Muss der o.g. Zugang bei der Bauabnahme gepflastert sein?
In der DIn steht "Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend,taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. (BMVBW 2000, S.23f.). Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten"