Vor wenigen Tagen ist mir folgender Artikel aufgefallen, vielleicht lesenswert.
Mietrecht: Duschen im Stehen in der Badewanne kann "vertragswidrig" sein
Gerade wenn der Markt an Mietwohnungen leergefegt ist, sind potenzieller Mieter gerne mal bereit, Kompromisse einzugehen oder Unannehmlichkeiten auszublenden. Ist man erst einmal eingezogen und hat sich eingelebt, dann beginnt das "reale Leben", und so mancher Kompromiss entpuppt sich als heftige Einschränkung. Entsteht dann durch die Nutzung auch noch ein schaden an der Mietsache, dann ist der Ärger groß, und natürlich wird dann erst einmal nach einem Schuldigen gesucht. Es versteht sich von selbst, dass man Fehler am wenigsten bei sich selbst sucht, und wenn dann beide Seiten auch noch uneinsichtig sind, landet die Sache vor einem Richter.
Übrigens, das Thema "vertragswidrige Nutzung" ist nicht nur auf den verlinkten Fall mit der Dusche und Schimmelbildung beschränkt. Von der Werkstatt in einem Kellerraum, über eine zweckentfremdete Garage, bis hin zu einer unzureichenden Beheizung der Wohnräume, man sollte den Mietvertrag schon sehr genau lesen bevor man unterschreibt.