Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass jemand mir bei meinem Anliegen helfen kann.
wir streiten uns momentan mit unserm GU über einen Unterzug was später in die Planung reinkam.
Der Statiker hat einen Unterzug über die Küche geplant. Da unsere Küche nach dem Unterzug endet, sieht das voll blöd aus. Die Kommunikation ist leider sehr träge.
weiss jemand vielleicht aus der Zeichnung was der Grund für den Unterzug ist ? Hängt es mit dem Eckfrnster zusammen? Gibt es andere Lösungen ?
PS: Über die Küche
ist ein Bad, die Decke ist aus Stahlbeton 22cm
über eure Hilfe werde ich mich unheimlich freuen
viele grüsse
Unterzug EFH
- Skusa
- Erledigt
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Da unsere Küche nach dem Unterzug endet, sieht das voll blöd aus
so?
Gibt es andere Lösungen ?
ja: keinen unterzug.
ich weiss ja nicht, was dein GU im sinn hat ("komische" deckenspannrichtung? - "sicher ist sicher"? - "beton statt hirn"? - oder sonstwas) - aber ich hätte mir den unterzug wegen höherer kosten, ungünstigen bauablauf usw. verkniffen.
allerdings gehe ich von einer ordentlich bis gut gemachten deckenstatik für eine massivdecke ohne störungen aus .. und von einem sowieso angemessenen honorar für die tragwerksplanung inkl. statik.
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Stell mal den Plan vom Geschoss darüber rein.
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Also der Unterzug verläuft als Trennung zwischen Wohnen und Küche? Im Plan die strichpunktierte Line?
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass man das vermutlich auch deckengleich hätte hinkriegen können, z.B. durch das Einbauen eines Stahlträgers. Die Spannweiten sehen nicht gerade exotisch groß aus.
Das angehängte Plänchen ist allerdings auch insgesamt arm an Informationen. genau das aber soll ein Plan leisten: Informationen in graphischer Form.
Der Mauerbacken am Ende der Küche ist wie groß? Der Durchgang zum Wohnzimmer wie breit?
Auch sonst erzeugt das Plänchen bei mir gleich eine ganze Kaskade an ??? (Fragezeichen).
Ein zweiter Rettungsweg ist eingezeichnet. Schön, aber beim EFH, welches im EG über eine Fülle an Fluchtmöglichkeiten verfügt irgendwie überflüssig.
Dann sehe ich da Angaben zu den Türhöhen (Terrassentüren), die mit 2,18m vermaßt sind. Ist das die fertige Durchgangshöhe (das wäre ok) oder ist das das Rohbaumaß (also das lichte maß zwischen Rohbeton und dem Rollokasten)?
Es sind dann wiederum "Rohrkästen" dargestellt, die mE in einem Bauantragsplan nicht verloren hätten, im Werkplan sehr wohl. Oder ist das ein GU-Hybrid: Bauantrag = Werkplan. Das beste aus beiden Welten...oder so ähnlich? Wer hat den Plan überhaupt gemacht? Ihr (bzw. ein von Euch beauftragter Planer, natürlich) oder der GU, der dann aber ein GÜ (Generalübernehmer) wäre...so viele Fragen
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Stell mal den Plan vom Geschoss darüber rein.
Ander den Plan vom OG
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Also der Unterzug verläuft als Trennung zwischen Wohnen und Küche? Im Plan die strichpunktierte Line?
Ja
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass man das vermutlich auch deckengleich hätte hinkriegen können, z.B. durch das Einbauen eines Stahlträgers. Die Spannweiten sehen nicht gerade exotisch groß aus.
Das angehängte Plänchen ist allerdings auch insgesamt arm an Informationen. genau das aber soll ein Plan leisten: Informationen in graphischer Form.
Der Mauerbacken am Ende der Küche ist wie groß? Der Durchgang zum Wohnzimmer wie breit?
maubacken ca 80 cmDurchgang zum Wohnzimmer von der Küche 260 cm
Auch sonst erzeugt das Plänchen bei mir gleich eine ganze Kaskade an ??? (Fragezeichen).
Ein zweiter Rettungsweg ist eingezeichnet. Schön, aber beim EFH, welches im EG über eine Fülle an Fluchtmöglichkeiten verfügt irgendwie überflüssig.
Ist in Berlin Vorschrift , macht für mich auch kein Sinn
Dann sehe ich da Angaben zu den Türhöhen (Terrassentüren), die mit 2,18m vermaßt sind. Ist das die fertige Durchgangshöhe (das wäre ok) oder ist das das Rohbaumaß (also das lichte maß zwischen Rohbeton und dem Rollokasten)?
Maße ab OK-fertigfussboden
Es sind dann wiederum "Rohrkästen" dargestellt, die mE in einem Bauantragsplan nicht verloren hätten, im Werkplan sehr wohl. Oder ist das ein GU-Hybrid: Bauantrag = Werkplan. Das beste aus beiden Welten...oder so ähnlich? Wer hat den Plan überhaupt gemacht? Ihr (bzw. ein von Euch beauftragter Planer, natürlich) oder der GU, der dann aber ein GÜ (Generalübernehmer) wäre...so viele Fragen
Der GU hat es erstellt.
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Sorry für die vielen Fragen,
Welche Spannweite erreicht man mit einer stahlbetondecke mit 22cm. Hintergrund wir überlegen nun einen zusätzlichen Raum vor der Küche. So dass wir die mögliche Spannweite nutzen für die Küche und Esszimmer. Es wird zwar höchstwahrscheinlich eng aber besser als einen unterzug mit mindestens 25cm tiefe
Ich danke euch wirklich sehr für die Unterstützung
Lieber Grüße
Thomas
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Mauerbacken ca 80 cm
Durchgang zum Wohnzimmer von der Küche 260 cm
Off-Topic:(Bitte wenn im Text antwortend, dann irgendwie markieren/ fett/ farbig/...irgendwie)
Mauerbacken 80cm. Hier habe ich Zweifel. Die 77cm breiten Türen sind -so sieht es aus- breiter. Wenn dann die Wand 17,5cm sein sollte, dann sind wir hier schnell unterhalb von 60cm, die dieser Mauerbacken in die Küche hineinragt. Und so eine Küchenzeile ist idR 60cm + (eher so 63cm mit Arbeitsplatte). Von daher würde ich hier einen Mauerbacken von mind. 70cm ansetzen, so dass die Küche da nicht ein Stück herausragt.
Durchgang von 260cm sollte man mE mit einem schnuckeligen HEB 200 (Stahlträger) hinbekommen....
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Hintergrund wir überlegen nun einen zusätzlichen Raum vor der Küche.
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht....
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Ich hab schon die Eingangsfrage nicht verstanden! WO ist der Unterzug?
Und wenn Ihr noch gar nicht mit dem Raumkonzept klar seit, wieso gibts dann schon eine Statik?
Für mein Gefühl wärt ihr bei nem Architekten besser aufgehoben als so.
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Verstehe ich ehrlich gesagt nicht....
Sorry, so wie im Bild unten.
wenn 6,5 m Spannweite mit der oben genannten Decke ohne weitere Stützung möglich wäre dann würden wir die 6,5m für küche und Esszimmer nutzen, vor der Küche kommt dann noch ein Mini Zimmer mit einer tragenden Wand. Wie die Darstellung unten, bitte die Abmessungen keine Beachtung schenkenGruß
Thomas
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WO ist der Unterzug?
Na da, Ralf!
der Unterzug verläuft als Trennung zwischen Wohnen und Küche? Im Plan die strichpunktierte Line
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Wenn ich das richtig sehe, dann geht der Unterzug auch bis Treppenloch. Trennt also auch Diele mit Esszimmer. Sieht so aus, als ob der GU sein 08/15 Ding durchzieht. Macht auch Sinn wenn er möglichst günstig anbietet. Dann ist die Kommunikation auch etwas dürftig, weil er nicht zum xten mal erklären will warum das so ist. Wie oft habt ihr denn schon was ändern lassen? Und wie weit ist er mit der Ausführungsplanung und hat deswegen keinen Bock alles wieder zu ändern?
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wenn 6,5 m Spannweite mit der oben genannten Decke ohne weitere Stützung möglich wäre
Wenn die Wand links neben der Treppe tragend wäre, könnte ich es mir vorstellen. Allerdings nicht unbedingt mit 22 cm Deckendicke. Ich hatte beim EFH auch schon 30 cm. Halte ich aber immer noch besser als Unterzüge.
