Hallo zusammen,
folgende Gegebenheiten:
- Baden-Württemberg
- L-Stein-Mauer zwischen unserem Grundstück und des Nachbarn
- Mauer steht direkt auf der Grenze und wurde von beiden Parteien bezahlt
- L-Steine sind 1,05m hoch
- Unser Grundstück ist das niedrigere, es bleibt wohl auch eine Höhe von 1m zwischen unserem Garten und Oberkante Mauer
- Unser Grundstück wurde abgegraben und ist tiefer als das Ursprungsgelände. Evtl. ist der Nachbar ein wenig höher gegangen, ist aber nicht eindeutig
Es gibt keine Streitigkeiten oder dergleichen. Nur wurde mich interessieren, wie denn die rechtliche Lage aussieht, deswegen habe ich folgende Fragen:
- Sehe ich das richtig, dass man laut LBO BW ab 1m eine Umwehrung benötigt? Wie ist es denn, wenn nur die eigentliche Mauer eine Höhe von 1m hat, aber die Differenz zwischen unserem Grundstück und des Grundstücks des Nachbarn kleiner 1m ist? Also er z.B. mit seinem Geländeniveau 10cm tiefer als die Mauer bleibt?
- Wer ist denn verantwortlich für die Umwehrung bei den Gegebenheiten? Nachbar, weil man von seinem Grundstück herunterfallen kann? Wir, weil wir abgegraben haben? Wo kann man diese Info nachlesen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung