Hallo Expertenforum,
ich bin neu hier, und ich benötige Eure EXPERTEN Einschätzung zu diesem Thema:
Frage ist es üblich das Pflastersteine nach DIN EN 1338 die in einer Fläche verlegt werden sollen in zwei Qualitätsklassen geliefert werden? DI und KDI
Ich habe im August 2020 meine Hofeinfahrt (ca. 65 m2) neu gepflastert mit einem Stein 24/16/8 und 32/16/8 Verlegemuster lt. Hersteller Seite.
Gekauft und beraten beim Baustoffhändler im Ort, Preis 23,00 pro m2.
Geliefert direkt vom Hersteller ca. 20 Km entfernt.
Nachdem die Fläche verlegt war und es am 03.09.2020 mal nach langer trockenheit Geregnet zeigen die beiden Steingrößen ein stark unterschiedliches
Abtrocknungsverhalten. Der kleine Stein ist nach 2-3 Stunden trocken. der große ist erst nach 48-72 Stunden trocken!
Dann bin ich mit dem Bilder von der Fläche zum Händler gefahren, der hat die Bilder zum AD des Herstellers gesendet und ihn sofort angerufen.
Der sagte das gleicht sich alles noch an, und liegt an unterschiedlichen Alter der Stein!
Diese Aussage habe ich nur am tele. mit gehört und habe sofort gesagt das ich das Schriftlich haben will. Dexpertenforum-bau.de/index.php?attachment/13680/expertenforum-bau.de/index.php?attachment/13682/as sagte mir der Händler und der AD am tel. zu!
Leider kam da auf mehrmaligen nachfragen Wochenlang nichts . Dann kam ein Schreiben wo drin steht das Abtrocknungszeiten nicht in der DIN EN 1338
enthalten sind.
Nach 10 Wochen und mehrmalig Reklamieren der Ware beim Baustoffhändler kann es zu einem Termin vor Ort mit dem Geschäftsführer der Herstellerfirma der Steine.
An diesem tag sah die Fläche so auf wie auf den Foto.
Der Geschäftsführer sagte das die Fläche doch sehr schön aus sehr und es kein Grund zur Reklamation gibt!!
Er einer Bewertung der Fläche durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen offen gegenüberstehen.
Dann habe ich den Baustoffhändler schriftlich eine Frist gesetzt den Mangel zu beheben.
Anwort vom Hersteller:
Sehr geehrter Herr Baustoffhänder,
bezugnehmend auf das Schreiben Ihres Kunden vom 27.11.2020 beziehen wir hierzu wie folgt Stellung:
Gegenstand der Beanstandung sind die unterschiedlichen Abtrocknungsverläufe der Betonsteine.
Wie Ihnen unser Herr AD Hersteller in seiner Mail vom 25.09.2020 bereits mitteilte wird der Abtrocknungsverlauf eines Beton-pflastersteins neben der aufgenommenen Wassermenge maßgeblich noch von der Größe der Kapillarporen, der Luft-temperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit bestimmt. Da bereits geringe Unterschiede in der Wasseraufnahme und der Porenstruktur zu erheblich unterschiedlichen Abtrocknungszeiten führen, sind ungleich abgetrocknete Flächen nicht ungewöhnlich. Unter ungünstigen Abtrocknungsbedingungen (Lage, Witterung, Neigung etc.) gibt es trockene und noch feuchte Steine oder Platten sogar über Tage hinweg nebeneinander, auch bei Steinen gleicher Charge, gleichen Alters.
Diese unvermeidlichen Inhomogenitäten in der Porenstruktur und Oberflächentextur von Betonpflastersteinen sind aus-schließlich werkstoffbedingt. Grenzwerte für Abtrocknungszeiten enthält die hier geltende Norm (DIN EN 1338) nicht. Unterschiedliche Abtrocknungszeiten stellen somit keinen Mangel dar.
Unsere Produkte unterliegen strengen normativen Vorgaben hinsichtlich Produktion und Beschaffenheit, die im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung anhand der hier relevanten Prüfverfahren stetig überprüft werden.
Ein Mangel an unserem Produkt liegt somit nicht vor!
Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der hat den Baustoffhändler wieder ein Frist gesetzt und geschrieben das,
In dem hier vorliegenden Fall sind die DIN Normen zwischen Ihnen und meinem Mandanten nicht Inhalt
des Vertrages geworden, sodass sie in diesem Fall auch nicht anwendbar sind.
Weil im Angebot des Baustoffhändlers steht Stein Hersteller Typ. und Farbe nichts von der DIN EN 1338
Anwort Hersteller:
Sehr geehrter Herr Baustoffhändler,
bezugnehmend auf das Schreiben der RA Fr. ****** vom 05.01.2021
beziehen wir hierzu wie folgt Stellung:
Es wird die Aussage getroffen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie im Rahmen der Lieferung nicht auf die zugrundeliegende DIN-Norm (DIN EN 1338) hingewiesen wurde und diese somit keinen Vertragsbestandteil darstellt. Dieser Aussage widersprechen wir. Zum einen findet sich in sämtlichen unserer Unterlagen der Verweis auf die gültige Produktionsnorm wieder, zum anderen wurde dies auch über den Lieferschein kommuniziert, welcher Ihr Kunde entge-gengenommen und unterschrieben hat. Den unterschriebenen Lieferschein finden Sie als Anlage zu dieser Stellung-nahme. Ein Informationsverschulden seitens der Fa. Hersteller kann somit nicht unterstellt werden.
Ein Mangel an unserem Produkt liegt nach wie vor nicht vor!
Sollte Ihr Kunde nach wie vor der Auffassung eines Mangels an unserem Produkt sein stehen wir der Bewertung der Fläche durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen weiterhin offen gegenüber.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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staatl. gepr. Betriebswirt
-Technischer Kundendienst/Anwendungstechnik-
Anlage: Unterschriebener
Auf dem Lieferschein steht:
der kleine Stein ist CE Pflasterstein aus Beton nach DIN EN 1338/DI
der grosse Stein ist CE Pflasterstein aus Beton nach DIN EN 1338/KDI
Frage ist es üblich das Pflastersteine die in einer Fläche verlegt werden sollen in zwei Qualitätsklassen geliefert werden? DI und KDI