Welcher Stand der technischen Mindestanforderungen gilt für uns

  • Hallo zusammen,


    wir sanieren unser Haus zu KFW 55 Effizienzhaus. Für die Erstellung der Fachunternehmeterklärungen benötige ich den Stand der technischen Mindestanforderungen die für uns gelten. Die BzA haben wir im März 2018 bekommen. Kann mir jemand sagen wo ich diese Information schnell herbekomme? Mein Energieberater ist leider verstorben und der neue eiert noch herum und ist kaum erreichbar. Bei der KFW konnte mir keiner helfen.

    Viele Grüße

    Dietmar

  • Für die Erstellung der Fachunternehmeterklärungen benötige ich den Stand der technischen Mindestanforderungen die für uns gelten.

    Die Fachunternehmererklaerungen werden doch ueblicherweise vom ausfuehrenden Gewerk fuer die jeweils erbrachten Leistungen ausgestellt und bescheinigen die Uebereinstimmung der Ausfuehrung mit den geltenden technischen Regelungen.


    Welche Regelungen und Mindestanforderungen gelten, wird ueblicherweise im Zuge der Entwurfsplanung festgestellt (z.B. BS-Konzept, ENEV Nachweis...) und in der Genehmigungsplanung (z.B. Baugenehmigung) festgelegt.


    Daher verstehe ich den Zusammenhang in der Fragestellung nicht. Nach meinem Verstaendnis muss der Ausfuehrende den Stand der technischen Mindestanforderungen vor Ausfuehrung der Arbeit kennen und mit der Fachunternehmererklaerung deren Einhaltung nach erfolgter Arbeit bestaetigen.

  • Danke für die gute Theorie. Die war mir bereits bekannt. Wie erläutert haben wir ein Unglück mit dem Energieberater erlitten, sodass ich diese Dokumentation selbst in die Hand nehmen muss und Vorarbeit leisten möchte, damit die Erklärungen von den Handwerkern die ihre Arbeit richtig ausgeführt haben, lediglich Nochmals bestätigen müssen. Das werden sie auch tun, nur beschleunigt es den Vorgang wenn ich die Dokumente vorbereite.

    • Offizieller Beitrag

    Auch mir scheint, dass hier ein grundlegendes Missverständnis besteht: Mit Fachunternehmererklärungen wird die Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke oder sogar pauschal "der a.R.d.T." erklärt. Vertragsgrundlage sind außerdem Bau- und / oder Leistungsbeschreibungen und Pläne. Es ist nicht Sinn einer Fachunternehmererklärung, eine Liste der eingehaltenen Regeln bekannter Regelwerke aufzustellen. Für die ENEV gibt es nur einzelne Mindestwerte für bestimmte Bauteile, die aber erst im Zusammenhang einen Sinn bekommen. Deshalb ist auch in einer Gesamtbetrachtung die energetisch wirksamen Systeme eines Gebäudes zu betrachten, dem sog. ENEV-Nachweis.


    Insofern ist Dein Vorhaben in dieser Form unüblich und - meinem bisherigen Eindruck nach zumindest - auch überflüssig und komplett sinnlos. Versuchst Du jetzt nachträglich einen ENEV-Nachweis nachzubauen?

    • Offizieller Beitrag

    sodass ich diese Dokumentation selbst in die Hand nehmen muss und Vorarbeit leisten möchte, damit die Erklärungen von den Handwerkern die ihre Arbeit richtig ausgeführt haben, lediglich Nochmals bestätigen müssen.

    Das ergibt keinen Sinn, denn niemand weiß, WIE bei Deinem Bau die Anforderungen für KfW55 umgesetzt wurden. Es gibt viele Wege nach Rom. Welche Maßnahmen umzusetzen sind, das stand doch bei der Planung schon fest, und genau das müssen die Fachunternehmen umsetzen und bescheinigen. Weicht die Umsetzung davon ab, dann ist die ursprüngliche Berechnung unbrauchbar und das Spiel beginnt von vorne.


