Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzen mit meiner Frau ein altes Fachwerkhaus erworben. Nun wollen wir gerne einige Dinge ändern/renovieren/Sanieren.
Das gebäude ist seit 1987 auf der Denkmalliste. Ca 1985 wurden im wurden noch die Fenster ausgetauscht. Die Front-Fassade hat noch Holzfenster, jedoch ohne sprossen oder ähnliches. Die anderen Seiten haben alle komplett Kunststofffenster erhalten.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass die bereits bestehenden Kunststofffenster gegen neue Kunststofffenster ausgetauscht werden können, da diese ja unter den Bestandsschutz fallen. Deswegen habe ich mir ein jeweils ein Angebot erstellen lassen für die Holzfenster und die Kunststofffenster.
Nach Einreichung bei der Denkmalbehörde wurden nun die Kunststofffenster abgelehnt, hier soll ich nun wieder Holzfenster einbauen lassen. Die Begründung hier ist:“ was früher falsch gemacht wurde, soll jetzt nocht wieder falsch gemacht werden“.
Ich habe versucht zu argumentieren, dass es früher im prinzip ja nichtmal falsch gemacht worden ist, da es zum Zeitpunkt der Fenstersanierung in 1985 noch kein Denkmalschutz gab.
Bin ich wirklich verpflichtet Kunststofffenster im Objekt, welche bereits vor Eintragung in die Denkmalliste drin waren, gegen Holzfenster zu tauschen? Vorallem sind es nur die der Straßenseite abgewandten Fassaden, welche Kunststofffenster haben.
kann ich hier Einspruch gegen die Ablehnung der Denkmalbehörde einlegen?
vielen Dank für jegliche Informationen