Hintergrund ist die Erhebung von Straßenerschließungsbeiträgen.
Das Grundstück ist mit einem ehemaligen Sägewerk bebaut, welches schon viele Jahre nicht mehr genutzt wird. Eine Wiederaufnahme der Nutzung ist weder vorgesehen noch immissionsschutzrechtlich möglich. Es ist der Abbruch vorgesehen. Auf Grund fehlender Mittel wurde dieser aber noch nicht durchgeführt.
Durch das "Gebäude" erhöht sich die der Beitragsbemessung zugrunde zu legende Tiefe des Baugrundstücks erheblich. Begründung ist, dass das Grundstück "baulich genutzt" wird.
Die Frage ist nun, ob es sich bei dem "Abbruchgebäude" um eine bauliche Nutzung handelt oder diese auf Grund der nicht mehr möglichen Nutzung nicht gegeben ist.
Entsprechend § 2 Absatz 2 Satz 1 LBauO M-V sind Gebäude, "selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen". Da die Anlage bauordnungsrechtlich icht mehr genutzt werden darf, wäre es kein Gebäude mehr, sondern nur noch eine bauliche Anlage.
Ist ein Abbruchgebäude also noch eine bauliche Nutzung des Grundstücks oder eben nicht mehr.