Hallo Experten,
ich hätte eine Frage zu Vorgaben bezüglich der Abluftführung von (gewerblichen) Küchen. Hintergrund ist ein Lokal in meiner Nachbarschaft, bei dem vor einem Jahr einfach ein großes Lüfterrad in einem Mauerdurchbruch montiert wurde, offenbar ohne weitere Filterung (im Dunkeln sieht man die Raumbeleuchtung durch das Flügelrad durchscheinen). Bei kaltem Wetter läuft das Kondensat des Küchendunstes an der Fassade herunter, entsprechend stört der Geruch alle Nachbarn.
Ich hatte schon recherchiert, dass solche Anlagen in Hessen vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden müssen. Dieser hat sich die Konstruktion auf Nachfrage bereits angeschaut. Nach seiner Aussage ist er aber nur dafür zuständig, dass keine Brände etwa durch Fettablagerungen in Abluftrohren entstehen, da es sich aber nur um einen Lüfter ohne irgendwelche Rohre daran handelt gibt es für ihn nichts zu bemängeln.
Daher würde mich interessieren, welche Vorschriften diese Konstruktion ansonsten berühren könnte und an wen ich mich dafür wenden kann.
Vielen Dank!
O.