Die immer wieder zu gebenden Antworten auf Fragen rund um mögliche Belastungen von Bauteilen und Baustoffen mit gesundheitsgefährdenden Fasern, insbesondere Asbestfasern, lauten:
- Eine verbindliche / sichere Aussage basiert immer auf der Analyse genau des betroffenen Materials durch ein qualifiziertes Labor.
- Eine Materialanalyse durch ein qualifiziertes Labor kostet ab ungefähr 100 € pro Probe. Je nach Umfang kann diese auch teurer sein.
- Ferndiagnosen sind nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise, auch nicht bei Dir. Manchmal sprechen Indizien für oder gegen eine Faserbelastung, aber auch dann gilt immer Punkt 1.
- Die wesentlichen Fakten über Asbest ganz kurz zusammengefasst:
- Asbestfasern werden nach heutigem Wissenstand als beim Menschen krebserregend eingeschätzt, insbesondere, wenn die Fasern eingeatmet werden.
- Asbestfasern sind vor allem dann gesundheitsgefährdend, wenn sie nicht fest in Material gebunden sind oder wenn die Bindung durch zerspanende Werkzeuge oder durch Brechen zerstört wird und die dabei entstehenden Stäube dann eingeatmet werden können. Die Gesundheitsgefahr nimmt zu mit der Dauer des Kontakts und der Menge des Materials, zu der Kontakt besteht.
- Bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an / mit / von asbestfaserhaltigen Bauteilen sind die TRGS 519 einzuhalten. Detailvorgaben finden sich dort. Auch die Entsorgung des Material ist reglementiert.
- Alle gelblichen, grünlichen und weißen mineralischen Fasern in Wärmedämmungen, die vor dem Jahr 2000 hergestellt / verbaut wurden, sind generell stark verdächtig sog. "alte KMF" ("alte künstliche Mineralfasern") zu sein. Von ihnen gehen - von Laien meist völlig unterschätzt - ähnliche Gesundheitsgefahren aus, wie von Asbestfasern. "Alte KMF" können auch in anderen Bauteilen wie bpsw. Akustikplatten für Decken enthalten sein. Solange "alte KMF" in geschlossenen Bauteilen "gefangen" bzw. in Baustoffen fest gebunden sind, gehen von ihnen keine Gesundheitsgefahren aus. Für den Umgang mit "alten KMF" bei deren Entfernung / Sanierung allerdings gelten mit den TRGS 521 ähnliche Regeln wie für Asbest.
- Asbest wie auch alte KMF dürfen nur durch qualifizierte Entsorger mit besonderem Nachweis entsorgt werden. U.a. bedarf es dafür einer speziellen Verpackung.
- Die Exposition von damit arbeitenden Menschen gegenüber Asbest wird in "Asbestjahren", also der Anzahl von Jahren der werktäglichen Exposition während der Arbeitszeit gemessen. Dabei geht es um den Kontakt mit ungebundenen Fasern. Ein Asbestjahr hat also bspw. ca. 45 Wochen x 40 Arbeitsstunden = ca. 1.800 Asbeststunden. 10 Asbestjahre entsprechen also rd. 15.000 bis 20.000 Asbeststunden. Eine erkennbar erhöhte Krebsgefahr wird aktuell bei mehreren Asbestjahren oder eher noch bei Asbestjahrzehnten gesehen, nicht bei einer im Haushalt gelegentlich auftretenden Exposition von wenigen Stunden. Dennoch sind auch dabei alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nach TRGS 519 umzusetzen.
- Nach einer einmaligen kurzzeitigen und abgeschlossenen Exposition mit Asbestfasern oder KMF und der völligen Beseitigung des Materials lässt sich dessen Gefährdungspotential nicht mehr feststellen und generell danach auch nicht mehr beeinflussen.
- Eine weitere umfassende, angemessen sachliche und nüchterne Zusammenfassung findet sich hier bei der Stiftung Warentest, sicherlich der Verharmlosung so wenig verdächtig wie der Panikmache.
(Für ggf. sinnvoll erscheinende Ergänzungen zu den o.g. Punkten bitte per Konversation direkt mit dem Verfasser oder der Moderation Kontakt aufnehmen!)