dich. Ich möchte nur dazu raten, nochmals selber genau zu prüfen, ob alle Voraussetzungen zur Bebauung gegeben sind, bevor man Dinge verweigert, auf die man am Ende selber angewiesen ist.


    Wenn ich mal davon ausgehe, dass es tatsächlich Dein potentieller Nachbar war, der sich Ende Dezember an die Internet-Community gewandt hat, gab es auch äußerst zweifelhafte Formulierungen im Notarvertrag.

    • Offizieller Beitrag

    Gerne. Ich war mir nicht sicher, ob das erwünscht ist:

    warum denn nicht? Ist ja alles öffentlich im Internet zu lesen!


    Aber ob das wirklich der Nachbar ist? So eindeutig scheint es mir nicht zu sein. Die Konstallation dürfte es wahrscheinlich öfters mal geben!

    gab es auch äußerst zweifelhafte Formulierungen im Notarvertrag.

    davon lese ich nun gar nichts...

  • Aber ob das wirklich der Nachbar ist?

    Ich weiß nicht. Sind mir aber genug Gemeinsamkeiten, um die Vermutung zu äußern.


    davon lese ich nun gar nichts

    #7:

    Zitat

    Der Notar fand den Vertrag ohne die Erwähnung der Erschließung und Klärung der Grunddienstbarkeit für mangelhaft und war froh über den Hinweis. Es wird jetzt eine Ergänzung geben mit genauer Lage der Leitungen. Der Vertrag war auch in anderen Punkten (von Hilfskräften?) fehlerhaft erstellt worden. Böser Fehler - das Gesamtgrundstück sollte statt dem gekauften Bruchteil übertragen werden. Da wäre der Ärger vorprogrammiert gewesen.

  • Ja, das weiß ich. Das ist aber nur die Planungsabsicht des Bebauungsplanes. Diese Absicht muss dann auch in öffentliches und privates Recht überführt werden. Wenn dies bereits geschehen ist - gut für Dich. Ich möchte nur dazu raten, nochmals selber genau zu prüfen, ob alle Voraussetzungen zur Bebauung gegeben sind, bevor man Dinge verweigert, auf die man am Ende selber angewiesen ist.


    Wenn ich mal davon ausgehe, dass es tatsächlich Dein potentieller Nachbar war, der sich Ende Dezember an die Internet-Community gewandt hat, gab es auch äußerst zweifelhafte Formulierungen im Notarvertrag.

    Da werde ich mich aufjedenfall nochmal erkundigen. Weißt du wo ich das am besten in Erfahrung bringen kann? Ich weiß aufjedenfall das das Bauamt damals meinte das das Grundstück erschlossen ist und da keine Kosten mehr für anfallen.

  • hast DU da ein Wegerecht? Oder ist der Weg gewidmet?

    Der Weg wäre doch deine Zufahrt, oder?

    Ja genau das wäre die Zufahrt. Laut Bauamt gäbe es da keine Probleme. Wo würde ich das denn nochmal separat rausfinden ob ein Wege recht eingetragen ist?

  • Laut Bauamt gäbe es da keine Probleme.

    Nach BPlan soll das eine Privatstraße sein. Deine Zuwegung müsste dann durch Baulast im Baulastenverzeichnis der Baugenehmigungsbehörde und durch Grunddienstbarkeit im Grundbuch zulasten des Nachbargrundstücks und zugunsten Deines Grundstücks eingetragen sein. Ob es bei Euch vom üblichen Verfahren abweichende Regelungen zwischen Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde gibt, kann ich natürlich nicht sagen.

    Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, wem die Flurstücke 558 und 326 gehören und ob die öffentlich gewidmet sind. Bei öffentlicher Widmung hat sich das Folgende erledigt. Die können vielleicht auch Auskunft geben, ob dort Grunddienstbarkeiten zugunsten Deines Grundstückes eingetragen sind. Dann würde ich bei der Baugenehmigungsbehörde nach entsprechenden Baulasten fragen und wenn es keine gibt, ob denn auch keine erforderlich sind. Die Antwort hätte ich dann gerne auch schriftlich. Kostet vermutlich Gebühren, aber die wären es mir wert.


    Edit: Hallo Rose, ich hab' zu spät auf aktualisieren gedrückt.

  • Nach BPlan soll das eine Privatstraße sein. Deine Zuwegung müsste dann durch Baulast im Baulastenverzeichnis der Baugenehmigungsbehörde und durch Grunddienstbarkeit im Grundbuch zulasten des Nachbargrundstücks und zugunsten Deines Grundstücks eingetragen sein. Ob es bei Euch vom üblichen Verfahren abweichende Regelungen zwischen Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde gibt, kann ich natürlich nicht sagen.

    Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, wem die Flurstücke 558 und 326 gehören und ob die öffentlich gewidmet sind. Bei öffentlicher Widmung hat sich das Folgende erledigt. Die können vielleicht auch Auskunft geben, ob dort Grunddienstbarkeiten zugunsten Deines Grundstückes eingetragen sind. Dann würde ich bei der Baugenehmigungsbehörde nach entsprechenden Baulasten fragen und wenn es keine gibt, ob denn auch keine erforderlich sind. Die Antwort hätte ich dann gerne auch schriftlich. Kostet vermutlich Gebühren, aber die wären es mir wert.


    Edit: Hallo Rose, ich hab' zu spät auf aktualisieren gedrückt.

    Vielen Dank für die Informationen, ich werde mich da aufjedenfall direkt am Montag erkundigen.

  • Ich geh schwer davon aus das dem so sein wird.


    Soweit ich noch weis, ist es nicht möglich ein Grundstück als Privatperson/Firma zu besitzten, das vom Privatgrundstücken umgeben ist. Das geht nur, wenn ein Wegerecht zu dem Grundstück besteht. Ergo, es muss ja zugänglich sein.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany