Moin Moin,
wer hat Erfahrungen hinsichtlich der Kombination von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von Flachdächern? Mir war immer so, dass man den rechnerischen Nachweis gar nicht kombinieren dürfte. Also entweder Kleben/ Mechanisch oder per Auflast, jedoch nie im Kombinat.
Da mir die DIN EN 1991-1-4 nicht vorliegt hoffe ich hier auf ein paar Antworten. In dem entsprechenden Hinweis unseres Regelwerks des ZVDH steht Sinngemäß:
Bei Kombination ist die Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Kombination durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachzuweisen.
Was steht im Eurocode?
Tragfähigkeit lässt sich ja über ein Prüf-Statiker nachweisen aber wie bitte weise ich die Dauerhaftigkeit nach? Also doch wie gedacht? Letztlich geht nur eine Variante der Sicherung?
LG
Kalle