hallo zusammen,
wir haben im EG bodentiefe fenster. an (mindestens) einem davon tritt leider wasser ein, was wir erst an feucht werdendem parkett bemerkt haben.
mit dem fensterbauer sind wir sehr konstruktiv im gespräch. er wies uns jedoch darauf hin, dass wir vor den fenster keine, nach DIN18195 geforderte, rinne hätten und dass diese auch 5cm unter dem fenster enden müsste. wir sind mit den pflastern etwas höher, etwa unterkante des rahmens. ich habe vor dem betreffenden fenster außen alles bis auf höhe rohfußboden freigelegt, da sind etwa 18cm. man sieht die bitumen(artige)abdichtung des fensters bzw. des bodenaufbauelements.
jetzt zu den fragen:
1)
meinem verständnis nach bräuchten wir ja, wenn außen der aktuell ausgegrabene zustand ohne pflaster, splitt, schotter der normalzustand wäre, auch keine rinne und nix. richtig?
wenn ja, dürfte im aktuell freigelegten zustand auch nix reinlaufen. tut es aber, nach einem gießkannentest heute in aller frühe, aber doch. somit ist die abdichtung n.i.O., rinne hin oder rinne her. richtig?
2)
die abdichtung läuft vom bodenaufbauelement an der leibung des fensters lang bis kurz vor die fassade. an der ecke fassade / leibung ist, vermutlich bei den Gala-arbeiten, unten eine ecke des sockelputzes beschädigt worden. ich vermute, dass hier die eintrittstelle ist.
ABER: die abdichtung des bodenaufbauelements muss meinem verständnis nach so sein, dass sie auch in ecken und kanten komplett durchgängig ist und sich keine hohlkehlen etc. bilden. wenn ich am weitesten vom bodenaufbauelement entfernten punkt einen kleinen schaden an der abdichtung hab, darf der nicht dazu führen, dass das wasser von dort aus bis nach innen läuft, sondern müsste über die dichtstrecke bis zum aufbauelement gestoppt werden?
vielen dank für eure antworten!