Die immer wieder zu gebenden Antworten auf die hier oft ähnlich gestellte Fragen rund um die Tragfähigkeit von neu-, um- oder rückzubauenden Bauteilen, lauten:
- Eine verbindliche / belastbare Aussage basiert immer auf der Analyse durch eine sachverständige Person (am sinnvollsten Bauing. oder Architektin, bei Bestandsbauten mit Erfahrung mit Altbauten), bei Neubauten immer auf einem rechnerischen Standsicherheitsnachweis ("Statik").
- Standsicherheitsnachweise erstellen freiberuflich tätige Tragwerksplaner / - planerinnen (offizielle Bezeichnung „beratende/r Ingenieur/in“) schriftlich gegen Honorar. Das Honorar kann nach HOAI abhängig von der Höhe der anrechenbaren Baukosten oder als Zeithonorar vereinbart werden. Bei Zeithonoraren kann näherungsweise grob von einem Stundensatz von rd. 100 € zzgl. Mwst. ausgegangen werden, ggf. zzgl. weiterer Nebenkosten. Nachweise zu einfachen Umbauten oder kleinen Erweiterungen bspw. von EFH bewegen sich dabei oft im Spektrum zwischen 1.000,- und 5.000,- machmal 10.000,- €. Eine Grenze nach oben gibt es aber naturgemäß nicht.
- Nach geltendem deutschem Recht haften sachkundige Planende auch ohne vertragliche Bindung und völlig unabhängig von einer möglichen Honorarzahlung für jede fachliche Aussage immer dann, wenn diese für die Handlungen oder Entscheidungen der Fragenden von erheblicher / ernsthafter Bedeutung ist. Und das ist nach geltender Rechtssprechung immer dann der Fall, wenn es um Gefahren für Leib und Leben der Fragenden oder Dritten oder um subjektiv „erhebliche Werte“ geht. Mind. eines davon ist im Bauwesen praktisch immer der Fall - ganz sicher aber, wenn es um Tragwerke geht. Wegen dieser Haftungsproblematik sind „schnelle“ bautechnische Bewertungen durch professionelle Sachkundige für diese immer ein großes Haftungsrisiko, da wesentliche Informationen auf die Schnelle oder über die Entfernung leicht untergehen können, Laien gegenüber aber die volle Haftung fast immer uneingeschränkt bestehen bleibt.
- Eine abschließende belastbare Aussage braucht eine gründliche Analyse, eine präzise Bewertung und fast immer auch eine oder mehrere Berechnungen. Die kosten Zeit und damit Geld, dieses Forum ist kostenlos - ein Widerspruch, der sich nur durch eine Beauftragung auflösen lässt.
Im Bestand braucht es für belastbare Aussagen zur Standsicherheit fast immer zuerst eine Objektbesichtigung und die Sichtung bereits vorliegender alter Standsicherheitsnachweise und anderer Pläne (= statische Berechnungen / Nachweise, Elementpläne, Bewehrungspläne, Sparrenpläne etc.), ggf. Baugenehmigungen.
- Der Zeitaufwand für einen ersten Ortstermin zur Besichtigung eines Objekts sollte mit mind. einer Stunde zzgl. Fahrzeiten angenommen werden, eher mit zwei oder drei Stunden. Bei einem Stundensatz von rd. 100,- € zzgl. Mwst. kommen so meist einige hundert € zusammen, typischerweise zwei- bis vierhundert € für einen ersten Termin, manchmal 500,- €, nur selten erheblich mehr. Die Kosten sollten bereits vor bzw. bei der Terminvereinbarung geklärt und dann kurz schriftlich festgehalten werden. Manche Tragwerksplanerinnen oder -planer bieten derartige Beratung garnicht an, andere als Akquisitionsleistungen mitunter sogar kostenlos - vorher fragen hilft!
- Ferndiagnosen sind nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise, auch nicht bei Dir. Manchmal sprechen Indizien für oder gegen eine naheliegende Annahme, egal ob hier im Forum oder draußen im echten Leben, aber auch dann gilt immer Punkt 1.!
- Qualifizierte „beratende Ingenieurinnen bzw. Ingenieure“, sie berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen, lassen sich über die Suchfunktionen der Internetpräsenzen aller Landes-Ingenieurkammern bzw. -Baukammern in deren entsprechenden Listen öffentlich finden, bspw. hier:
- In allen Bundesländern in D sind abhängig von der Gebäudeklasse und der Komplexität des statischen Systems ggf. Prüfingenieure für Standsicherheitsnachweise für die Überprüfung des neuen statistischen Systems bzw. dessen rechnerischen Nachweises einzuschalten und für ihre Leistung separat zu bezahlen, in bestimmten Fällen auch solche für Brandschutz. Beides ist bei EFH sehr selten, bei MFH ab etwa 5 OG oder komplexen stat. Systemen eher die Regel.
- Bauliche Veränderungen an Gebäuden können in D z.B. bei Nutzungsänderungen oder bei Veränderungen tragender Bauteile genehmigungspflichtig sein. Solche Genehmigungen sind dann unabhängig von der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises erforderlich. Im konkreten Fall kann hierzu zusätzlich die Konsultation einer Architektin oder eines Architekten sinnvoll sein, weil sich Tragwerksplanerinnen und -planer hiermit je nach ihrer Haupttätigkeit nicht unbedingt beschäftigen und auskennen.
- Oft kann hier im Forum sehr schnell geholfen werden, vorliegende statische Nachweise, auch etwas ältere oder historische, zu lesen, nachzuvollziehen und dann in wesentlichen Punkten zu verstehen, so wie Ansätze für Lösungen zu liefern. Diese ersetzen dann aber nie den rechnerischen Nachweis.
(Für sinnvoll erscheinende Ergänzungen zu den o.g. Punkten - bpsw. weitere Suchseiten) bitte per Konversation direkt mit dem Verfasser oder der Moderation Kontakt aufnehmen!)