Welcher Zement gilt als vereinbart, bei nicht expliziter Angabe

  • Hallo,


    sagen wir ich hätte eine Betonsorte (Transportbeton) bestellt:


    C25/30 XC4 XF1 XA1 F4 GK8 N (diese wurde beliebig ausgesucht)


    Welche Zementart gilt als Vereinbart, falls die nicht dem Hersteller explizit angegeben wurde? Eventuell ein Quellenverweis dazu würde auch gut sein.

    Hab die Broschüren div. Unternehmen angeschaut, jedoch nicht fündig geworden.


    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Betonsorte ... C25/30 XC4 XF1 XA1 F4 GK8 N (diese wurde beliebig ausgesucht)


    Welche Zementart gilt als Vereinbart, falls die nicht dem Hersteller explizit angegeben wurde?

    Du hast mit der Kodierung keine "Betonsorte" definiert oder genannt, sondern eine Reihe von Eigenschaften, die der zu liefernde Frischbeton (1) bzw. die aus ihm hergestellten Bauteile später nach der Aushärtung bzw. im Gebrauch haben sollen (2), als da wären:

    • Konsistenzklasse (1)
    • die Klasse nach dem Größtkorn der Gesteinskörnung (1 + 2)
    • Expositionsklasse (2)
    • Feuchtigkeitsklasse (2)
    • Druckfestigkeitsklasse (2)
    • Rohdichteklasse (2)

    Die Kodierung der möglicher Beton-Eigenschaften ist nicht abschließend. Es kann weitere geben.


    Aus der Summe all dieser Eigenschaften (und möglcherweise weiterer, die hier nicht aufgeführt wurden) ergibt sich eine Betonrezeptur, die unter bestimmten Umständen auch den Einsatz eines bestimmten Zements erforderlich machen kann, aber nicht muss. Wenn wenn sich ein bestimmter gewünschter Zement nicht zwingend aus den genannten Anforderungen ergibt, muss er zusätzlich explizit benannt sein. Das könnte beispielsweise bei Beton für den Einsatz für die Herstellung pigmentierter Sichtbetonbauteile mit "Weißzement" erforderlich sein.


    Diese Antwort gilt aber ausdrücklich nur für Deutschland!


    Was ist Deine eigentliche Frage?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hab mich Falsch ausgedrückt, Entschuldigung für den Vorfall. Bin aus ÖE und es gibt div. Unterschiede in den Bezeichnungen der Betonrezepturen welche mir unklar sind.



    Wenn ich Betonrezepturen in ÖE anschaue sehe ich zb folgendes:


    C16/20 X0 GK32 C1 CEM ll 42,5N


    wobei CEM II 42,5 N ja den Zement beschreibt. Falls diese Zementbezeichnungen nicht angegeben werden und zb. nur C16/20 X0 GK32 C1 steht, gilt CEM II 42,5N als vereinbart.


    Bei den Betonrezepturen in DE hab ich keine Zementbeschreibung gesehen, und mir war unklar ob hier auch ein bestimmter Zement als vereinbart gilt falls er nicht in der Betonrezeptur steht.


    Hoffentlich hab ich jetzt einbischen klarer gemacht was ich gemeint hab.


    MfG


  • Verstehe!


    Kann man bei dem genannten Beispiel


    C16/20 X0 GK32 C1 CEM ll 42,5N


    rein aus dieser Schreibweise festlegen welche Festigkeitsentwicklung der Beton hat (Langsam, Mittel, Schnell)?

    • Offizieller Beitrag

    nein.

    wenn ich bei diesem "rezept" eine optimale sieblinie habe (nicht angegeben), drücke ich den w/z-wert und der beton wird schnell.

    andersrum: zugabe von (nicht angegebenen) latent hydr. stoffen im zulässigen rahmen, w/z-wert möglichst hoch .. der wird langsam.


    um die "geschwindigkeit" festzulegen (wenn schon, dann zur reduzierung), wäre bspw. die frühfestigkeit nach 3 tagen auf max. 50% (oder sonstwas) der 28d-festigkeit zu begrenzen.


    Off-Topic:

    die kombi 50% von 28d-festigkeit halte ich persönlich für etwas surreal, aber dennoch wird sowas ausgeschrieben oder steht auf den plänen.

    manche glauben gar, das wäre stillschweigend vereinbart :lach:


    allmählich würde mich schon der hintergrund der frage interessieren ..

  • Ich versuche einen Zusammenhang zwischen Beton(rezepten) aus Deutschen und Österreichischen Preislisten zu finden.


    Während ich in DE Preislisten beispielsweise solch eine Bezeichnung finde:


    C12/15 X0 F4 16 M


    Sehe ich in Österreichischen Preislisten folgende Bezeichnung:


    C12/15 X0 F52 GK16 CEMII 42,5N


    Im ersten Fall wird zum Schluss zb. die Festigkeitsentwicklung des Betons angegeben, im zweiten Fall die Zementart mit Festigkeit.


    Und versuche eine Korrelation zwischen den Rezepten zu finden

  • Kann man ...


    rein aus dieser Schreibweise festlegen welche Festigkeitsentwicklung der Beton hat (Langsam, Mittel, Schnell)?

    Nein. Das N steht aber für eine übliche Anfangsfestigkeit des verwendeten Zements.


    Auch mich würde der eigentliche Hintergrund Deiner Frage interessieren.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Preislisten sind ungeeignet um alle Eigenschaften eines Beton zu erfassen.


    Die EN 206 ist keine DIN EN 206. In Europa darf jedes Land die EN 206 durch nationale Anhänge ändern, und zwar verbessern und verschlechtern.


    Dies führt im Dreiländereck Luxemburg, Frankreich und Deutschland zu lustigem Durcheinander. Baurechtlich dürfte die Verwendung nach ausländischen Normen bei tragenden Bauteilen auch schwierig sein, da können Prüfungen im Einzelfall notwendig werden.


    Österreich hat einige kleinere Unterschiede zur BRD.



    Aber überall gilt einheitlich, dass sich durch die Zementart nicht eine bestimmte Festigkeitsentwicklung des Betons ableiten lässt. Dies ist nur durch Prüfungen im Labor möglich. Dann kann im Werk dieses Ergebnis auf eigene, ähnliche Betone übertragen werden.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o