Rauchschutztür zur Garage ohne Bodeneinstandsprofil und Bodenschwelle

  • Hallo zusammen,


    vom Vorratsraum gehts bei uns in die Garage. Es wurde dort extra eine ziemlich teure Rauchschutztür installiert, um die Vorschriften (so wurde es uns erzählt) diesbezüglich zu erfüllen. Die Tür hatte aber, im Vergleich zur Haustür, kein Bodeneinstandsprofil o. ä. Sie besitzt auch keine Bodenschwelle. Der Estrich geht bis unter die Tür (noch ist kein Bodenbelag drauf), dann kommt Garagenseitig ein YTONG als Trittstufe (geplant, noch läuft der Estrich unter der Tür raus -> muss noch gekürzt werden), bevor es eine kurze (zwei Stufen) Metalltreppe hinab in die Garage geht.


    Mir kommt das zum einen sehr zugig vor, da die Tür unten kein Profil und keine Schwelle hat, gegen die Sie abdichten könnte. Und zum anderen frage ich mich, ob das technisch korrekt ist. Schließlich ist die Rauchschutzfunktion ja ziemlich albern, wenn der Rauch einfach unter der Tür durch kann...


    Vielleicht könnt ihr mich aufklären, wie so eine Tür von der Garage ins Haus zu sein hat?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Deine Fragen beantwortet die GarVO RLP in ihrem § 12 (2):

    ...

    (2) Offene Mittel- und Großgaragen sowie Kleingaragen dürfen


    1. ...

    2. mit sonstigen nicht zur Garage gehörenden Räumen sowie mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch Öffnungen mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Türen verbunden sein.

    Die in Deinem Fall erforderliche Tür ist also eine "Brandschutztür" mit der Qualifikation "T30". Diese ist höher qualifiziert als eine "Rauchschutztür", eine "rauchdichte Tür" oder eine "dichte Tür" (die es baurechtlich auch in einigen Fällen / Bundesländern gibt). Die hier erforderliche Tür muss also gerade nicht rauchdicht sein. Und damit sollte auch die Frage auch der Absenkdichtung beantwortet sein!? Die exakte und jeweils genau richtige Bezeichnung wird oft (leicht) verkürzt oder falsch benutzt. Wichtig ist in jedem Falle die vollständige Einhaltung der Einbauvorschriften der Systemzulassung des DIBt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Diese Brandschutztueren sind im uebrigen leicht zu identifizieren, am Tuerblatt oder an der Zarge befindet sich ein metallenes Hinweisschild ca 2x10cm gross, mit eingepraegten Typ,Norm, Zulassung der Tuer usw. Anhand der Zulassung laesst sich die passende Dokumentation finden, dort sind auch Einbauhinweise zur Tuer zu finden.

  • Danke für die Erklärungen, ich werde nach dem Hinweisschild suchen.


    Hab mir gerade nochmal das Angebot durchgelesen: "T-30-1 Bauart H 3-1 OD, Als Rauchschutztür nach DIN 18095 inkl. Bodendichtung absenkbar"


    Letztere ist definitiv noch nicht installiert, liegt aber wohl daran, dass noch Baustellenverkehr herrscht. Ich werde mal nachhaken.

    • Offizieller Beitrag

    Letztere ist definitiv noch nicht installiert, liegt aber wohl daran, dass noch Baustellenverkehr herrscht. Ich werde mal nachhaken.

    ...das kann natürlich sein. Wichtig ist, dass die Tür die Zulassung hat und auch entsprechend der Zulassung eingebaut wird. In By muss das vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine sachkundige Person bestätigt werden.

  • In der Tür müsste, wenn es eine T-30 Tür ist, ein entsprechendes Schild unverlierbar angebracht sein. Mach doch mal ein Bild davon (wenn eins da ist). Ein Türschliesser müsste auch da sein.


    Ob bei "einfachen" auch was in der Tür eingeprägt/angebracht ist - keine Ahnung

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Die Schilder sind eigentlich immer stirnseitig auf der Bänderseite angebracht.


    Beim TE wird es, der Beschreibung nach, wohl eher eine einfache T30-Blechtür sein, wie sie im Objektbereich meist als Kellertür oder für Nebenräume eingesetzt wird. Solche habe ich noch nicht mit absenkbarer Dichtung gesehen.

  • Vielleicht könnt ihr mich aufklären, wie so eine Tür von der Garage ins Haus zu sein hat?

    Wenn die Bodendichtung vorhanden, aber mangels Oberbelag nicht justiert wäre, hätte (am besten schriftlich) darauf hingewiesen werden müssen.

    Schließlich muss die T 30 Funktion gegeben sein. Oder kannst Du sagen (vorher), wann sie nötig wäre und bis wann sie funktionslos sein kann?


    Der TE sollte sich langsam mal einen SV nehmen, der all die Versäumnisse seines Bauleiters und seiner Handwerker fest- und zusammenstellt, statt ständig zufällig auf irgendwelche Punkte zu stoßen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal bevor weiter in den Nebel geschossen wird: T30-Türen sind per Definition ohne weiteres nicht rauchdicht. Rauchdichte Türen sind rauchdicht aber keine T30-Türen. T30-Türen können auch rauchdicht ausgeführt werden. Im vom TS gefragten Fall ist nach GarVO eine T30-Tür erforderlich, keine rauchdichte Tür, auch keine dichte Tür. Beauftragt war diese Tür lt. TS als T30-Tür mit Bodenabsenkdichtung. Insofern ist deren Montage hier auch geschuldet. Die Absenkdichtungen werden meist erst unmittelbar vor Inbetriebnahme eingestellt, da sie sonst im Baustellenbtrieb schon vor der Abnahme verdengelt sind. Mit einer Bitte um Mangelbeseitigung sollte das Thema erledigt sein. Funktional ist eine Absenkdichtung sicherlich sinnvoll, aber baurechtlich nicht erforderlich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde beim Türbauer entsprechend nachhaken.


    Ralf Dühlmeyer bei den ganz krassen Sachen habe ich mir zusätzliche fachliche Hilfe geholt. Z. B. haben wir fürs Flachdach einen spezialisiertes Sachverständigen-Büro und so konnten wir auch eine Lösung finden. Ansonsten hast du natürlich Recht, die Ärgernisse passen nicht mehr auf ein Blatt Papier...