Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich mit meinem Thema hier richtig bin. Ich habe vor Kurzem ein Neubau erworben und die Abnahme vor Kurzem vollzogen. Bei zwei Mängel, meiner Meinung nach, gab es vom Baustellenleiter den Hinweis, dass ich keinen Anspruch auf Nachbesserung hätte. Ich würde gerne eure Meinung hierzu hören. Folgende Punkte sind betroffen:
1. Die Dichtung an der Glasscheibe der Haustür ist eingedrückt.
2. Am Vorgartenschrank ist die Farbe um die Schraubenköpfe abgegangen (ca. 2 mm Dick um die Schraubenköpfe)
Leider habe ich keine Bilder zu den Mängeln machen können und leider darf die Baustelle momentan nicht betreten werden.
Ich habe aber versucht Beispiele im Internet zu finden. Anbei findet ihr 4 Bilder. Die Bilder "Haustür" und "Vorgartenschrank" zeigen meine tatsächliche Haustür und Vorgartenschrank. Die Verglasungsdichtung wie in Bild "verglasungsdichtungen" an der Haustür ist am oberen Rand ( ca. 10 cm) sehr unschön. Diese sieht "eingedrückt" aus, als ob diese in sich gedreht ist. Hat man hier als Kunde wirklich keinen Anspruch auf Nachbesserung? Dieser Fehler fällt besonders bei der Haustür sehr auf.
Beim Vorgartenschrank und dem Gartenschrank, welcher genau so aussieht wie der Vorgartenschrank, gibt es ca. jeweils 3 Schrauben, bei denen die Schrauben zu feste angezogen worden sind. Dies führte dazu, dass die Farbe um die Schrauben abgegangen ist. Es sieht ähnlich wie im Bild "abgesplittert" aus.
Ich hoffe, dass ihr mir bei diesem Thema helfen könnt.