    Ein einfaches Beispiel:


    Je nach Wandaufbau brauchst Du für die Außenwand eine Dicke von 24cm oder 36cm oder 42cm oder 49cm. Welche ist nun richtig? Grundsätzlich können alle 4 Varianten möglich bzw. notwendig sein. Das gilt analog für Dämmstärken, beispielsweise Dach, und auch für die Haustechnik (Pellet? Gas? Wärmepumpe?.......). usw.


    Das werden sie auch tun, nur beschleunigt es den Vorgang wenn ich die Dokumente vorbereite.

    Du glaubst tatsächlich, dass Dir die Baufirma beispielsweise eine Wandstärke von 49cm bestätigt, während nur 36 ausgeführt wurden? Oder einen Pelletkessel, während tatsächlich eine Gastherme eingebaut wurde? Und dass ein Energieberater das am Ende auch noch absegnet?


    Schau Dir mal die Anforderungen der KfW an, dann wirst Du feststellen, dass es für die Einhaltung nicht nur irgendwelche fixen Bauteilewerte gibt, sondern da greifen viele Maßnahmen ineinander, und dann ergibt das ein Gesamtbild, das beispielsweise KfW55 entspricht. Deswegen wird bei der Planung nicht nur ein einzelnes Bauteil gerechnet, sondern viele Maßnahmen, die dann in der Summe ein Gesamtergebnis ergeben.


    d.h.. Du brauchst jetzt die Planungsunterlagen inkl. der Berechnungen. Sind diese aus irgendwelchen Gründen nicht vorhanden, dann muss sich ein Energieberater hinsetzen und das alles neu rechnen. Der Fachunternehmer kann nur das bestätigen was er auch umgesetzt hat, und das passt hoffentlich, damit KfW55 erreicht wird. Passt es nicht, weil die ursprünglichen Berechnungen falsch waren, oder die Maßnahmen nicht so umgesetzt wurden wie geplant, dann hast Du ein Problem. Im einfachsten Fall erfüllt das Haus weiterhin die gesetzlichen Anforderungen (EnEV) und das Vorhaben ist "nur" nicht mehr förderfähig. Dann verlierst Du halt nur die Förderung. Im schlimmsten Fall wird nicht einmal die EnEv eingehalten, was praktisch aber nur schwer vorstellbar ist, da die EnEV Anforderungen wirklich gering sind.


    Fachunternehmererklärungen finden sich als Muster auf der Webseite der KfW. Hier ein Beispiel für Einzelmaßnahmen (Heizung und Lüftung)


    6000003221_152_430_Unternehmererklärung_Heizung.pdf


    Hier ist vom Unternehmer das einzutragen bzw. anzukreuzen, was umgesetzt wurde. Das kann irgendein Dritter aus der Ferne nicht beantworten..


    Es gibt natürlich weitere Dokumente die man als Vorlage verwenden kann. Zudem die entsprechenden Merkblätter mit Anlagen usw.


    Fazit: Du marschierst im Moment in die völlig falsche Richtung. Das kann Dir zwar niemand verbieten, aber es ist Zeitverschwendung.


    Noch ein Ratschlag so nebenbei. Ich würde mich als Laie auf´s Koordinieren beschränken, und die Fachleute ihre Arbeit machen lassen, allein schon aus Haftungsgründen. Verantwortlich ist zwar der Bauherr, aber wenn Du Firmen beauftragst, dann tragen diese ja auch einen Teil der Haftung. Hier solltest Du eine klare Linie ziehen, damit Du im Streitfall aus der Schusslinie bist. Wenn es kracht, dann kannst Du Dich nicht darauf berufen dass Du Laie bist und von diesem Thema ja keine Ahnung hast (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), und um jeglichem Streit vorzubeugen, musst Du Dich entsprechend positionieren.


    d.h. Du bist der Bauherr und hast richtigerweise Fachfirmen beauftragt, und diese müssen nun liefern, in diesem Fall die Fachunternehmererklärung.

  • Der (neue) Energieberater muss ja eh prüfen ob die Sanierung den KFW 55 Standard erfüllt

    Was sicherlich nicht einfach ist den zu erreichen in der Sanierung

    Er fordert dann in der Regel die Fachunternehmererklärungen von den Firmen ab

    Dazu gibt es Vordrucke welche oben schon genannt wurden


    Also lass das mal den Energieberater machen......