In Hamburg stehen am Hang zwei Häuser nebeneinander, die im 18., bzw. im 19. Jahrhundert gebaut wurden. Auf dem Grundstück des höher gelegenen, älteren Hauses befindet sich direkt an der Grenze zum neueren, tiefer gelegenen Haus hin eine ca 1,50 - 2,50 Meter hohe Stützmauer aus mitgeinander vermörtelten Feldsteinen. Über den Bau der Häuser existieren keine Unterlagen mehr; es sieht aber so aus, als sei das Grundstück des älteren Hauses terrassiert worden, um am Hang eine halbwegs ebene Fläche für den Bau zu erhalten. Nun hat es den Anschein, als würde die Stützmauer an einer Stelle langsam nachgeben.
Wer ist für die Sicherung / Sanierung der Mauer verantwortlich? Was ist dem Eigentümer des tiefer gelegenen Hauses ggf. zumutbar (finanzielle Beteiligung? Nutzung seines Grundstücks für Sanierungsarbeiten - wer zahlt ggf. für Schäden, die dabei entstehen)? Und, last but not least: In welchem Dokument ist so etwas geregelt?
Danke und liebe Grüße, AVFFM