Hallo,
stellt es bereits einen Bau-Mangel vor, wenn bei einem schlüsselfertigen Einfamilienhaus die Raumhöhe nach Verlegung des Estrichs (noch ohne Fliesen/kein Fertigfußboden) bis zur Decke (Rohbaudecke) 2,47 m beträgt, obwohl im Grundriss "lichte Raumhöhe: 2,50m" steht? Gebaut wird in Brandenburg, wo eigentlich 2,40m lichte Raumhöhe vorgeschrieben sind. Im Grundriss sind nun explizit aber "lichte Raumhöhe: 2,50m" angegeben. Zudem würden nochmal 1,5-2 cm abgezogen werden müssen, weil die Fliesen noch verlegt werden müssen.
Das bedeutet, die Raumhöhe beträgt vorausschlicht ca. 2,45m. Das müsste einen Mangel darstellen, oder habe ich einen Denkfehler?