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Na da, Ralf!
Möglich, ja, sogar wahrscheinlich, aber da war auch die Rede vom Eckfenster, daher meine Verwirrung.
Mit dem zusätzlichen Zimmer hätte sich das Fenster eh erledigt, ahne ich.
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Sieht eher nicht so aus, als wenn der Plan fertig wäre.
Nur der Unterzug steht fest und muss bleiben. Den Rest kann drum herum entwerfen
PS:
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Möglich, ja, sogar wahrscheinlich,
Iss so, denn siehe:
Also der Unterzug verläuft als Trennung zwischen Wohnen und Küche? Im Plan die strichpunktierte Line?
Ja
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Sieht eher nicht so aus, als wenn der Plan fertig wäre.
Natürlich bekommt der Bauherr keinen vollständigen Plan. Naja, GU hat Statik bezahlt und hat keine Bock mehr nochmal da dran zu gehen, sonst würde das seinen Gewinn etwas schmälern, oder muss alles noch mal umwerfen und hat keinen Bock... oder....
Alles schon an Ausreden erlebt...
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Das war die Antwort im Zitat? So einen Blödsinn mag ich gar nicht durchforsten. Ich erwarte ein Minimum an Höflichkeit von den Fragenden und die Erkennbarkeit von Antworten gehört für mich dazu!
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und hat keine Bock mehr
Maybe...aber Spannweite 2,6m (o.K. bis Auflagermitte dann eben 2,80 oder 2,90m), das macht ein halbwegs motivierter Stahlträger doch mit links.
Schön (Achtung Ironie!) finde ich die viele "Rohrkästen" Zum einen machen die sich echt schick in den Räumen (Schlafen, Diele, Küche), zum anderen frage ich mich: wozu diese?
Ich meine: natürlich ist mir klar wofür die da sind (Falleitung/ Entlüftungsleitung)...schon klar. Aber hätte man diese nicht bei geschickter Grundrissplanung in den Wänden verschwinden lassen können?
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so einen Blödsinn mag ich gar nicht durchforsten.
Hab ich ihm doch schon geschrieben, denn siehe:
Off-Topic:
(Bitte wenn im Text antwortend, dann irgendwie markieren/ fett/ farbig/...irgendwie) -
Wenn ich das richtig sehe, dann geht der Unterzug auch bis Treppenloch. Trennt also auch Diele mit Esszimmer. Sieht so aus, als ob der GU sein 08/15 Ding durchzieht. Macht auch Sinn wenn er möglichst günstig anbietet. Dann ist die Kommunikation auch etwas dürftig, weil er nicht zum xten mal erklären will warum das so ist. Wie oft habt ihr denn schon was ändern lassen? Und wie weit ist er mit der Ausführungsplanung und hat deswegen keinen Bock alles wieder zu ändern?
vielen Dank für die Antwort.
wir haben in 4 Wochen die Bemusterung. Wir haben nichts geändert. Die ausführungsplanung hat noch nicht stattgefunden. Die Zeichnung oben ist aus der Beurkundung beimNotar
aber ich denke der GU wird bei seinem Statement bleiben, dass dies nötig ist. Nur leider ich bin Laie und kann nichts anders behaupten, dass man das so und so ändern kann.
deswegen die Anfrage hier im Forum. -
Schön (Achtung Ironie!) finde ich die viele "Rohrkästen" Zum einen machen die sich echt schick in den Räumen (Schlafen, Diele, Küche), zum anderen frage ich mich: wozu diese?
Ich meine: natürlich ist mir klar wofür die da sind (Falleitung/ Entlüftungsleitung)...schon klar. Aber hätte man diese nicht bei geschickter Grundrissplanung in den Wänden verschwinden lassen können?
Genau das ist mir als allererstes aufgefallen. Auch wieder typisch für 08/15 Planung ohne Rücksicht auf andere Stockwerke. Hauptsache Kunde ist mit seinem Grundriss glücklich und ja nicht abspringt und zur Konkurrenz geht...
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Hab ich ihm doch schon geschrieben, denn siehe:
entschuldige bitte, das habe ich davor nicht gesehen
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Zu dem ganzen hier fällt mir nur ein: Planlos ins Chaos. Planlos im wörtlichen Sinn.
