Hallo, alle zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf eine Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in Bauland. 500 Quadratmeter sind schon seit Jahrzehnten mit einem Bauernhaus, Stall und seit 3 Jahren mit einem neuen Schuppen bebaut. Laut Bauamt könnten wir jetzt noch weitere 1300 Quadratmeter umwandeln. Hier sollen für die Kinder der 2 Eigentümer je zwei Doppelhäuser entstehen und eventuell noch ein drittes Haus zur Vermietung, falls wir das Bauernhaus abreißen würden.
Momentaner Quadratmeterpreis 5 Euro, umgewidmet dann ungefähr 230 Euro, also eine Wertsteigerung von rund 300.000,-- Euro. Es ist nicht geplant zu verkaufen.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie wird diese Wertsteigerung versteuert als Privatperson? Kann man diese mit den Kosten eines Bauvorhabens als Privatperson (Erbengemeinschaft) gegenrechnen?
2. Würde es Sinn für die 2 Eigentümer machen, dafür eine GmbH zu gründen und das Grundstück vor Umwidmung als Sacheinlage einzubringen?
Anschließend Umwidmung, und dann die Wertsteigerung, also den Zugewinn, den die GmbH erzielt hat, mit dem Aufwand der Baukosten gegenrechnen, um wenigstens erstmals keine Steuern dafür zahlen zu müssen und mehr Geld für das Bauvorhaben zur Verfügung zu haben. Wäre das möglich?
Anschließend vermietet die GmbH die Häuser.
Hierbei wäre man ja auch dann Vorzugsteuer abzugsberechtigt, oder? Müsste man dann auch die Mietverträge inklusive UST gestallten?
3. Gibt es eine andere, bessere Möglichkeit?
Da bei uns Bauland astronomisch teuer und fast nicht zu bekommen ist, wäre das die einzige Möglichkeit für uns Kinder, Haus und Garten zu finanzieren. Wenn möglich, also finanziell machbar, wären auch die Eigentümer/Eltern, die das Grundstück als Erbengemeinschaft vor Jahren bekommen haben, einverstanden.
Für sämtliche diesbezügliche Informationen wäre ich sehr dankbar, da wir dringendst abklären müssen, ob diese Idee überhaupt realisierbar für uns wäre.
LG, Markus