Hallo liebe Mitstreitenden,
aus aktuellem Anlass bin ich auf der Suche nach Rat:
Fall: In einem Bauprojekt wurden an einem Gebäude Rückkühlwerke ausgetauscht. Der Austausch musste im laufenden Betrieb erfolgen, um die Versorgung des Gebäudes/Betriebs nicht zu gefährden. Nach Fertigstellung der Bauleistung hat der AN keine ausreichende Dokumentation erbracht, um den AG in die Lage des Betriebs zu versetzen. Die Anlagen musste aber sofort in Betrieb gehen.
Zwischenzeitlich sind knapp 5 Monate vergangen in denen die Rückkühlanlagen laufen. Einer konkludenten Abnahme wurde von seitens des AG rechtzeitig widersprochen.
Der AN hat im LV keine Wartungs-Pos!
Frage: Ist der AN(Errichter) verpflichtet, die Wartung an den von ihn errichteten Anlagen so lange durchzuführen, bis eine VOB-Abnahme erfolgt, respektive die Dokumentation eine Qualität hat, damit der AG in der Lage ist sicher betreiben zu können? Ich bitte bei möglichen Antworten auf mögliche VOB-Paragraphen; BGB, Gerichtsurteile etc. zu verweisen. Eine Aussage gemäß: "Der AN hat/hat nicht die Wartung zu erbringen" reicht mir nicht aus, da ich mich im Streitfall auf etwas berufen möchte!
Habt vielen Dank für euere Rückmeldungen/Unterstützungen!
LG Baugeselle