Hallo,
wir bauen ein schlüsselfertiges Haus mit einem GU, der wiederum stets einen Elektriker für die Bauherren beauftragt. Für das Haus wurde der Bauwerkvertrag mit dem GU unterzeichnet, der eine Standard-Elektroinstallation, klassisch mit wenigen Lampen und Steckdosen, beinhaltet. Vertragspartner ist demnach grds. der GU. Es ist ein Bauwerkvertrag für eine Gesamtleistung ohne vereinbarte Teilleistungen bzw. Teilabnahmen.
Da diese Elektroleistungen naturgemäß nicht ausreichten, haben wir einen gesonderten Vertrag mit demselben Elektriker unterzeichnet, mit mehr Steckdose usw.
Nun möchte der vom GU beauftragte Elektriker eine Gesamtabnahme der Elektroleistungen durchführen, da er alleine die gesamte Elektroinstallation vornahm. Der GU ist in den nächsten Tagen verhindert.
Hintergrund: Maler- und Fliesenlegerarbeiten haben wir als Eigenleistung. Die Maler und Fliesenfirmen sollen zügig morgen die Arbeiten beginnen, damit ggf. noch die Abnahme im Dezember stattfinden kann. Ich verstehe natürlich den Elektriker, der auf eine Abnahme seiner Leistungen pocht, bevor externe Eigenleistungen erbracht werden, die ggf. Schaden an seinen Leistungen verursachen können.
Frage:
Kann ich als Bauherr mit dem Elektriker die Gesamtabnahme für die Elektroinstallation machen ohne Beisein des GU? Wenn ja, müsste dann der GU zumindest einen 3-Zeiler aufsetzen, wonach der Elektriker von ihm legitimiert wird im Namen der Firma des GU die Gesamt-Elektroleistungs-Abnahme durchzuführen?
Oder gibt es eine Alternative, damit alle Seiten zufrieden sind und der Elektriker nicht bangen muss, dass Maler/Fliesenleger Schäden verursachen?
Beste Grüße