Stilblüten des Straßenausbaubeitrages..

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    Niemand hat vor eine Mauer zu errichten - DOCH. Der Amberger Bürgermeister!


    Absurde Stadtplanungs-Posse: Amberg will Mauer mitten über Straße bauen - n-tv.de



    Übrigens, ist es im Beitrag etwas verkürzt darestellt. Die Stadt hat ungeachtet dessen, dass der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen war, mit dem Bau begonnen.

    Die Anwohnerin hat von Anfang an bekundet, nicht verkaufen zu wollen. Überraschend war da gar nix. Mit voller Absicht gegen die Wand . äh Mauer!

    • Offizieller Beitrag

    Es war also so:

    Stadt wollte die Straße ausbauen. Dafür müssten alle Anwohner etwas von ihren Grundstücken verkaufen. Haben alle gemacht außer einer. Stadt hat dennoch wohlgemut angefangen die Straße auszubauen.

    Rest siehe Beitrag.


    Hab ich das richtig so verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Hab ich das richtig so verstanden?

    ja. Heute behaupten sie natürlich, sie "waren zuversichtlich den Grunderwerb erfolgreich abschließen zukönnen".


    Von wegen. Die Straße ist eine sog. Bestandsstraße, es geht gar nicht um Straßenausbaubeiträge wie oben genannt, sondern eigentlich um Erschließung. Daher können überhaupt noch die Anwohner zur Kasse gebeten werden - aber eben nur bis April 2021, da Bestandsstraße.


    Und genau das wollte die Stadt noch nutzen und hat deshalb vorschnell gehandelt. Mit irrsinnigen Schwachsinn für die Anwohner, die dann auch noch für eine Mauer blechen sollen, die Ihnen nur Nachteile bringt. Und niemanden Vorteile (außer fiskalisch).

  • Na, grundsätzlich ist es erstmal wieder wurscht wer zahlt, weil das ganze ja von der Stadt bezahlt wurde, die Ihr Geld woher erhält? Richtig.. Grosteils von allen Steuernzahlern der Stadt/Gemeinde.

    Ergo, geht es darum:Soll den Straßenausbau bzw die Erschließung die Anreiner bezahlen oder alle Eigentümer in der Stadt/Gemeinde?


    Ich geh jetzt nicht ins Detail, aber es hat so oder so ein geschmäckle.

    Ein Straßenausbau und die Erschließung waren bisher großteil ein Thema der Anreiner, den die profitieren ja auch davon.

    Und das wird ja nicht von jetzt auf gleich beschlossen und umgesetzt, sondern Gespräche und Anreinerbelange zum Einspruch ermöglicht.


    Das ganze kann man auch auf den verweigerer schieben. Nur weil dieser nicht verkaufen will, (warum auch immer) hat sich das Bauamt viel Zeit verbraten und nun festgetsellt, das der gesamte Kostenaufwand nicht mehr verrechnet werden kann wegen des bevorstehenden Fristablaufes. Das dabei so eine Idee mit Mauer hervorspringt ; oder eine verengung auf Fahrrad/Fußgängerdurchlass., ist nachvollziehbar.


    Die Mauer ist eine reine Symptombekämpfungsmethode, keine Lösung des Ursächlichen problems.

    Soll sich der verweigerer und die Stadt zu möglichen Einsprüchen zum Bauvorhaben äußern!

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    • Offizieller Beitrag

    Soll den Straßenausbau bzw die Erschließung die Anreiner bezahlen oder alle Eigentümer in der Stadt/Gemeinde?

    da ist die Rechtslage in Bayern nun eindeutig: Straßenausbau ist nicht mehr umlagefähig. Das zahlt die Allgemeinheit. Ich finde das gut, weil es die Last viel gleichmäßiger verteilt statt sie punktuell mit teils großen Ungerechtigkeiten auf Anwohner zu verteilen (z.B. bei Eck-oder U-Grundstücken). Noch dazu hat das Umlageverfahren keinerlei Steuerungswirkung in Richtung Kosteneffizienz.


    Bei der (Erst-)Erschließung zahlt nach wie vor der Anwohner.


