Grundsätzliche Frage zu Erschliessungskosten: Kann die Kommune Erschliessungskosten verlangen, wenn kein Bebauungsplan vorliegt?
Ausgangslage: Die Wohngebäude befinden sich an einer erschlossenen Straße. Die Grundstücke sind relativ groß und enden nach hinten an einem Radwanderweg. Manche Grundstücke grenzen direkt an diesen Radwanderweg, andere sind durch einen Grünstreifen (Eigentümer die Kommune) getrennt. Ein Großteil dieses Radwanderwegs verläuft an Grünflächen vorbei, welche im Eigentum der Kommune sind. Auf der anderen Seite dieses Radwanderwegs wurde vor einigen Jahren ein Mehrfamilienhaus gebaut. Das dadurch entstandene Verkehrsaufkommen ist für diesen Radwandweg nicht besonders zuträglich.
Deshalb meine Frage: Falls die Kommune diesen Radwanderweg vollständig erneuert - können diese Kosten dann im Wege der erstmaligen Erschließung auf die Anlieger umgelegt werden?
Und falls ja, wie werden die Kosten umgelegt. Wären auch die Grundstücke betroffen, die nicht direkt an die Straße anschliessen und wie sieht es mit dem Teil der Straße aus, die an reine Grünfläche der Kommune vorbeiläuft?
Gruß