Es gibt tatsächlich einen kleinen praktischen Unterschied zwischen Subunternehmen und Nachunternehmen. Die Leistung, die das Subunternehmen erbringt, kann der Generalunternehmer, wenn Kapazitäten vorhanden sind, auch selbst verrichten.
Für Leistungen die ein Nachunternehmer erbringt, fehlen dem Generalunternehmen die Befähigung, die Einrichtung oder die Zulassung.
Aber der GU kann doch auch vom Nachunternehmen Arbeiten ausführen lassen, wo eine Eigenbefähigung vorliegt und wenn der Subunternehmer die Befähigung hat, dürfte er ja auch ausführen?
Eine Befähigung müssen sowohl Sub- wie auch Nachunternehmer für Ihre Arbeit besitzen.
Subunternehmer sind im Einsatz, wenn der AG die Arbeiten auch selbst machen könnte: Pflasterfirma lässt durch Sub Pflaster verlegen
Nachunternehmer benötigen Firmen, wenn Sie arbeiten durchführen lassen, die Sie selbst so nicht können/dürfen: Pflasterfirma soll ein Dach decken, als Nachunternehmer wird ein Dachdecker beauftragt.
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