Gibt es eine technische Regel zum richtigen Auflagern von Betonplatten auf Aufständerungen? Im konkreten Fall liegen die Platten auf einer Dachterrasse auf höhenverstellbaren Kunststoffauflagern ("Elefantenfüssen"). Ein Erwerber fordert, das leichte Wackeln der Randplatten (+/- 1 mm) unter Belastung zu beseitigen. Ich kenne keine technische Regel dazu. Gibt es eine? (Es geht ausdrücklich nicht um Holzdecks!)

Technische Regel zum richtigen Auflagern von Betonplatten auf Unterkonstruktionen?
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Leider ist mir da auch nichts bekannt. Kippeln/wackeln sollten die Platten aber nicht. Das würde ich schon als Mangel ansehen.
Vielleicht auch andere Stelzlager nehmen,
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Leider ist mir da auch nichts bekannt. Kippeln/wackeln sollten die Platten aber nicht. Das würde ich schon als Mangel ansehen.
Es wackeln ausschließlich Rand- und Eckplatten (um +/- 1 mm) , was man sich anhand dieses Bildes leicht erklären kann. Mich interessiert ausschließlich, ob es hierzu eine a.R.d.T. gibt - die dann natürlich im Detail einzuhalten wäre.
Off-Topic:Der Architekt kennt keine, ich als SV auch nicht, aber der gegnerische Anwalt will deswegen eine komplette ETW mit Dachterrasse nicht abnehmen - ohne das zulässige Maß benennen zu können.
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ohne das zulässige Maß benennen zu können.
das ist schade .
das system ist halt so . und genau deswegen bin ich ein stelzlagerverweigerer . letztendlich wird sowas durch die bautenschutzmatte erzeugt und ist je höher die stelzen sind ausgeprägter .
(ein wirksames mittel sind mörtelsäckchen unter der letzten reihe ,gerne an die aufgehende wand angelehnt . die sollten aber schon unter die vorletzte greifen .)
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das system ist halt so . und genau deswegen bin ich ein stelzlagerverweigerer . letztendlich wird sowas durch die bautenschutzmatte erzeugt und ist je höher die stelzen sind ausgeprägter .
Danke! Das hatte ich vermutet, danke für die Bestätigung!
(ein wirksames mittel sind mörtelsäckchen unter der letzten reihe ,gerne an die aufgehende wand angelehnt . die sollten aber schon unter die vorletzte greifen .)
Klar! Die sind auch ganz klar meine Favoriten. Viele Ausführenden mögen die aber nicht (mehr). Hier hätte es vermutlich nicht geholfen, weil die freien Kanten zur begrünten Fläche hab das Problem sind. Die an aufgehenden Wänden liegen vernünftig.
Keine Regel bekannt?
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was und wie will man da regeln ?
vor allem wie .
vielleicht wüssten die elefantenvertreiber was .
was mir gerade einfällt , irgendwo irgendwann habe ich die stelzen mit irgendwelchen streben gesehen . muss aber zugeben , dass ich es mangels interesse nicht wirklich eingehend betrachtet habe .
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Was für Platten sind denn das? Ich bin Mitglied im EURO-FEN und könnte ggf. mal einen Kollegen fragen. Startseite (FEN steht für Fliese Estrich Naturstein, wobei Betonwerkstein auch dazu zählt).
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... Ein Erwerber fordert, das leichte Wackeln der Randplatten (+/- 1 mm) unter Belastung zu beseitigen ...
... der gegnerische Anwalt will deswegen eine komplette ETW mit Dachterrasse nicht abnehmen - ohne das zulässige Maß benennen zu können.
Das wackeln sollte durch untergelegte dünne Plättchen beseitigt werden können.
Bei eventuell entstehenden "Überzähnen" könnte man DIN 18333 zu rate ziehen. Da werden glaube ich 1,5 mm genannt. (Allerdings für Verlegung mit Mörtel.)
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Das wackeln sollte durch untergelegte dünne Plättchen beseitigt werden können.
eben nicht .gegen das seitliche ausscheren der stelzen , welches durch das nachgeben der bautenschutzmatte verursacht wird , hilft ein unterlegen der plattenecken nicht besonders , um nicht zu schreiben garnix
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eben nicht .gegen das seitliche ausscheren der stelzen , welches durch das nachgeben der bautenschutzmatte verursacht wird , hilft ein unterlegen der plattenecken nicht besonders , um nicht zu schreiben garnix
Ich bin wie selbstverständlich von einer vertikalen Bewegung ausgegangen. Bei horizontaler Bewegung hilft ein Höhenausgleich natürlich nicht
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es ist letztendlich beides .....erst gibt die stelze seitlich nach und dann wackelt die platte auch rauf/runter.
(ich habe schonmal die stelzen mit platten unterlegt , da war es etwas besser . ist aber der weisheit letzter schluss nicht wirklich ...)
es gibt einfach aufgabenstellungen , die nicht wirklich spass machen.
lösen kann man das ganze schon , ist aber ein aufwand , den keiner wirklich bezahlen will ....
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Den einzigen Hinweis, den ich finden konnte stammt aus DIN 18340 VOB/C Trockenbauarbeiten.
Pkt. 3.1.8 letzter Satz: "Bei Doppelböden ist auf eine ausreichende horizontale Abstützung zum begrenzenden Bauteil zu achten."
Auch wenn man darüber streiten kann, ob die DIN überhaupt anzuwenden ist, würde das im Umkehrschluss bedeuten: Keine beim begehen spürbare horizontale Bewegung zulässig.
Was sagt denn der Systemgeber?