Es geht um die Abrechnung von geputzten Gefacheflächen auf einer Fassade.
VOB ist wirksam vereinbart.
Die Balken sind alle unter 30 cm breite.
Die Balken sind nicht zu behandeln.
a) Wie wird die Putzfläche berechnet?
Höhe = Unterkante Schwelle bis Oberkante Rähm
oder
Höhe = Oberkante Schwelle bis Unterkante Rähm
Breite = Außenkanten der Eckpfosten
oder
Breite = Innenkanten der Eckpfosten
b) Wie ist die Größe von Abzugsfläche zu rechnen? Das jeweilige Gefach wird hier vollständig durch ein Fenster ausgefüllt.
Größe ergibt sich nur aus dem Fenstermaß
oder
Größe ergibt sich aus dem Außenmaß der begrenzenden Balken
Die VOB sagt ja: "5.2.1 Für Putz ... sind
- ...
- ...
- bei Fassaden die Maße der hergestellten Flächen
zugrunde zu legen ..."
Die grundsätzliche Frage lautet also: Gehören die begrenzenden Balken zur "hergestellten Fläche" oder nicht?