Notar = Vertrag = Preis. Und das ganze vor der Bemusterung und vor festehendem Grundriss.
Viel Vergnügen mit den Nachträgen.
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Ein zweiter Rettungsweg ist eingezeichnet. Schön, aber beim EFH, welches im EG über eine Fülle an Fluchtmöglichkeiten verfügt irgendwie überflüssig.
Ist in Berlin Vorschrift , macht für mich auch kein Sinn
Ich habe, da ich in B noch nie ein Rettungsfenster in einem einfachen Genehmigungsplan eingezeichnet habe, mir die Mühe gemacht, in der "Verordnung über Bauvorlagen und das Verfahren im Einzelnen" (Bauverfahrensverordnung-BauVerfV) Fassung vom 15. November 2017 nachzuschauen. Nein, nach § 8 es ist keine Pflicht in den Grundrissen der Bauvorlage.
Nach § 11 (1) 5. ist diese Angabe allerdings im Brandschutznachweis zu machen. Dort sind noch weiter Angaben zu liefern, die hier wiederum fehlen:
Zitat von § 11 (1)5. der erste und zweite Rettungsweg nach § 33 der Bauordnung für Berlin, insbesondere notwendige Treppenräume, Ausgänge, notwendige Flure, mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stellen einschließlich der Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Absatz 2 Satz 2 der Bauordnung für Berlin dienen, unter Angabe der lichten Maße und Brüstungshöhen sowie die Höhe der Oberkante der Brüstung über Gelände,
Aus eigener Erfahrung finde ich das inzwischen sogar ganz sinnvoll, aber das gehört nicht hierher.
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Nein, nach § 8 es ist keine Pflicht in den Grundrissen der Bauvorlage.
Off-Topic:Meine Vermutung: Der Entwurfsverfasser ist auch in Brandenburg tätig, und hier wird seit einiger Zeit die Eintragung des 2. Rettungswegs auch im EG (ggf. nach-)gefordert. Elektrische Rollläden der angegeben Wandöffnungen für den 2. Rettungsweg sind in allen Geschossen mit einer Notkurbel o.ä. zu versehen, rein el. ist nicht mehr zulässig.
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rein el. ist nicht mehr zulässig.
Äh...doch, soweit ich weiß. Dann aber muss dieser eine (2. RW) über einen Akku gefahren werden, der auch im Brandfalle und Ausfall des Stromnetzes hochfährt.
Nachtrag: Im Falle des TE hätte aber auch der 2. RW über den Technikraum führen können, wo ein Rollo ohnehin eher überflüssig ist.
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Äh...doch, soweit ich weiß. Dann aber muss dieser eine (2. RW) über einen Akku gefahren werden, der auch im Brandfalle und Ausfall des Stromnetzes hochfährt.
Das geht auch, ist aber aufwändiger als die Notkurbel. Mit rein elektrisch habe ich gemeint, dass der Rollladen vom Stromnetz unabhängig hochgefahren werden kann.
Nachtrag: Im Falle des TE hätte aber auch der 2. RW über den Technikraum führen können, wo ein Rollo ohnehin eher überflüssig ist.
Da ist für mich ein bodentiefes Fenster. Falls es eine Tür sein soll, ist sie auch zu schmal. Min. 90 cm lichte Breite, also wirklich "Luft", sind da gefordert. Das klappt gerade so mit einer Rohbauöffnung von 1,135 m (1,135 - 2x Rahmenprofil 8 cm - 2x 1,5 cm für Kompriband bzw. Schaum).
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Da ist für mich ein bodentiefes Fenster. Falls es eine Tür sein soll, ist sie auch zu schmal. Min. 90 cm lichte Breite, also wirklich "Luft", sind da gefordert.
Völlig richtig...wäre aber einfach gewesen, dass an dieser Stelle richtig zu planen. Naja ebal.
Diese "Notkurbeln" sind doch auch realitäts- bzw. lebensfern. Hier wird formal etwas erfüllt, was im Notfall nicht wirklich funktioniert. Brand, Panik, Menschen rennen wie aufgescheuchte Hühner hin und her....die blöde Kurbel suchend, die der Gatte...oder war's der Sohn? letzthin auf den Dachboden geräumt hat. Oder in den Besenschrank?