Abrechnung Putz auf Gefachen

  • Es geht um die Abrechnung von geputzten Gefacheflächen auf einer Fassade.

    VOB ist wirksam vereinbart.

    Die Balken sind alle unter 30 cm breite.

    Die Balken sind nicht zu behandeln.


    a) Wie wird die Putzfläche berechnet?

    Höhe = Unterkante Schwelle bis Oberkante Rähm

    oder

    Höhe = Oberkante Schwelle bis Unterkante Rähm


    Breite = Außenkanten der Eckpfosten

    oder

    Breite = Innenkanten der Eckpfosten


    b) Wie ist die Größe von Abzugsfläche zu rechnen? Das jeweilige Gefach wird hier vollständig durch ein Fenster ausgefüllt.

    Größe ergibt sich nur aus dem Fenstermaß

    oder

    Größe ergibt sich aus dem Außenmaß der begrenzenden Balken


    Die VOB sagt ja: "5.2.1 Für Putz ... sind

    - ...

    - ...

    - bei Fassaden die Maße der hergestellten Flächen

    zugrunde zu legen ..."


    Die grundsätzliche Frage lautet also: Gehören die begrenzenden Balken zur "hergestellten Fläche" oder nicht?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Solche speziellen Abrechnungsfragen hätten am besten im LV geklärt werden sollen.

    Jetzt wird es ein Streiten um gespaltene Haare.

    Der Unternehmer sieht die größtmögliche Beschichtungsfläche (also incl. Fachwerk)

    Der Bauherr die kleinstmöglich (excl Fachwerk)

    und der Abrechnungsprüfer "darf" Schiri spelen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hätte sollen sein, ist nicht wirklich hilfreich.


    Der zugegebenermaßen sehr kurz geratene Text im LV: "Kalkputz liefern und als Schlämmputz auf Gefachen zwischen den Hölzern

    auf neu vermauertem historischen Mauerwerk aufbringen."


    Da könnte man das hätte, solte, könnte ja durchaus noch weiter auf die Spitze treiben ;)

    Die Balken zwischen den Gefachen sollen aber nicht zur Disposition stehen sondern werden übermessen und fertig.


    P.S.: Der Text stammt nicht von mir. Ich muss damit jetzt nur klar kommen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Gestern konnten wir uns einigen. Wie bei jeder "guten" Einigung haben beide Seiten nachgegeben.


    Hinsichtlich der Größe der Gesamtfläche beginnt die oberhalb Schwelle und endet unterhalb des Rähms. Die Eckpfosten bleiben als begrenzende Teile und nicht bekleidete Fläche unberücksichtigt. (Dies ergab sich aus einem Kommentar zur VOB/C für Putzarbeiten.)


    Bei den Abzugsflächen wurden Balken und Fenster als verschiedenartige Aussparungen entsprechend Pkt. 5.2.4 DIN 18350 VOB/C betrachtet. (In meinem konkreten Fall also kein Abzug, weil die Einzelflächen kleiner als 2,50 m² waren.)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18