ich bin gerade an einem Neubau eines Kindergartens, der von einer Gemeinde gebaut wird.
jetzt fällt mir auf, dass es mit dem ab November gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG möglicherweise sogar eine Erleichterung gibt.
während bisher solche Gebäude die EnEV wegen des EEWärmeG deutlich unterschreiten mussten, wird das in Zukunft wohl nicht mehr so sein... die bisherige Anforderung, Q''p und H'T zu unterschreiten wird wohl zukunftig auf Q'p reduziert.
Das ist natürlich vorteilhaft, weil gerade bei H'T es oft nicht einfach war, mit "vernünftigen" Dämmstoffstärken diese Anforderung zu erreichen.
Meine Software lässt es aktuell noch nicht zu, nach GEG zu rechnen. Die sind wohl noch nicht ganz so weit...
Hat da jemand was aktuelleres?
Für NEUBAUTEN der öffentlichen Hand gilt zukünftig bei nicht regenerativer Beheizung augenscheinlich keine Pflicht zur deutlichen Unterschreitung der EnEV mehr. Das ist gut, falls ich das richtig gelesen habe...
Was mir auch aufgefallen ist: Es scheint auch neu zu kommen (§21 Abs. 2 Nr. 2), dass in Neubauten auch Biogas aus dem öffentlichen Erdgasnetz angerechnet werden kann. Zwar nicht in großem Maße (fp=0,7), aber immerhin...
Ist da jemand schon weiter als ich?
Mitte Oktober bin ich auf einem Seminar dazu. So viel Zeit habe ich aber eigentlich gar nicht mehr...