Am Freitag stellte ich überrascht fest, dass der Mitarbeiter eines Parkettlegers auf einer Baustelle zahlreiche Dehnfugen von Zementestrichen "saniert", also vernadelt und verharzt hat.
An der handwerklichen Qualität dieser Ausführung ist an sich nichts zu bemängeln, außer dass die Ausführung nicht bestellt, nicht beauftragt und meiner Meinung nach an sich auch nicht fachgerecht ist, da kontraproduktiv. Meiner Erinnerung nach (heute ist Sonntag, die VOB/C steht gebunden im Büro), sagt doch
die DIN 18356 sinngemäß, dass Fugen aus tieferliegenden Bauteilen auch in deren Belägen weiterzuführen sind.
Es geht um schwimmenden Zementestrich als Heizestrich, auf dem überwiegend Fertigparkett fest verklebt werden soll. Der Parkettleger (Meister- und Innungsbetrieb, mit dem ich schon seit über 10 Jahren regelmäßig zusammenarbeite, Inhaber ist auch studierter Architekt und sogar Mitglied, von Handwerks- und Archicktenkammer, also sicher nicht doof) meint, man könne das schadensfrei so machen und er würde die Gewährleistung für Rissfreiheit übernehmen.
Die Vorgewerke brauch' ich nicht fragen, weil der Heizungsbauer angeblich sonst nie Fugen bauen soll und der Estrichleqer fachlich keine, aber wirklich gar keine, Ahnung hat und nicht einmal mündlich die deutsche Sprache ansatzweise beherrscht. Habe ich irgendwas verpasst? Werden Dehnfugen zwischen unterschiedlichen Heizkreisen heute nicht mehr benötigt?
Begründete Einschätzungen hier im Forum?