    Der "Verweigerer" ist hier mE nicht "schuld". Er macht mit seinem Grund und Boden das, was er will. Das ist sein gutes Recht. Wäre hier tatsächlich ein "höheres Gut" betroffen könnte man enteignen - dafür reichts wohl nicht!


    Schuld hat meiner Ansicht nach die Stadt, die mit der Baumaßnahme begonnen hat, ohne den vollständigen Grunderwerb abzuwarten. Und jetzt händeringend nach einer Möglichkeit sucht die 250.000€ von den Anwohner zu kassieren.


    Weiterhin gäbe es ja auch die Möglichkeit die Straße komplett durchzubauen, und die Engstelle bleibt eine Engstelle. Auch dann ist die Maßnahme abgeschlossen, und von allen Anwohnern kann kassiert werden. Da befürchtet man aber wohl ein Klagerisiko.


    Hintergründe gibt hier, man muss sich aber registrieren.

  • Schuld sind doch beide seiten:


    Der Anreiner der sich weigert und die Stadt.

    die rechstlichen Anwohner haben ja zugestimmt (evt, stillschweigend) das Ihre Straße ausgebaut wird und dazu auch wahrscheinlich Geld dafür erhalten das die paar m² Grund für die Straße verwendet werden.

    Die erschließung ist erfolgt auf dem teil der Straße , auch im Sinne dieser Anwohner.

    Daher ist ja das Thema des Anstoßes nur die "Stein-Mauer", die die Amts-Kasse auf Null bringen würde. Als Amberger würde ich das nicht als gerecht empfinden wenn ich selbst für mein Stück straße hab bezahlen müssen und nun im kleinen hier wieder für fremde Grundstücke mitzahlen müsste die sich eines Tricks die Kosten ersparen.

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    • Offizieller Beitrag

    Ach schau an, da gibt es ja sogar zu der Herr OB, dass bei Baubeginn bereits bekannt war dass es Probleme beim Grunderwerb gab. Die erste Verteidigungslinie war ja "wir haben damit gerechnet den Grunderwerb abschließen zu können".


    Ost-West-Konflikt : Mauerbau teilt Straße in Amberg


    Nun doch die Enteignung.


    Mauerbau in Amberg: Stadt beantragt Enteignung | BR24


    Nur viel zu spät. Die Mauer wird trotzdem benötigt um die "Ossis" blechen zu lassen. Die Wessis werden wohl keinen Cent zahlen müssen.


    Fraglich, wann die Mauer dann wieder wegkommt.

    • Offizieller Beitrag

    Was sagen eigentlich Feuerwehr und Polizei zu dieser Posse? Wenn die Anwohner durch die Mauer behindert werden, dann doch Rettungsdienste erst recht!


    Beim Neubau wird ein Brimborium wegen Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstellflächen usw. gemacht, und da soll es einfach so möglich sein, eine Straße durch eine Mauer zu teilen? Amigos immer noch in Amt und Würden?

  • Ich verstehe nicht warum da ums Verrecken eine Mauer hin muss um die Straße als abgeschlossen gelten zu lassen. Warum reicht nicht eine entsprechende Einfassung und Trennung zum Rest nicht aus? Nen Randstreifen am Ende und nen Meter Schotterweg zum Rest und gut ist. :)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich verstehe nicht warum da ums Verrecken eine Mauer hin muss um die Straße als abgeschlossen gelten zu lassen. Warum reicht nicht eine entsprechende Einfassung und Trennung zum Rest nicht aus? Nen Randstreifen am Ende und nen Meter Schotterweg zum Rest und gut ist. :)

    Nein, es muss eine klare trennung der Strasse sein. Da ist eine Mauer noch die einfachste Variante um das "SOLL" zu erfüllen.



    Nein, warum denn?

