Die immer wieder zu gebenden Antworten auf die hier oft ähnlich gestellte Fragen rund um die Tragfähigkeit von neu, um- oder rückzubauenden Bauteilen, lauten:
- Eine verbindliche / belastbare Aussage basiert immer auf der Analyse durch eine sachverständige Person (am sinnvollsten Bauing. oder Architektin, bei Bestandsbauten mit Erfahrung mit Altbauten), bei Neubauten auf einem rechnerischen Standsicherheitsnachweis ("Statik").
- Standsicherheitsnachweise erstellen Tragwerksplaner / - planerinnen schriftlich gegen Honorar. Das Honorar kann nach HOAI abhängig von der Höhe der anrechenbaren Baukosten oder als Zeithonorar vereinbart werden. Bei Zeithonoraren kann näherungsweise grob von einem Stundensatz von rd. 100 € zzgl. Mwst. ausgegangen werden, ggf. zzgl. weiterer Nebenkosten. Nachweise zu einfachen Umbauten oder kleinen Erweiterungen von EFH bewegen sich dabei oft im Spektrum zwischen 1.000,- und 5.000,- machmal 10.000,- €. Eine Grenze nach oben gibt es aber naturgemäß nicht.
- Im Bestand braucht es für belastbare Aussagen zur Standsicherheit fast immer zuerst eine Objektbesichtigung und die Sichtung bereits vorliegender alter Standsicherheitsnachweise und anderer Pläne (= statische Berechnungen / Nachweise, Elementpläne, Bewehrungspläne, Sparrenpläne etc.), ggf. Baugenehmigungen.
- Der Zeitaufwand für einen ersten Ortstermin zur Besichtigung eines Objekts sollte mit mind. einer Stunde zzgl. Fahrzeiten angenommen werden, eher mit zwei oder drei Stunde. Bei einem Stundensatz von rd. 100,- € zzgl. Mwst. kommen so meist einige hundert € zusammen, typischerweise zwei- bis vierhundert € für einen ersten Termin, manchmal 500,- €, nur selten erheblich mehr. Die Kosten sollten bereits vor bzw. bei der Terminvereinbarung geklärt und dann kurz schriftlich festgehalten werden. Manche Tragwerksplanerinnen oder -planer bieten derartige Beratung garnicht an, andere als Akquisitionsleitungen mitunter sogar kostenlos - fragen hilft!
- Ferndiagnosen sind nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise, auch nicht bei Dir. Manchmal sprechen Indizien für oder gegen eine naheliegende Annahme, egal ob hier im Forum oder draußen im echten Leben, aber auch dann gilt immer Punkt 1.!
- Qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure lassen sich über die Suchfunktionen der Internetpräsenzen der Landes-Ingenieurkammern bzw. -Baukammern finden, bspw. hier:
- In allen Bundesländern in D sind abhängig von der Gebäudeklasse und der Komplexität des statischen Systems ggf. Prüfingenieure für Standsicherheitsnachweise für die Überprüfung des neuen statistischen Systems bzw. dessen rechnerischen Nachweises einzuschalten und für ihre Leistung zu bezahlen, in bestimmten Fällen auch solche für Brandschutz. Beides ist bei EFH sehr selten, bei MFH ab 5 OG eher die Regel.
- Bauliche Veränderungen an Gebäuden können bei in D z.B. bei Nutzungsänderungen oder bei Veränderungen tragender Bauteile genehmigungspflichtig sein. Solche Genehmigungen sind von unabhängig von der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises erforderlich. Im konkreten Fall kann hierzu zusätzlich die Konsultation einer Architektin oder eines Architekten sinnvoll sein, weil sich Tragwerksplanerinnen und -planer hiermit je nach Haupttätigkeit nicht unbedingt beschäftigen.
- Oft kann hier sehr schnell geholfen werden, vorliegende statische Nachweise, auch etwas ältere oder historische, zu lesen, nachzuvollziehen und dann in wesentlichen Punkten zu verstehen so wie Ansätze für Lösungen zu liefern.
(Für sinnvoll erscheinende Ergänzungen zu den o.g. Punkten - bpsw. weitere Suchseiten) bitte per Konversation direkt mit dem Verfasser oder der Moderation Kontakt aufnehmen!)