Die immer wieder zu gebenden Antworten auf Fragen rund um mögliche Schadstoffbelastungen von Bauteilen und Baustoffen mit gesundheitsgefährdenden Fasern, insbesondere Asbestfasern, lauten:
- Eine verbindliche / sichere Aussage basiert immer auf der Analyse einer Probe des fraglichen Materials durch ein qualifiziertes Labor.
- Eine Materialanalyse durch ein qualifiziertes Labor kostet ab ungefähr 100 € pro Probe, kann aber auch teurer sein.
- Ferndiagnosen sind nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise, auch nicht bei Dir. Manchmal sprechen offensichtliche Indizien für oder gegen eine Faserbelastung, aber auch dann gilt immer Punkt 1.
- Die wesentlichen Fakten über Asbest ganz kurz zusammengefasst:
- Asbestfasern werden nach heutigem Wissenstand als beim Menschen krebserregend eingeschätzt, insbesondere, wenn die Fasern eingeatmet werden.
- Asbestfasern sind vor allem dann gesundheitsgefährdend, wenn sie nicht fest in Material gebunden sind oder wenn die Bindung durch zerspanende Werkzeuge oder durch Brechen zerstört wird, weil die dabei entstehenden Stäube dann eingeatmet werden können.
- Die Gesundheitsgefahr durch die Aufnahme von Asbestfasern in den menschlichen Körper nimmt ebenso zu mit der Dauer des Kontakts wie mit der Menge des Materials, zu welchem der Kontakt besteht.
- Eine unabhängige sachliche und laienverständliche Beschreibung zur früheren Verwendung von und Gefährdung durch Asbestfasern findet sich hier beim UBA. Dort ist auch erklärt, wann was saniert werden muss oder sollte.
- Asbestfasern wurden in D verschiedenen Baustoffen und -materialien ab etwa 1930, vor allem aber zwischen 1960 und 1990 beigefügt, vorher weniger, danach nahezu nicht mehr. Seit dem 31.10.1993 dürfen in D Asbest und asbesthaltigen Produkte nicht mehr herstellt, In Verkehr gebracht oder verarbeitet werden. Bauteile, die in D erstmals ab Januar 1994 errichtet wurden, können demnach als sicher asbestfrei betrachtet werden. In der gesamten damaligen EU wurden der Einsatz von Asbest und asbesthaltigen Produkten im Jahre 2005 verboten. Verdächtig für das Vorhandensein von Asbestfasern sind in D also vor allem in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg bis Anfang der 1990er Jahre neu errichtete, erweiterte oder erheblich umgebaute Gebäude. Auch hier gilt immer Punkt 1.!
- Bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an / mit / von asbestfaserhaltigen Bauteilen sind die TRGS 519 einzuhalten. Detailvorgaben finden sich dort. Auch die Entsorgung des Material ist reglementiert.
- Alle gelblichen, grünlichen und weißen mineralischen Fasern in Wärmedämmungen, die vor dem 01.06.2000 hergestellt / verbaut / „in Verkehr gebracht“ wurden, sind generell als sog. "alte KMF" ("alte künstliche Mineralfasern") anzusehen. Von ihnen gehen - von Laien meist völlig unterschätzt - ähnliche Gesundheitsgefahren aus, wie von Asbestfasern. "Alte KMF" können auch in anderen Bauteilen wie bpsw. Akustikplatten für Decken enthalten sein. Solange "alte KMF" in geschlossenen Bauteilen "gefangen" bzw. in Baustoffen fest gebunden sind, gehen von ihnen keine Gesundheitsgefahren aus. Für den Umgang mit "alten KMF" bei deren Entfernung / Sanierung allerdings gelten mit den TRGS 521 ähnliche Regeln wie für Asbest.
- Asbest wie auch alte KMF dürfen nur durch qualifizierte Entsorger mit besonderem Nachweis entsorgt und deponiert werden. Dafür bedürfen sie einer speziellen Verpackung, welche durch einen bestimmten Aufdruck vor dem gefährlichen Inhalt warnt.
- Die Exposition von damit arbeitenden Menschen gegenüber Asbest wird in "Asbestjahren", also der Anzahl von Jahren der werktäglichen Exposition während der Arbeitszeit gemessen. Dabei geht es um den Kontakt mit ungebundenen Fasern. Ein Asbestjahr hat also bspw. ca. 45 Wochen x 40 Arbeitsstunden = ca. 1.800 Asbeststunden. 10 Asbestjahre entsprechen also rd. 15.000 bis 20.000 Asbeststunden. Eine erkennbar erhöhte Krebsgefahr wird aktuell bei mehreren Asbestjahren oder eher noch bei Asbestjahrzehnten gesehen, nicht bei einer im Haushalt gelegentlich oder einmalig auftretenden Exposition von nur wenigen Asbeststunden. Dennoch sind auch dabei alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nach TRGS 519 umzusetzen.
- Längere Zeit (Wochen, Monate, Jahre) nach einer einmaligen kurzzeitigen und abgeschlossenen Exposition mit Asbestfasern oder KMF und der völligen Beseitigung des Materials lässt sich dessen Gefährdungspotential physisch nicht mehr feststellen und generell danach auch nicht mehr beeinflussen.
- Eine weitere umfassende, angemessen sachliche und nüchterne Zusammenfassung findet sich hier bei der Stiftung Warentest, sicherlich der Verharmlosung so wenig verdächtig wie der Panikmache.
- Dies ist ein Fachforum zu Fragen des Bauens, keines zu medizinischen Fragen! Eine (arbeits-) medizinische Bewertung von realen oder vermeintlichen Schadstoffexpositionen kann und wird es hier deshalb nicht geben. Generell lässt sich aber sagen, dass eine einmalige, kleine und kurzzeitige Exposition im privaten Umfeld, nach der hier oft gefragt wird, nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des persönlichen Erkrankungsrisikos führt, siehe auch Punkt 9. und 10.! Die Wahrscheinlichkeit durch eine einmalige kurzzeitige Exposition gegenüber Asbestfasern im Umfang von wenigen Stunden früher zu sterben, geht gegen Null.
- In diesem Bau-Forum kann es - wenig überraschend - zu genervten Reaktionen, also Antworten, kommen, wenn trotz der Hinweise unter 1. und 3. schon zum zweiten oder dritten Mal in einer Woche nach einer Ferndiagnose zu Asbestfasern gefragt wird. Die beiden darin genannten Punkte sind ernst gemeint, gelten uneingeschränkt und daran ändert sich auch bei Dir nichts, auch nicht, wenn Du trotzdem fragst! Manche Fragen lassen sich einfach nicht durch Nachfragen in Web-Foren beantworten.
(Für ggf. sinnvoll erscheinende Ergänzungen zu den o.g. Punkten bitte per Konversation direkt mit dem Verfasser oder der Moderation Kontakt aufnehmen!)