    Der ausgebaute Teil kann mit Mauer ja abgerechnet werden, der zweite teil dann nach der Mauer, wenn auch dieser ausgebaut und abgerechnet wird. (inkl. Enteignung)


    Persönliche Meinung: Brandschutz zufahrt ect war bisher kein Thema und mit der Mauer wird dies vermutlich auch keins sein. Da müssten sich die Wege ja deutlich verlängern vom zeitlichen Anfahrtsweg ect. und zu Fuss werdne die retungskräfte ja dran vorbei kommen. (MAcht bei einem bisher so schmaler Straßenbreite keinen UNterschied. Eher würde der Ausbau das ganze ja verbessern,

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    • Offizieller Beitrag

    der zweite teil dann nach der Mauer, wenn auch dieser ausgebaut und abgerechnet wird. (inkl. Enteignung)

    Nein, eben nicht. Es ist eine Bestandsstraße.

    Ausbaubeiträge gibt es in Bayern sowieso nicht mehr (abgeschafft).

    Es bleibt also eh nur noch die Abrechnung biser noch nie abgerechneter Straßen, aber (!), gem.Art. 5a Abs. 7 KAG Bayern, welche am 01.April 2021 in Kraft tritt, darf das nur max. 25 Jahre nach der technschischen Erschließung erfolgen.

    Damit wäre die "Dwestlerstraße" nur abrechenbar, wenn die Enteignung, Baumaßnahme und Abrechnung bis zum 01.April 2021 durch wäre. Das halte ich für unmöglich.


    Und genau das ist ja überhaupt der Grund für die Mauer. Damit man wenigstens noch die Dostlerstraße abrechnen kann. Würde man die Enteignung abwarten und dann in Summe alles abrechen wäre alles "verjährt".

    • Offizieller Beitrag

    OMG! Wieder was herausgefunden!


    Amberg: Posse um geplanten Bau einer MAuer - Bayern - SZ.de


    Zitat

    [...] dass es der neue Besitzer der Hofstelle selbst gewesen sei, der einen Antrag auf den Ausbau der Straße gestellt habe und dass man die Kosten eigentlich auch von ihm hätte einfordern können.

    Auf Nachfrage bestätigt die Stadtsprecherin, dass es die Möglichkeit eines solchen Erschließungsvertrags gegeben habe. Darin verpflichtet sich der Bauherr, die Erschließung auf eigene Kosten voranzutreiben. Der Vertragspartner habe aber nicht unterschreiben wollen. "Die Stadt hätte an dieser Stelle sagen müssen: Keine Unterschrift, keine Straße", sagt Fruth.

    [...] So sitzt die Ehefrau des neuen Grundstücksinhabers der alten Hofstelle im Stadtrat, noch dazu im Bauausschuss und ist eine Parteifreundin des Oberbürgermeisters. [...]

    Da es nur eine Frau im Bauschuss mit CSU Parteibuch gibt, wird klar: Der Investor ist der Eigentümer des nebenan liegenden, großen Möbelhauses.

    • Offizieller Beitrag

    Da es nur eine Frau im Bauschuss mit CSU Parteibuch gibt, wird klar: Der Investor ist der Eigentümer des nebenan liegenden, großen Möbelhauses.

    Und an Geld wird es nicht fehlen vermutlich.

  • Sagte ich nicht, das "man auch mal schauen müsste wer hier plötzlich verweigert"?

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    • Offizieller Beitrag

    - Investor kauft Grundstück

    - sorgt mit Einfluss im Stadtrat und beim Bürgermeister dafür, dass die Straße ausgebaut wird

    - Erschließungsvertrag wird nicht geschlossen, sondern die Erschließung wird auf alle Anwohner umgelegt

    - Stadt beginnt mit dem Ausbau mit dem Ziel, 90% der Kosten auf die Anwohner umzulegen (Erschließungsbeitrag). Es ist bekannt, dass ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen will. Man hat Plan B in der Tasche, 80% der Kosten über Strabs einzutreiben.

    - Strabs werden in Bayern 2018 abgeschafft

    - Enteignnung wird Anfang 2020 beantragt

    - Die Zeit läuft davon, daher will man eine Mauer errichten (ich bin immer noch der Meinung die Mauer ist ein Erpressungsversuch. Man will alle Anwohner dazu bringen zu bezahlen, mit Verzicht auf Rechtsmittel).

