Grünflächenumwandlung

  • Hallo,


    das Grundstück liegt in 21220 Seevetal Maschen und grenzt direkt an der Autobahn.

    Vor einigen Jahren wurde das Grundstück zur Grünfläche erklärt und nun möchte ich darauf bauen.

    Muss ich die Umwandlung unbedingt über die Gemeinde/Bauamt machen, oder kann ich da selber etwas in die Wege leiten?


    Gruß

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Grundstück im Außenbereich liegt ist es erstmal kein Baugrundstück. Baurecht kann dort, wenn überhaupt, nur durch die Kommune im Wege der Bauleitplanung geschaffen werden.

    Ein Rechtsanspruch besteht darauf aber nicht.


    Im Rahmen der Bauleitplanung müssen die Träger öffentlicher Belange gehört werden und so Dinge wie Immissionsschutz (Autobahn!), Naturschutz, Wasserrecht usw. abgewogen werden. Das Verfahren bedarf der Öffentlichkeitsbeteiligung und dauert entsprechend lang.

  • Vor einigen Jahren wurde das Grundstück zur Grünfläche erklärt

    Von wem? Laut Bebauungsplan handelt es sich nicht um eine Grünfläche, sondern um Wald im Sinne des § 2 des Landeswaldgesetzes (LWaldG).


    Muss ich die Umwandlung unbedingt über die Gemeinde/Bauamt machen

    Ja, jedenfalls verlangt das der Bebauungsplan (s. textliche Festsetzungen Nr. 8).

  • ja dankenkeschön, jetzt habe ich es auch gelesen, W=Wald. file:///C:/Users/clouliner/Downloads/bebauungsplan_ma_47_maschener_und_horster_heide.pdf


    Also habe ich keinerlei Einfluss um die Kosten zu senken. Bei 4.200m² doch ein beachtliches Sümmchen.

  • Bei 4.200m² doch ein beachtliches Sümmchen.

    Hast Du schon mit der Gemeinde gesprochen? Ist die auch Baugenehmigungsbehörde?


    Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan nach §30, Absatz 3, BauGB handelt, richtet sich mindestens die zu überbauende Fläche nach §34 BauGB, muss sich also an der Nachbarbebauung orientieren. Da keines der Nachbarhäuser so nah an die Straße heranrückt, hätte ich arge Bedenken bezüglich der Genehmigungsfähigkeit Deiner Planung.

  • Dir gehört der Bungalow, und Du möchtest dort nochmal bauen, also das Grundstück durch 3 teilen? Da ist GRZ 0,13... Wenn der Bungalow 130qm überbaut hat, dann müsste das Grundstück ja schon 1000qm haben. Was bleibt denn für die anderen beiden übrig?

    Und der Wald ist Hang, direkt an dem Autobahnkreuz... der einzige Schutz ist der Wald.


    Ganz zufällig kenne ich die Ecke. Mir wurde mal vor, na... 22 Jahre müssten das schon sein, wenn nicht noch länger, der weiße Bungalow an der Ecke/Knick mit der Steinmauer drumrum zum Kauf angeboten, bevor die Doppelhäuser dann links davon gebaut wurden. Mir war es zu laut. Die Autobahn liegt leider westlich der Zone.

  • das Grundstück wird durch 4 geteilt. es hat 4.200m². Für ein EFH sind min. 1.000m² erdorderlich. Richtig, GRZ ist 0,13, das ist wegen dem Baufenster sehr eng.


    Das Haus was du dir angesehen hast, hat richtig Charm und auch den Nebengebäude ist toll, leider liegt es schon in der Verbotszone. Gekauft hat es damals ein Freund von mir. Seit ca. 3 Jahren hat es aber schon wieder einen neuen Besitzer.

  • Von wem? Laut Bebauungsplan handelt es sich nicht um eine Grünfläche, sondern um Wald im Sinne des § 2 des Landeswaldgesetzes (LWaldG).

    hallo,


    die Rechnung für die Waldflächenumwandlung ist nun gekommen. Anders als gedacht, wird nicht das gesamte Grundstück umgewandelt, sondern nur das verkaufte Grundstück mit 1.000m². Es sollen angeblich/200m² ein neuer Baum gepflanzt werden, also bei 1.000m² 5 Bäume.

    Die Kosten hierfür gesamt 10.000,-€, also 10,-€/m² oder 2.000,-€/Baum?


    Die letzte Hürde soll soll die Statik sein, weil hierfür der Schallschutz gemessen und gerechnet werden muss. Alleine die Zusatzkosten hierfür sollen 8.000,-€ sein.


    Das verstehe ich nicht, wird der Schallschutz hier nur mit der statischen Außenwand erreicht und nicht durch zusätzliche Schallschutzdämmung und andere Fenster, die ja stätisch nicht von Relevanz sind?

  • Du kannst mit den besten Fenstern der Welt in einem Zelt wohnen und wirst trotzdem jeden Pieps hören, um es mal auf die Spitze zu treiben. Natürlich spielen auch die Wände eine Rolle beim Schallschutz. Betonwände schützen mehr als eine 24er Ständerwand.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...