Hallo liebe Forumscommunity,
wir hätten eine baurechtliche Frage:
-Wir möchten einen Carport errichten und einen kleinen Schuppen.
Standort Bayern
- Fläche Schuppen 20m² 4m x 4m
- Fläche Carport 22 m² 5,5m x 4m
Beides müsste auf die Grundstücksgrenze gestellt werden siehe rote Markierungen.
Die eine Grundstücksgrenze ist bereits mit 7,5m bebaut durch das Nebengebäude , die andere um 9m
Carports und auch Geräteschuppen etc unter 75 m³ ohne Feuerstätte dürfen ja auf die Grundstückgrenze gebaut werden, fallen somit nicht in die Abstandsregelung .
Wenn jedoch wie bei mir schon 9m bebaut sind zählen dann solche "Gebäude" wie Carports oder Gartenhäuschen ; Schuppen zu den 9 Metern dazu ? Oder sind diese Freigestellt ?
Vielen Dank für die Hilfe,
Gruss Michael