GU/GÜ möchte von mir die Freigabe für die Ausführungsplanung. Allerdings ist dieser nicht bereit die Ausführungsplanung für die Dachterrasse zu erstellen und sagt, diese würde später durch den Dachdecker gemacht werden. Auf meinen Einwand, dass ich dies doch Aufgabe des GU/GÜ bzw. des Architekten (ist ein anderes Unternehmen, jedoch die gleiche Person) sei, welcher durch diesen bezahlt wird und ich hierfür auch eine Abschlagleistung bezahlt habe, wurde nur lapidar erwidert: Diese Leistung würde nicht durch den GU&GÜ geschuldet.
Somit kann ich gar nicht überprüfen, wie der Aufbau der Dachterrasse ist und wie Detailfragen gelöst sind. Ein Dachdecker aus diesem Forum sah schon Probleme bei der Erstellung - somit ist es für mich von entscheidender Bedeutung, wie der Aufbau ist und Detailfragen gelöst sind.
Frage: Habe ich einen Anspruch gegenüber dem GU/GÜ auf eine komplett ausgearbeiteten Ausführungsplanung? Oder muss ich gar blanko unterschreiben und Details können offen bleiben?