Abdichtung Keller WU-Beton

  • Hallo zusammen,


    Da dies mein erster Post ist, möchte ich unser Vorhaben kurz vorstellen.

    Wir bei in einem Dorf im Sauerland ein EFH mit Hanglage. Es wird ein 1,5 geschossiges Hau mit den Grundabmessungen 9x10m mit einem Keller aus Beton und einem Aufbau aus CLT Elementen.


    Nachdem in der vergangenen Woche die Bodenplatte gegossen wurde, konnten heute die Fertigelemente des Kellers gestellt werden. Diese werden morgen ausgegossen.


    Aktuell bin ich noch im Gespräch mit dem BU wegen weiterer Abdichtung. Er möchte die Wände gern voll flächig mit einer DELTA Thene beschichten. Mein Bauleiter hält das für übertrieben und empfiehlt nach Abstimmung mit einem Sachverständigen die Abdichtung der Stöße mit DELTE Thene und einem Anstrich mich Bitumen auf den Flächen.


    Wie gesagt, das Grundstück hat Hanglage, die Südseite steht komplett frei, die Nordseite vollständig im Erdreich. Probleme mit drückendem Wasser bestehen nicht.


    Die endgültige Entscheidung fällt mir schwer. Ich möchte an der Keller Abdichtung nicht sparen, halte aber eine dreifache Absicherung für unnötig und verschwendetes Geld. Wenn ich den BU richtig verstanden habe, gibt der Lieferant der Fertigelement lediglich vor, die Stöße mit Mörtel abzudichten. Er geht aber lieber auf Nummer sicher (muss es ja auch nicht bezahlen).


    Könnt Ihr mir einem Empfehlung geben?


    Beste Grüße


    Manuel

  • Wie jetzt? Du schreibst WU Keller und dann CLT Elemente, dass sind Holzteile, die per se nicht WU sein können (sind ja keine Schiffsrümpfe) und kein Beton sind.

    Was denn nun ???

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Grundabmessungen 9x10m mit einem Keller aus Beton und einem Aufbau aus CLT Elementen.

    Betonkeller und darauf CLT-Elemente

    (nicht als Wandaufbau, sondern als Aufbau oben 'drauf)


    man.buede

    Was steht denn als Anforderung an die Abdichtung im Baugrundgutachten?

    Was ist als Abdichtung im Bauvertrag vereinbart?

    Was sagen die Nachbarn/Alteingesessenen zum Thema Wasser?

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Hallo zusammen,


    und vielen Dank für die Rückmeldung.


    Aufklärung zum Aufbau: Bodenplatte und die erdberührenden Kellerwände sind aus WU-Beton, inkl. der Keller-Decke und Südwand des Keller ist alles aus CLT.


    Wir schließen mit unserem Vorhaben eine Baulücke. Die umliegenden Häuser sind 40-60 Jahre alt, in keinem gibt es Probleme mit eindringendem Wasser. Die Baugrube stand jetzt eine ganze Zeit lang offen, das Erdreich (lockeres, bröseliges Gestein) war dauerhaft trocken.

    Aufgrund der Erfahrung aus dem Umkreis (weiter oben und weiter unten am Hang sind Neubau-Gebiete) des Tief- und Keller-Bauers, haben wir auf ein Bodengutachten verzichtet.

    Der Statiker hat WU-Beton vorgegeben, ansonsten gibt es keinerlei weitere Anforderungen an die Abdichtung.

    Ein expliziter Bauvertrag mit dem Lieferanten des (Teil-)Kellers gibt es nicht. Wir haben auf Grundlage eines Angebotes beauftragt. Das Angebot beruht auf den Vorgaben des Statikers.


    Die Intention mit DELTA Thena Abzudichten stammt allein vom Hochbauer. Ich habe die Position in Frage gestellt, da ich keinen Grund für einen doppelt dichten Keller sehe. Der Hochbau hat kein Problem damit, die Abdichtung wir vorgeschlagen auszuführen. Er behält sich keine Einschränkung der Gewährleistung oder Ähnliches vor.

    • Offizieller Beitrag

    Was sagt denn das Baugrundgutachten zum Thema Wasser (Jaja - ich weiß. Das WAS?)


    Aufgrund der Erfahrung aus dem Umkreis (weiter oben und weiter unten am Hang sind Neubau-Gebiete) des Tief- und Keller-Bauers, haben wir auf ein Bodengutachten verzichtet.

  • die Klebebahn ist zulässig als "Abdichtung von erdberührten Kellerwänden und Bodenplatten gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Sickerwasser".

    was kann die besser als der "Anstrich mit Bitumen"?, bzw. warum unterschiedliche Materialien für Stoßbereich und Fläche ?


    Gibt es Vorkehrungen gegen den Aufstau von Sickerwasser ?


    Nur mal so an als Gedanken ...

  • Ich möchte anmerken, das ein WU-Beton nicht gleichzusetzen ist mit einem WU-Bauteil. Was die Thematik Abdichtung dann abklärt.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Der Statiker hat WU-Beton vorgegeben, ansonsten gibt es keinerlei weitere Anforderungen an die Abdichtung.

    wu-beton - kost ned viel und macht glücklich. hilft aber auch ned viel - jedenfalls nicht immer.

    (weitere) anforderungen hat der architekt zu formulieren und dann irgendwer weiterzuplanen und umzusetzen.


    so, wie das jetzt ist, ist da eine (möglicherweise riskante) planungslücke.

    bei hanglage wäre ich skeptisch...

    • Offizieller Beitrag

    Der Statiker hat WU-Beton vorgegeben, ansonsten gibt es keinerlei weitere Anforderungen an die Abdichtung.

