Moin,
wie schaut das eigentlich aus, wenn man für einen kleinen Teil einer Rechnung (4 von 30 Positionen, ca 10% der Rechnungssumme) im Rahmen einer KfW Einzelmaßnahme mit angibt. Kann man dann die ganze Rechnung nicht mehr als "Handwerkerkosten" (nur Lohn usw, schon klar) bei der Steuererklärung angeben? Das wäre doch irgendwie..... unfair?
Viele Grüße,
Olli