Unser Flachdach ist mit einer betonierten Attika versehen, von der nach Gefälledämmung und Abdichtung mit Alwitra Evalon V (auf der Attika Evalon VSK), aber vor Kiesauflast und Schutzmatte noch zwischen 31 bis 54,5cm bleiben. Da das Dach nicht einsehbar ist und auch nicht betreten werden kann, haben wir uns dafür entschieden, den Dachrandabschluss mit einem Dachrandabschlussprofil an der Außenseite der Attika (anstatt einer Attikaabdeckung) herstellen zu lassen, was auch entsprechend ausgeführt wurde (vereinbart wurde spezifisch das Einbaudetail von Alwitra für die T-plus-Profile). Soweit ersichtlich, ist die Abdichtungsbahn korrekt in das Profil eingelegt worden.
Die Oberseite der Attika ist jedoch im Wesentlichen flach geblieben. Auf den Beton sind einfache Dämmplatten ohne Gefälle aufgebracht worden, was jetzt dazu führt, dass an einigen Stellen auf der Attika (auf der Abdichtung) Pfützen stehen bleiben. Kann ein solches fehlendes Gefälle auf der Attika als mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik übereinstimmend angesehen werden, wenn (wie hier) keiner weitergehenden Maßnahmen getroffen werden?
Dieser Thread ist schon etwas älter und betraf ursprünglich die Frage, ob in der Attikaabdeckung ein Gefälle auszubilden ist, später dann ein Dachrandabschlussprofil ohne wirkliche Attika.