Hallo liebe Experten,
ich stehe kurz vor dem Erwerb eines Altbaus und mir liegt eine Bauzeichung vor.
Die Genehmigung der Veröffentlichung eines Auszuges habe ich erhalten, siehe beigefügtes Bild.
Sehe ich das richtig dass die Mauer auf einer Höhe von ca. 5,50 um 30 cm abweicht? Wenn ja ist das bedenklich?
Mir ist leider nicht bekannt ob es eine Vorzeichnung ist und es so sein soll, oder ob es eine nachträgliche Zeichnung ist.
Das Baujahr ist 1959, war es damals üblich so „schief“ zu bauen und müsste man sich Sorgen machen wenn man mal zB eine Gaube einbauen wollen würde?
Im Voraus vielen Dank für jede Unterstützung.