  • Ich hatte das so gelesen, das der Investor (Grundstückskäufer) der Eigentümer des Anreinergrundstückes ist, der nicht verkaufen will wegen Ausbau.

    Oder um welches Investitionsgrundstück geht es dabei?

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    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte das so gelesen, das der Investor (Grundstückskäufer) der Eigentümer des Anreinergrundstückes ist, der nicht verkaufen will wegen Ausbau.

    Oder um welches Investitionsgrundstück geht es dabei?

    Nein das ist def. nicht so.

    Siehe die Karte im SZ Artikel.

    Beim Investitionsgrundstück handelt es sich um eine Hofstelle. Beide in Frage kommenden Grundstücke sind im fertigen Westteil.

  • AH, ok, sorry, falsch verstanden,


    Nunja, ob das nun Zufall ist oder ein gemachtes Filzverhalten in der Stadt, läuft unter "Spekulation".


    Faierweise und um Filz nicht zu begünstigen, ist die "Abgrenzung mit einer Trennung" das beste Mittel. Denn sonst könnte man den Filz ja weiterspinnen udn sagen. Das war so geplant, damit der INvestor nix zahlen muss an Ausbaubeiträgen. Ebenso fraglich ob das zum damaligen Ausbaudatum mit der GErichtsentscheidung zu den Beiträgen schon bekannt war.

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  • Wäre es nicht sinnvoller eine Antwort auf die Frage: "wie bring ich es im Haushalt unter" zu suchen und an zu bieten.

    Ich glaube mich schwach zu erinnern das die Konstellation Beginn vor Abschaffung Strabs zu Problemen führen kann.

    Vorzeitiger Baubeginn dürfte bevor alles in sicheren Tüchern ist nicht ganz selten sein. Gorleben WAA ...

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube mich schwach zu erinnern das die Konstellation Beginn vor Abschaffung Strabs zu Problemen führen kann.

    Aktuell ist es ja kein Ausbaubeitrag, sondern eine Ersterschließung, weil für die 100 Jahre alte Straße noch nie Beiträge erhoben worden sind.


    Zitat

    Die ausfallenden Beiträge sollten bei laufenden Maßnahmen, bei denen das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung vor dem 11. April 2018 eingeleitet worden war und die im Haushalt veranschlagt waren, vollständig vom Land ausgeglichen werden

    Beschlossen wurde der Ausbau im April 2017, so wie ich das alten Artikeln entnehmen kann.

    Baubeginn? Wohl auch 2017, finde dazu aber nichts.


    Komisch, warum die Möglichkeit der Erstattung durch den Freistaat nicht berücksichtigt wird?

  • Der wiehernde Deutsche Bürokratismus. Als ob es jemanden schert, wie eine Straße getrennt wird... :wall:

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    Neuigkeiten:


    Zitat

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte am 1. März entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für eine bauliche Abtrennung der Dostlerstraße in zwei Abschnitte gebe. Diese Trennung hätte durch die Aufstellung eines Pflanztrogs erfolgen sollen und wäre die rechtliche Voraussetzung gewesen, dass die Stadt von den Eigentümern der Grundstücke im ausgebauten Ostteil der Dostlerstraße Erschließungsbeiträge verlangen kann.

    Nach dieser VGH-Entscheidung wurde also der Pflanztrog nicht erneut aufgestellt. Er hatte im Januar für etwa zwei Wochen die Straße geteilt, musste dann aber aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg wieder abgebaut werden.

    Vier Klagen gegen Bescheide

    Allerdings hatte das Baureferat der Stadt seine Ankündigung wahr gemacht und bereits Ende Februar Erschließungsbescheide an die Bewohner der Dostlerstraße-Ost verschickt. Darin hieß es, die sachliche Beitragspflicht sei durch die „tatsächliche Aufstellung der baulichen Trennung“ und damit Aufteilung der Straße in zwei Erschließungsanlagen entstanden.

    scheißegal dass ein Gericht die Trennung für illegal hielt und den Abbau anordnete - wir schicken munter Bescheide raus. Ich mach mir die Welt, widiwi sie mir gefällt!