    Der Statiker ist für die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der einzelnen tragenden Bauteile zuständig.

    Mit WU-Beton legt er z.B. fest, dass die Mindestdruchfestigkeit C25/30 ist und dass der Beton als besondere Eigenschaft einen "hohen Widerstand gegen eindringendes Wasser" hat.

    Für die Fugen wäre der Planer/Entwurfsverfasser zuständig, um die einzelnen WU-Bauteile auch wu zu verbinden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Statiker ist für die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der einzelnen tragenden Bauteile zuständig.

    Mit WU-Beton legt er z.B. fest, dass die Mindestdruchfestigkeit C25/30 ist und dass der Beton als besondere Eigenschaft einen "hohen Widerstand gegen eindringendes Wasser" hat.

    Die rissbreitenbeschränkende Bewehrung wäre aber schon vom Statiker in der Bewehrungsplanung mitzuplanen. Und ich kenne es so, dass der TWP alle Systemkomponenten für die "weisse Wanne" vorschlägt und gleich selbst mit der Bewehrungsführung abstimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Die rissbreitenbeschränkende Bewehrung wäre aber schon vom Statiker in der Bewehrungsplanung mitzuplanen. Und ich kenne es so, dass der TWP alle Systemkomponenten für die "weisse Wanne" vorschlägt und gleich selbst mit der Bewehrungsführung abstimmt.

    klar. ist ja mal eben so im vorbeigehen erledigt - neuerdings machen ja auch architekten die freiflächen- und haustechnikplanung im vorbeigehen... oder doch nicht? :P


    wenn du das so kennst, kennst du nicht die wu-rili. da steht nämlich sehr eindeutig drin, welchen schuh sich architekten anzuziehen haben und nach welchen entwurfsgrundsätzen (hochwertige, also alle ausser kartoffelkeller) weisse wannen zu planen sind.

    ich bin skeptisch (sic), ob twp architektenaufgaben übernehmen können/sollen.


    fachlich und organisatorisch ist das fragwürdig, wenn "der TWP" das, wie beschrieben auf minimalniveau, mitmacht - der erste schritt zum mangel.

  • Der Statiker ist für die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der einzelnen tragenden Bauteile zuständig.


    Die rissbreitenbeschränkende Bewehrung wäre aber schon vom Statiker in der Bewehrungsplanung mitzuplanen.

    Die rissbreitenbeschränkende Bewehrung wird eben ja gerade im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit ermittelt. Im übrigen unabhängig davon, ob es sich um eine WU-Konstruktion handelt oder nicht.


    Bei den meisten Bauherren dürfte es sich um Laien handeln, denen es schwer zu vermitteln sein dürfte, dass ihr Neubau nicht einstürzen wird, nur weil sich in der Decke ein Riss im cm-Bereich auftut...


    Andererseits, wie sagte mein Massivbauprofessor: "Guter Stahlbeton muss gerissen sein" (ansonsten wurde unwirtschaftlich geplan).

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

    • Offizieller Beitrag

    klar. ist ja mal eben so im vorbeigehen erledigt

    Nein, das habe ich nicht im Sinne eines "nebenbei" oder einer bei Beauftragung von Grundleistung nach HOAI zu erledigende Leistung gemeint und auch so nicht geschrieben.

    neuerdings machen ja auch architekten die freiflächen- und haustechnikplanung im vorbeigehen

    okay, :sarkasmus: , :lach:


    können wir wieder wieder ernst werden? Du weißt, dass ich das noch nie geschrieben habe.

    wenn du das so kennst, kennst du nicht die wu-rili. da steht nämlich sehr eindeutig drin, welchen schuh sich architekten anzuziehen haben und nach welchen entwurfsgrundsätzen (hochwertige, also alle ausser kartoffelkeller) weisse wannen zu planen sind.

    Markus, ich kenne durchaus die WU-Rili, vermutlich weniger gut als Du, aber besser als die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen und weiß deshalb immerhin, dass dort gerade nicht drin steht, dass der Architekt die Planung der wW zu erstellen hat, sondern nur, dass "der Objektplaner" die Planung zu koordinieren hat. Und wer dann welche Teile dazu beitragen soll und muss, steht hier.


    Ich denke aber, dass wir uns auf die Verantwortung eines ganzen Teams verständigen können. Insofern nehme ich die wahrgenommene Hauptperson der TWP gerne etwas zurück, sehe aber die Hauptverantwortung auch nicht bei der koordinierenden Person.

    fachlich und organisatorisch ist das fragwürdig, wenn "der TWP" das, wie beschrieben auf minimalniveau, mitmacht - der erste schritt zum mangel.

    Im Sinne von "nebenbei" habe ich das keineswegs gemeint, auch wenn das vielleicht so verstanden werden könnte, und als Grundleistung auch nicht.

  • wenn abdichten , dann nur mit den Baustoffen der xxx REIHE. dann ist dauerhaft Ruhe, die haben 70 Jahre Erfahrung. Alles ohne Giftstoffe alles bleibt atmungsaktiv und wasserdicht bis 4 bar bei nachträglicher Abdichtung. Bei frische Beton bis 13 bar und Eindringtiefe bei 13 bar Wasserdruck höchstens 18mm..bei dauerhaft 13 bar.

    Bei 4 bar = 0mm Eindringen. WU Beton - Eindringtiefe laut DIN darf 50mm Wasser eindringen, deswegen auch der defekt....ich kann nur raten die besten Produkte zu nehmen.


    XXX Link gelöscht XXX



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